2.135.3 (wir1p): 3. Antrag der Frau Agnes u. Gen., betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln (Reichstagsdrucks. Nr. 2842).

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3. Antrag der Frau Agnes u. Gen., betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln (Reichstagsdrucks. Nr. 2842)4.

Nach kurzem Vortrage bat Staatssekretär Huber um die Ermächtigung, eine ablehnende Stellung einnehmen zu dürfen; er bemerkte im übrigen, daß die Mengenfrage nicht gefährdet sei, wohl aber die Preisentwicklung. <Die Einführung von Höchstpreisen sei ohne gleichzeitige Erfassung der Ware kaum möglich. Immerhin müsse die Frage, ob nicht trotzdem eine Festsetzung von Höchstpreisen zweckmäßig sei, geprüft werden, was insbesondere vom Reichswirtschaftsminister erbeten wurde.>5

[367] Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde die Beratung abgebrochen; sie soll am Donnerstag [10.11.21] fortgeführt werden. Bei der für Sonnabend [12.11.21] in Aussicht genommenen Beratung im Reichstagsgebäude soll auch das Reichsverkehrsministerium vertreten sein, um gegebenenfalls Auskünfte über die Wagengestellung zu geben.

Fußnoten

4

Der am 22.10.21 in den RT eingebrachte Gesetzentwurf sah vor, für den Bedarf der versorgungsberechtigten Bevölkerung im Wirtschaftsjahr 1921/22 aus dem Inland 6 Mio Tonnen Kartoffeln im Wege der Umlage aufzubringen (RT-Drucks. Nr. 2842, Bd. 369 ).

5

Auf die markierte Protokollstelle bezieht sich das folgende Zitat aus einem Schreiben des REM an den StSRkei vom 11.11.21: „Bei der grundsätzlich ablehnenden Stellungnahme, die das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft gegen Maßnahmen einnimmt, die eine Wiederkehr zur alten Zwangswirtschaft bedeuten, wäre ich dankbar, wenn der Gang der Beratungen möglichst genau niedergelegt würde. Ich bitte daher, die Niederschrift in folgender Weise zu berichtigen: […] ‚Die Festsetzung von Höchstpreisen würde ohne gleichzeitige Erfassung der Ware wirkungslos sein. Auch sonst beständen – besonders im gegenwärtigen Zeitpunkt – schwere Bedenken gegen eine behördliche Preisfestsetzung.‘ – Der Herr Reichskanzler bemerkte, daß bei Ablehnung des Antrages der Frau Agnes gelegentlich der Beantwortung der Teuerungs-Interpellation Müller (Franken) [RT-Drucks. Nr. 2914 Bd. 369 ] aus politischen Gründen andere Abhilfsmaßnahmen zur Beruhigung in Aussicht gestellt werden müßten. Der Herr Reichswirtschaftsminister glaubte, daß die Festsetzung von Preisen für die wichtigsten Lebensmittel sich kaum werde umgehen lassen. Staatssekretär Huber erwiderte, daß die Frage der Festsetzung von Höchstpreisen, Richtpreisen oder Angemessenheitspreisen für das ganze Reich oder für einzelne Teile des Reichs im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits eingehend erwogen worden sei, allerdings mit negativem Ergebnis. Sie könne jedoch, wenn Wunsch hiernach bestehe, wegen ihrer politischen Bedeutung nochmals in Gegenwart des Herrn Reichsministers Dr. Hermes erörtert werden.“ (R 43 I /1371 , Bl. 201).

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