2.98 (vpa1p): Nr. 97 Der Reichskommissar für Preisüberwachung Goerdeler an den Reichskanzler. 8. August 1932

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Nr. 97
Der Reichskommissar für Preisüberwachung Goerdeler an den Reichskanzler. 8. August 1932

R 43 I /1953 , Bl. 231–2511

[Vorschläge zur Verfassungs- und Verwaltungsreform]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Bei unserem letzten Zusammensein2 äußerten Sie den Wunsch, ich möchte mir überlegen, durch welche Maßnahmen sachlicher und technischer Art eine Verminderung der Aufgaben und Ausgaben der öffentlichen Hand, insbesondere der Gemeinden, sichergestellt werden kann3.

Ich habe diesem Wunsche selbstverständlich, wie ich es Ihnen bereits mündlich zusagte, gerne entsprochen und übersende Ihnen in der Anlage (Anlage 1) das Ergebnis. Dabei darf ich Bezug nehmen auf meinen Bericht an den Herrn Reichspräsidenten vom April 1932, den ich auf seinen Wunsch erstattet habe (Anlage 2)4.

Ich habe die Anlage 1 so gehalten, daß die Gedankengänge der Anlage 2[358] darin verwertet und ausgewertet sind, weil Sie nicht die Zeit finden werden, alles durchzulesen. Ich füge die Anlage Nr. 2 nur aus dem Grunde bei, um die historische Entwicklung festzuhalten.

Mit bester Empfehlung habe ich die Ehre zu sein, sehr geehrter Herr Reichskanzler,

Ihr sehr ergebener

Goerdeler

Fußnoten

1

Am Kopf des Schreibens vermerkte MinR Vogels mit Datum vom 3.9.32: „Erledigt durch mündliche Aussprache des [Herrn] R[eichs]k[anzlers] mit Dr. Goerdeler am 31. 8.“ Vgl. dazu auch die Mitteilungen des RK in der Ministerbesprechung am 31. 8. (Dok. Nr. 121, P. 1).

2

Aktenmäßige Unterlagen hierzu nicht ermittelt. Gemeint sein könnte die Besprechung des RK mit Goerdeler am 21. 7., die Letzterer in einem Schreiben an Papen vom 15.8.32 beiläufig erwähnt (R 43 I /1163 , Bl. 207–208).

3

Die Notwendigkeit einer weitgreifenden Verwaltungs- und Finanzreform war in mehreren vorangegangenen Sitzungen der RReg. nachdrücklich betont worden. Vgl. Dok. Nr. 5, P. 2; 17; 31, P. 3 und 3 d. – Zwecks beschleunigter Ingangbringung hatte der RFM den RSparKom. schon mit Schreiben vom 8. 6. gebeten, ihm baldmöglichst Vorschläge für eine solche Reform zu unterbreiten. Saemisch legte daraufhin am 17. 6. eine mehr oder weniger stichwortartige Aufstellung aller ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen (u. a. Neuorganisation der Reichsministerien, Aufhebung von Provinzialbehörden, Abbau verschiedener Reichsverwaltungen, Personalabbau) und am 30.7.32 eine umfangreiche Ausarbeitung („Grundriß einer Verwaltungsreform für Reich, Länder und Gemeinden“, insges. 40 Seiten) vor (R 43 I /1953 , Bl. 80, 82–98, 190–211). Vgl. dazu unten Anm. 5, 8, 18 und 28.

4

Bei dem in Anlage 2 beigefügten „Bericht an den Herrn Reichspräsidenten“ (20 Seiten, hier nicht abgedruckt) handelt es sich um eine Denkschrift über – wie es im einleitenden Abschnitt heißt – „Maßnahmen, die heute notwendig sind, um den Bestand des deutschen Reiches zu sichern und das deutsche Volk zur Überwindung der seiner Freiheit entgegenstehenden [wirtschaftlichen, finanziellen, verfassungspolitischen und kulturellen] Schwierigkeiten instandzusetzen.“ Goerdeler hatte diese von Hindenburg Anfang April 1932 erbetete Denkschrift am 21. 4. an den RK übersandt mit der Bitte um Weiterleitung an den RPräs., was durch Pünder am 23. 4. geschehen war (R 43 I /2045 , Bl. 66–92). Kritische Würdigung der Denkschrift nebst Inhaltswiedergabe s. bei Ritter, Carl Goerdeler und die deutsche Widerstandsbewegung, S. 51 ff.; Rebentisch, Kommunalpolitik, Konjunktur und Arbeitsmarkt in der Endphase der Weimarer Republik, in: Morsey (Hrsg.), Verwaltungsgeschichte, S. 146 f.

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