1.99.1 (lut2p): 1. Siedlungsfrage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

1. Siedlungsfrage.

Ministerialrat Wachsmann berichtete1.

Der Reichskanzler wies ergänzend darauf hin, daß es ihm nur darauf ankomme, jetzt die Grundlage für die Regierungserklärung zu erhalten. Die Eigentümlichkeiten des vorliegenden Vorschlages seien folgende:

1)

daß die Siedlung hier Reichssache sein solle,

2)

daß eine besondere Art der Mittelbeschaffung in Frage komme,

3)

daß ein besonderer Ausschuß gebildet werden solle, der die Zusammenarbeit von Reich und Ländern gewährleiste.

[1050] Der Reichsarbeitsminister erklärte sich mit dem Ziel einverstanden und auch damit, daß in dieser Richtung etwas in die Regierungserklärung aufgenommen werde. Allerdings möchte er sich jetzt in der Sache noch nicht festlegen und halte es auch für bedenklich, schon jetzt sich auf den Gedanken eines Gesetzentwurfs einzustellen. Es sei nicht notwendig, schon so weit in der Regierungserklärung zu gehen. Der Gesetzentwurf sei auch deshalb bedenklich, weil Verfassungsfragen dabei hineinspielten.

Der Reichsminister der Justiz war der gleichen Auffassung. Der Gedanke an sich sei gut und notwendig, in der Ankündigung dürfe man jedoch nicht zu weit gehen. Die Siedlungsfrage sei in erster Linie Ländersache.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte ebenfalls der Notwendigkeit der Siedlung im Osten zu. Er gab aber zu erwägen, ob es richtig sei, den Gedanken auf den Osten zu begrenzen.

Der Reichsminister der Finanzen hielt die Ostsiedlung ebenfalls für dringend wichtig. Das Reichsfinanzministerium werde keine Schwierigkeiten bereiten. Ein neuer Apparat dürfe aber nicht aufgezogen werden.

Der Reichswirtschaftsminister bat, die Flüchtlingsfrage dabei kräftig zu unterstreichen.

Staatssekretär Hagedorn äußerte Bedenken. Er fürchtete, daß Gegenmaßnahmen auf polnischer Seite ausgelöst würden. Die Siedlung sei Ländersache. Vorher müsse mindestens mit Preußen Fühlung genommen werden. Die bestehenden Siedlungsgesellschaften würden bereits jetzt in der Lage sein, die Pläne durchzuführen2.

Der Reichswehrminister bestätigte gleichfalls die Notwendigkeit der Ostsiedlung. Über die Wege dazu könne man verschiedener Meinung sein. Er bat, sich in der Regierungserklärung nicht festzulegen.

Der Reichskanzler stellte daraufhin fest, daß mit Ausnahme des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft dem Plan zugestimmt werde.

Staatssekretär Hagedorn erwiderte, daß er nicht gegen die Siedlung als solche gesprochen habe, sondern gegen die Siedlungspläne von zentraler Stelle.

Die Erörterung wurde daraufhin abgebrochen.

[1051] Das Kabinett erklärte sich damit einverstanden, daß der Gedanke als solcher in der Regierungserklärung Aufnahme finde3 und daß insbesondere die vorzeitige Verausgabung von in dem Etat 1926 ausgeworfenen Mitteln (vgl. Art. I des Entwurfs) in den zuständigen Ressorts weiter verfolgt werden solle4.

Fußnoten

1

MinR Wachsmann war von Luther am 23.12.25 gebeten worden, Vorschläge für eine stärkere Anregung der Industrieproduktion zu erarbeiten. Diese Anregung, so Wachsmann in einem Vermerk vom 28. 12. über diesbez. Vorstellungen des RK, müßte „vor allen Dingen dem Baumarkt als der Schlüsselindustrie zugute kommen, und zwar im Wege von Aufträgen des Reichs. […] Der springende Punkt dabei seien landwirtschaftliche Bauten in Form von Arbeiterwohnungen und Siedlungen planmäßiger Art im Osten.“

