2.26.6 (bau1p): 6. [Beziehungen der Reichsregierung zu den Regierungen der Länder.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

6. [Beziehungen der Reichsregierung zu den Regierungen der Länder10.]

Das Kabinett beschließt: Es soll eine enge Verbindung zwischen der Reichsregierung und dem Preußischen Staatsministerium aufrechterhalten werden. Die Reichskanzlei soll diese Verbindung insbesondere durch Teilnahme an den Verhandlungen des Preußischen Staatsministeriums pflegen11. Ferner soll die Reichskanzlei tunlichst persönliche Beziehungen auch zu den anderen Bundesstaaten namentlich auf dem Gebiete der inneren Politik unterhalten. Daneben soll die bestehende Vertretung des auswärtigen Dienstes bei den einzelnen Bundesstaaten vorläufig noch aufrecht erhalten werden. Die Frage der dauernden Beibehaltung und Ausgestaltung der ständigen Vertretung wird im übrigen zurückgestellt12.

Fußnoten

10

In einem Schreiben vom 9. 7. an die RReg. (vgl. Dok. Nr. 26, Anm. 4) hatte sich der PrMinPräs. Hirsch u. a. dagegen verwahrt, ohne vorherige Aussprache vor weitreichende Entscheidungen der RReg. – z. B. in Fragen der Finanzreform – gestellt zu werden. Er regte eine allgemeine Erörterung der Beziehungen des Reichs zu den Ländern an (R 43 I /2271 , Bl. 37).

11

Am 22. 7. erklärt sich der PrMinPräs. mit dieser Regelung einverstanden, äußert aber „den dringenden Wunsch“, daß auch ein Vertreter des PrStMin. an den Sitzungen des RKab. teilnimmt. Am 23. 7. sagt UStS Albert dem UStS im PrStMin. Göhre zu, ihm regelmäßig Einladungen zu den Sitzungen des RKab. zuzusenden (R 43 I /1313 , Bl. 23 f.).

12

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 86, P. 3.

Extras (Fußzeile):