2.43.2 (bau1p): 2. Abbau der Einrichtungen der Heeresverwaltung.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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2. Abbau der Einrichtungen der Heeresverwaltung2.

Der Reichswehrminister führte aus, daß mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Friedensvertrags ein Teil der Heereseinrichtungen aufzulösen sei, bzw. zivilen Stellen angegliedert werden müsse. Im einzelnen hob er hervor, daß von den Kadettenanstalten lediglich die Hauptkadettenanstalt in Groß-Lichterfelde für militärische Schulzwecke zurückbehalten werden solle, während die übrigen Anstalten für private Schulzwecke zur Verfügung gestellt werden sollten; die Landesaufnahme würde zweckmäßig als Reichsstelle dem Reichsministerium des Innern anzugliedern sein, die Remontierungs-Einrichtungen dem Preußischen Landwirtschaftsministerium. Bei der kriegswirtschaftlichen Abteilung des Großen Generalstabes wäre zu erwägen, ob sie nicht als Zweiganstalt der Berliner Universität in gewissem Umfange weiter bestehen könne, ebenso müsse eine Überführung der militärtechnischen Institute ins Auge gefaßt werden. Grundsätzlich müsse man natürlich alles tun, um ein Wiederaufrüsten zu vermeiden, damit dürfe man aber nicht allezeit auf militärische Tüchtigkeit verzichten. Hinsichtlich der Marine könne ein besonderes Konstruktions-Departement nicht aufrechterhalten bleiben; da wir aber anerkanntermaßen die besten Kriegsschiffe der Welt gebaut hätten, so sei zu überlegen, ob nicht in irgendeiner Form die Konstruktionen an der Technischen Hochschule weiter betrieben werden könnten, damit die technischen Erfahrungen weiter gepflegt würden.

Der Reichsschatzminister erklärte sich im Prinzip einverstanden und schlug eine Aufteilung vor, wie sie von Ministerialdirektor Walther im einzelnen dargelegt wurde. Danach sollen

1. Heeres- und Marineverwaltung, soweit reine Truppenverwaltung in Frage kommt, beim Reichswehrminister verbleiben.

[176] 2. Auf das Reichsschatzministerium sollen übergehen

a)

die Liegenschaftsverwaltung,

b)

die Heeres- und Marinebauverwaltung als Unterabteilung bei der Reichsbauverwaltung und die eigentliche Heeresverwaltung (Garnison-, Bekleidungsämter pp.).

3. Die Versorgungsangelegenheiten (Versorgungsämter, Lazarette pp., Bezirkskommandos) sollen auf das Reichsarbeitsministerium übertragen werden.

4. Endlich sollen besondere Abwicklungsbehörden eingerichtet werden, die unmittelbar dem Rechnungshof des Deutschen Reichs unterstellt werden sollen.

Auch einige weitere Anregungen, ob nicht die Versorgungsämter den Landesfinanzämtern angegliedert und das Remontierungswesen gleichfalls dem Reichsschatzministerium unterstellt werden sollte, wurden gegeben.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich grundsätzlich mit einer Übernahme des Vermessungswesens auf das Reich und Unterstellung unter das Reichsministerium des Innern einverstanden, behielt sich aber seine endgültige Entscheidung vor, bis die militärischen Stellen ein klares Bild über den zukünftigen Umfang der dem Amt zugedachten Aufgaben gegeben hätten. Im übrigen war er der Auffassung, daß man nicht etwa bei der Umänderung das Ziel eines militärischen Wiederaufbaus auf großem Maßstab verfolgen solle, insbesondere gelte dies für den Schiffsbau. Im übrigen wurde mitgeteilt, daß über die Abgrenzung der einzelnen Fragen in dieser Woche in einer Unterkommission Verhandlungen gepflogen würden3. Der Bericht dieser Kommission sollte [!] seinerzeit dem Kabinett vorgelegt und dann endgültig die Angelegenheit entschieden werden.

Geheimrat Saemisch glaubte die Angliederung der Versorgungsämter als Abteilung 4 an die Landesfinanzämter empfehlen zu sollen und bat, die Tätigkeit der Abwicklungsbehörden auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Fußnoten

2

Neben den in die Gliederung und den Aufbau der zukünftigen dt. Streitkräfte eingreifenden Bestimmungen im Teil V des VV war dem Reich auch die Unterhaltung oder Bildung anderer Kommandobehörden oder Dienststellen untersagt, die sich mit Kriegsvorbereitungen beschäftigten (Art. 160 VV). So waren insbesondere der Große Generalstab aufzulösen und die mil. Schulen bis auf eine Offiziersschule je Waffengattung aufzuheben.

3

Zur Vorbereitung dieser Verhandlungen übersendet der RWeM dem RK am 20. 8. eine „Übersicht der Einrichtungen des früheren Heeres, die für die Übernahme durch die Zivilverwaltung in Vorschlag gebracht werden“ (R 43 I /680 , Bl. 33–39; Nachträge ebd.).

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