1.103.9 (vpa2p): 9. Außerhalb der Tagesordnung: Abänderung der Verordnung vom 5. September 1932 zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

9. Außerhalb der Tagesordnung: Abänderung der Verordnung vom 5. September 1932 zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit23.

Der Reichsarbeitsminister nahm Bezug auf die Beratung des Reichskabinetts über die gleiche Angelegenheit in der Sitzung vom 18. November 193224 (Ziffer 4 der Niederschrift)25 und erklärte, er sei nach erneuter Aussprache mit den Arbeitgeberverbänden zu der Überzeugung gekommen, daß es doch richtiger sei, die Verordnung vom 5. September unverändert fortbestehen zu lassen. Daher bitte er damit einverstanden zu sein, daß die von ihm mit Schreiben vom 14. November 1932 vorgelegte Verordnung zur Abänderung der vorgenannten Verordnung vom 5. September 193226 bis auf weiteres zurückgestellt werde.

Das Kabinett nahm hiervon zustimmend Kenntnis27.

Fußnoten

23

Zum Inhalt der VO (RGBl. 1932 I, S. 433 ) s. Anm 9 zu Dok. Nr. 112.

24

Richtig: „17. November 1932“.

25

Vgl. Dok. Nr. 215, P. 4.

26

Vgl. Anm 18 und 19 zu Dok. Nr. 215.

27

In der Ministerbesprechung am 14. 12. beschloß die nachfolgende RReg. die restlose Aufhebung der VO vom 5.9.32. Vgl. diese Edition: Das Kabinett Schleicher, Dok. Nr. 24, P. 11.

Extras (Fußzeile):