2.81.2 (sch1p): 2. [Zahlung für alliierte Lebensmittellieferungen]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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2. [Zahlung für alliierte Lebensmittellieferungen]

Reichsminister Dernburg und Reichsbankpräsident Havenstein berichten über das Ergebnis der Beratungen, die zwischen den beteiligten Dienststellen über die Anforderung von weiteren 18 Millionen Pfund Sterling in Gold durch die Entente stattgefunden haben2. Auf Vorschlag des Ministers Dernburg und des Reichsernährungsministers beschließt das Kabinett, der Sendung des Goldes nach Holland zuzustimmen, wenn es dort auf Namen und für Rechnung des Reichs hinterlegt und die Ablösung durch andere Zahlungsmittel vorbehalten wird. Präsident Havenstein hatte vorgeschlagen, das Eingehen auf die Forderung[334] der Entente davon abhängig zu machen, daß vorher über die Möglichkeit des Präliminarfriedens und damit über die weitere Nahrungsmittelbelieferung Klarheit geschaffen würde. Das Kabinett hielt jedoch bei der bedrängten Ernährungslage eine Hinausschiebung, die der Entente übrigens neue Vorwände liefern könne, für unerträglich.

Fußnoten

2

Dieser TOP bezieht sich auf die nach dem Brüsseler Lebensmittelabkommen vom 14.3.1919 sich ergebenden Zahlungsmodalitäten, s. Dok. Nr. 23, Anm. 4.

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