2.27.1 (sch1p): 1. [Haller-Armee]

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1. [Haller-Armee]

Reichsminister Erzberger verliest die anliegende Note Nudant’s, in der die Gestattung der Landung polnischer Truppen in Danzig gefordert wird1. Eine völlige Ablehnung des Verlangens halte er mit Rücksicht auf die im Waffenstillstand übernommene Verpflichtung, unter gewissen Umständen die Landung alliierter Truppen in Danzig zu gestatten, nicht für möglich. Man habe damals allerdings auf deutscher Seite an polnische Truppen nicht gedacht, und die Verwendung von Polen sei gerade im gegenwärtigen Augenblick bei den gespannten Beziehungen zu den Polen in hohem Maße illoyal und aufreizend. Mit einem Protest werde man aber nicht durchkommen, sondern sich nur den schweren Folgen eines Bruches des Waffenstillstandsvertrags aussetzen. Um Zeit zu gewinnen, aber auch, um auf die Möglichkeit eines ungestörten Durchzugs eingehen zu können, empfehle er, mit einer Reihe von Gegenfragen zu antworten. Er lege aber gleichzeitig einen ausführlichen Entwurf vor, der unter Angabe[107] verschiedener Gründe und Unterbreitung von annehmbaren Gegenvorschlägen die Gestaltung der Landung in Danzig ablehne (Anlage 2)2.

Reichsminister Schiffer meinte, der erste Entwurf würde nur zu einem kurzfristigen Ultimatum führen, so daß er kaum einen wirklichen Zeitgewinn zur Folge haben werde. Nach dem Ultimatum könne man die zweite Antwort dann nicht mehr geben.

Kriegsminister Reinhardt wies eindringlich darauf hin, daß bei der herrschenden gespannten Stimmung bei einem Durchzug polnischer Truppen weder die Polen noch wir unsere Stammesgenossen in der Hand haben würden. Es werde seines Erachtens mit Sicherheit zu Zwischenfällen und gar Kämpfen kommen. Von verschiedenen Seiten wurde vorgeschlagen, die eingehenden Ausführungen des zweiten Entwurfs3 voranzustellen, dessen Schluß abzuschwächen und mit Gegenfragen entsprechend dem ersten Entwurfe zu enden.

Es wurde beschlossen, in diesem Sinne eine Antwortnote zu entwerfen; die Reichsminister Erzberger und Graf Rantzau und der Kriegsminister Reinhardt übernahmen die Redaktion4.

Fußnoten

1

Im Verlauf des Weltkrieges wurden in Frankreich poln. Verbände unter der Führung des ehemaligen österr.-ungarischen Gen. Josef Haller v. Hallenburg für den Kampf gegen die Mittelmächte aufgestellt. Über ihre Stärke urteilte Groener in einem Feindlagebericht vom 25.5.1919: „Sie wurde angeblich von Haller selbst mit 100 000 Mann angegeben. Es sollen aber in Frankreich nur die 1., 2., 3., 6. und eine noch in Bildung begriffene Division gewesen sein. Die Stärke der 1.–3. und 6. Division einschließlich Korpstruppen wird etwa 55 000 Mann Verpflegungsstärke betragen. Im ganzen dürfte daher zunächst nur mit 60–70 000 Mann zu rechnen sein.“ (R 43 I /1795 , Bl. 257-259). Die Forderung, die Hallerarmee über Danzig nach Polen zu transportieren, ging auf Art. XVI des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 zurück, der den All. freien Zugang nach den von den Deutschen geräumten Ostgebieten, sowohl über Danzig als auch über die Weichsel, einräumte (Waffenstillstand, I, S. 39 f.). Bereits während der Waffenstillstandsverhandlungen in Posen (s. Dok. Nr. 7) hatte die interall. Kommission versucht, ein dt. Zugeständnis in dieser Frage zu erlangen, war aber abgewiesen worden, da man deutscherseits fürchtete, daß die Landung poln. Verbände in Danzig die poln. Okkupation Westpreußens mit sich bringen würde (Notenwechsel in: Waffenstillstand, Bd. II, S. 336 ff. ). Die Note des Vorsitzenden der interall. Waffenstillstandskommission, Gen. Nudant, an Gen. Frhr. v. Hammerstein vom 26.3.1919 lautete: „In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Obersten Kriegsrates der all. und ass. Regierungen wird Gen. Nudant in Ausführung des Art. XVI des Waffenstillstandes vom 11.11.1918 fordern, daß die Armee des Gen. Haller, welche ein Teil der all. Armee ist, durch Danzig in Richtung auf Polen frei durchzieht, mit dem Zweck, dort die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Deutschen werden sich weiterhin verpflichten, alle Erleichterungen für die vorübergehenden Einrichtungen jeder Art zu geben, die für die durch diesen Hafenplatz ziehenden Truppen notwendig sind. Jede Weigerung, diesen Forderungen zu entsprechen, wird als ein Bruch des Waffenstillstandes durch die Deutschen angesehen werden […]“ (Erste Übersetzung in: R 43 I /1348 , S. 285; amtl. dt. Text in: Waffenstillstand, II, S. 344 f.).

2

In dem Entwurf Erzbergers wurde der Charakter der Hallerarmee als einer all. für den Fall, daß sie in Polen eingesetzt wurde, bestritten; im übrigen wurde der in der Note Nudants vom 26.3.1919 erwähnten Notwendigkeit der Anwesenheit der Hallerarmee in Polen zur Aufrechterhaltung der Ordnung widersprochen; „es würde vielmehr durch eine Landung in Danzig die Ordnung in Westpreußen aufs schwerste gestört werden. Nach den der dt. Reg. täglich zugehenden zahlreichen Kundgebungen aus Westpreußen muß damit gerechnet werden, daß die dt. Mehrheit in Danzig und Westpreußen bewaffneten Widerstand gegenüber dieser Landung leisten wird […].“ Ein dt.-poln. Krieg in diesen Gebieten würde aber nur dem Vordringen des Bolschewismus Vorschub leisten. „Dagegen ist die dt. Reg. bereit, die Landung der Armee Haller in Königsberg, Pillau oder Libau mit allen Mitteln zu erleichtern […]. Am besten geeignet hierfür erscheint der dt. Reg. der das ganze Jahr benutzbare große Hafen in Libau, der die Armee Haller am schnellsten in poln. Gebiet bringen würde, wo sie den Kampf gegen die anstürmende bolschewistische Armee sofort aufnehmen kann […].“ (R 43 I /1348 , S. 287-291).

3

Ein zweiter Entwurf ist weder in der Anlage noch in den anderen Akten der Rkei zu ermitteln.

4

Siehe Dok. Nr. 26, P. 6.

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