Wachsmann äußerte sich hierzu in einer umfangreichen Denkschrift vom 6. 1. (36 Seiten) u. a. wie folgt: Die Hauptschwierigkeit, die sich größeren Siedlungsprojekten entgegenstelle, liege darin, daß Landerwerb für Siedlungszwecke von Staatswegen nicht in Betracht gezogen werden könne, da die Etats des Reichs und der Länder langfristige kapitalanlagen aus Steuereingängen nicht gestatteten. Es müsse daher eine Konstruktion geschaffen werden, die die Eigentumsverhältnisse auf dem zu besiedelnden Grund und Boden unverändert lasse, dem Siedler andererseits durch Schaffung eines pachtähnlichen Verhältnisses ein langfristiges Nutzungsrecht gewähre. Dies könne dadurch geschehen, daß zur Siedlung geeignete landwirtschaftliche Großgrundbesitze lediglich zum Nießbrauch erworben würden. Dabei wäre darauf zu achten, daß der Eigentümer ein ausreichendes Restgut für sich zurückbehalte, das auch seine Existenz sichere. Der Nießbrauch werde für diejenige Stelle zu beschaffen und im Grundbuch einzutragen sein, welche die Aufteilung des Siedlungslandes an die Siedler durchzuführen habe. Die Siedler würden gegenüber dieser Stelle als Pächter aufzutreten haben, wobei auf dem Gesetzgebungswege Vorsorge zu treffen sei, daß der Pachtvertrag so langfristig angelegt werde, daß der Pachtbesitz grundsätzlich dem Eigenbesitz gleichkomme. Die zur Verfügung stehenden Reichsmittel – etwa 55 Mio RM könnten der Reichskasse jährlich bis 1927 für Siedlungszwecke entzogen werden – würden auf diese Weise ausschließlich für die Errichtung von Siedlungshäusern und Wirtschaftsgebäuden auf den Parzellen ausgegeben werden können. Sie würden bei einem Ansatz von 15 000 RM für eine Siedlerstelle und von 5000 RM für eine Landarbeiterwohnung für die Errichtung von 2000 Siedlerstellen und etwa 5000 Landarbeiterwohnungen ausreichen. – Zur Auswahl der Siedler heißt es dann: Es sei besonders auf nationale Zuverlässigkeit zu achten. Dieses Erfordernis erfüllten vor allem Volksdeutsche aus Rußland und Polen, die ihr Festhalten an deutscher Art durch ihre Rückkehr nach Deutschland bewiesen hätten. Auf sie sollte bei der vorgeschlagenen Aktion, die u. a. auch gegen die wachsende „Verpolung deutscher Grenzgebiete“ hervorragend wirksam werden könnte, in erster Linie zurückgegriffen werden.

Schließlich legte Wachsmann dem RK am 22. 1. den Entw. einer Kabinettsvorlage vor, der folgende Vorschläge enthält: 1) Errichtung eines siedlungspolitischen Ausschusses, dem unter Vorsitz des RK (und evtl. eines Vertreters der PrStReg.) der RArbM, der REM, der RWiM, der PrLandwM und der PrIM angehören sollten. 2) Entwurf eines Gesetzes zur vorzeitigen Verausgabung von Mitteln aus dem Etat 1926, der die RReg. u. a. ermächtigt (Art. II), „zur beschleunigten Durchführung einer Ansiedlung von Bauern und einer Ansiedlung von Landarbeitern“ im Verordnungswege von den geltenden Bestimmungen des Reichssiedlungsgesetzes (Fassung vom 7.6.23, RGBl. I, S. 364 ) abzuweichen (R 43 I /1288 , Bl. 6-46, 65-91).

2

Hagedorn stützt sich hierbei offenbar auf die Mitteilungen des PrLandwM in seinem Schreiben vom 12. 1. (Dok. Nr. 262).

3

In der Regierungserklärung (26. 1.) widmet Luther diesem Vorhaben nur den folgenden kurzen Satz: „Die Reichsregierung möchte mit Beschleunigung die bäuerliche und Arbeitersiedlung in den volkarmen Teilen des Ostens fördern.“ (RT-Bd. 388, S. 5147 ).

4

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 297.

Extras (Fußzeile):