2.62.1 (sch1p): 1. [Maßnahmen gegen Streiks]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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1. [Maßnahmen gegen Streiks]

Es fand eine allgemeine Aussprache über die Streikbewegungen im Lande, ihre verhängnisvollen Folgen und die Möglichkeiten ihrer Verhinderung statt. Als solche Möglichkeiten wurden erörtert:

a)

Verbot der Arbeitseinstellung in gemeinnützigen Betrieben vor Anrufung eines Schlichtungsausschusses, Strafdrohung gegen Aufhetzer zur Übertretung dieses Verbots und Rädelsführer.

b)

Maßnahmen gegen die Erzwingung von Streiks durch Minderheiten. Rechtzeitiger Schutz der arbeitswilligen Minderheiten.

c)

Schaffung eines modernen Ersatzes für den Belagerungszustand durch ein Gesetz, das die Übertragung der nötigen diktatorischen Befugnisse an Zivilbehörden vorsieht.

d)

Weitere Verbesserung der Propaganda.

e)

Anregung des Reichsministers Erzberger auf Einberufung eines Not-Reichswirtschaftsrats zur Besprechung der erforderlichen und möglichen Schritte.

f)

Anregung des Reichsministers Koeth auf Einführung der Arbeitspflicht.

Besonderen Anklang fanden die Vorschläge b und c, während namentlich gegen die Vorschläge a und e lebhafte Bedenken laut wurden. Die nächstbeteiligten Dienststellen (Reichsarbeitsministerium, Reichswirtschaftsministerium, Reichsministerium des Innern, Preuß. Ministerium des Innern, Preuß. Justizministerium) sollen schleunigst weitere Vorarbeit leisten und dem Kabinett bestimmte Vorschläge unterbreiten. Mit den Gewerkschaften soll rechtzeitig Fühlung genommen werden1.

Fußnoten

1

Soweit aus den Akten zu entnehmen, ist keiner der Vorschläge in die Wirklichkeit umgesetzt worden. Am 29.5.1919, also einen Monat nach den Beschlüssen, sandte der UStSRkei an alle RM ein Schreiben, in dem er darauf hinwies, daß bis zu dem Zeitpunkt dem RKab. von keinem der Ressorts ein Vorschlag im Sinne der Beschlüsse vom 30.4.1919 vorgelegt worden sei (R 43 I /2698 , Bl. 33 f.). Auch der PrKriegsM wandte sich am 23.5.1919 in einem Schreiben an die Reichs- und pr. Minister, nun endlich im Sinne der Beschlüsse vom 30.4.1919 ein Notgesetz zu erlassen, das die Möglichkeit eines sofortigen Einschreitens gegen Streikhetzer gebe (R 43 I /2698 , Bl. 28). Ein derartiger Gesetzentwurf ist jedoch nie dem RKab. vorgelegt worden.

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