2.89.9 (ma31p): 5. [Außerhalb der Tagesordnung: Aufruf des Verbandes für europäische Verständigung.]

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5. [Außerhalb der Tagesordnung: Aufruf des Verbandes für europäische Verständigung.]

Der Reichskanzler berichtete außerhalb der Tagesordnung über den Aufruf des Verbandes für europäische Verständigung, unter dem in irreführender Weise sein und des Reichsministers des Auswärtigen Name gesetzt sei13. Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß er mit Herrn Nossig, dem Generalsekretär des Verbandes persönlich verhandeln werde, abgesehen davon, daß der Herr Reichskanzler Herrn Nossig schriftlich bescheiden wolle14.

Fußnoten

13

Vorgänge hierzu in R 43 I /511 .

14

StS Pünder teilte Nossig mit Schreiben vom 15. 10. das „Befremden“ des RK darüber mit, daß der Name des RK ohne seine Genehmigung im Anschluß an den internationalen Aufruf des Verbandes für europäische Verständigung verwendet worden sei. Der RK ersuche Nossig, „bei der demnächst bevorstehenden zweiten Veröffentlichung der Namensliste zum internationalen Aufruf nur dann von seinem Namen Gebrauch machen zu wollen, wenn feststeht und erkenntlich ist, daß die für die Außenpolitik verantwortlichen Staatsmänner auch anderer Großmächte neben Frankreich durch Namensunterschrift den Aufruf gebilligt haben“ (R 43 I /511 , Bl. 287).

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