1.200 (bru3p): Nr. 714 Der Reichsinnenminister an den Reichskanzler, 10. April 1932

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Nr. 714
Der Reichsinnenminister an den Reichskanzler, 10. April 1932

Nachl. Groener N 46/152, Bl. 41–43 Abschrift

Betrifft: Verbot der SA

Die Ereignisse der letzten Wochen lassen keinen Zweifel mehr, daß der psychologische Augenblick zur Auflösung der militärähnlichen Organisationen der NSDAP gekommen ist1. Unsere bisherige Absicht diese Organisationen in einem von Reichswegen zu gründenden und unter Reichsaufsicht stehenden großen allgemeinen Wehrsportverband unschädlich zu machen, muß angesichts der gesteigerten politischen Spannung vorläufig zurückgestellt werden2. Dazu kommt, daß das Ansehen der deutschen Reichsregierung im In- und Ausland infolge ihrer angeblichen Schwäche in einer unerträglichen Weise herabgesetzt ist. Jedes weitere Zaudern gegenüber der NSDAP vergrößert das Übel und bringt den Herrn Reichskanzler und die Reichsregierung in eine schiefe Lage. Die Parteien, von den Deutschnationalen[2427] bis zu den Sozialdemokraten, werden je nach ihrer politischen Einstellung mehr oder weniger offen die Beseitigung der SAs begrüßen, da sie sich durch deren Bestand in ihrem politischen Dasein bedroht fühlen. Während die Rechtsparteien, aus Furcht vor der Preußenwahl weitere Verluste an die NS einzubüßen, vermutlich den Wunsch hegen, die Auflösung bis nach der Preußenwahl hinausgeschoben zu sehen3, drängen die Sozialdemokraten auf die sofortige Ausführung. Dabei spricht, abgesehen von der grundsätzlich scharfen Einstellung gegenüber den NS mit, daß sie ihrem linken Flügel bei der Hindenburgwahl eine überstarke Belastung zugemutet haben. Diese parteipolitischen Erwägungen dürfen aber bei dem Entschluß der Reichsregierung keine Rolle spielen. Niemand zu Liebe, niemand zu Leide, muß der Entschluß gefunden werden, einzig und allein aus Gründen der Staatsraison. Dabei tritt eine für das Ansehen der Reichsregierung recht empfindliche Tatsache bei mehreren Länderregierungen unter Führung von Bayern und Preußen in die Erscheinung4. Auf einen einfachen Ausdruck gebracht, halten diese beiden Länder, denen Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen Gefolgschaft leisten, die Reichsregierung für schwächlich und unentschlossen. Dieser Vorwurf gilt besonders mir persönlich als Innenminister, weil ich nach Meinung dieser Länder gegenüber den Nationalsozialisten in letzter Zeit eine Haltung eingenommen habe, die darauf schließen lasse, daß ich lieber mit den NS paktieren möchte5, als scharfe Maßregeln zu ergreifen.

Wenn ich mich auch von diesem Vorwurf völlig frei fühle und mich nur bemüht habe, auch den NS gegenüber die mir pflichtgemäß in meinem Amt obliegende Objektivität zu bewahren, so ist doch auch in der öffentlichen Meinung deutlich zum Ausdruck gekommen, als ob meine Politik sich im Helldunkel bewege und keine klare Linie verfolge. Eine solche Auffassung in der öffentlichen Meinung ist geeignet, meine amtliche Stellung und mein Ansehen zu untergraben. Die Innenminister von Bayern und Preußen haben sich vermutlich längst verständigt, daß sie auch über den Kopf des Reichsinnenministers hinweg die Auflösung durchführen werden6. Die anderen oben angeführten Länder dürften sich anschließen. Auf Anregung Bayerns fand in der letzten Woche eine Besprechung dieser Länder bei mir statt7. Es handelte sich äußerlich um ein Verbot der Alarmbereitschaften für den Wahltag und weiter bis zum 25. April. Ich habe aber den Eindruck gewonnen, daß ihre wahre Absicht war, mir gewissermaßen ein Ultimatum zu stellen für die Auflösung der SAs unmittelbar nach der Reichspräsidentenwahl. Diesem für mich unerträglichem Zwang habe ich mich dadurch entzogen, daß ich ihnen von vornherein erklärt habe, ich werde nach der Reichspräsidentenwahl dem Herrn Reichskanzler und dem Herrn Reichspräsidenten die Auflösung der SAs durch Notverordnung vorschlagen. Die Vorkommnisse der letzten Wochen zwingen zur Entscheidung,[2428] ein weiteres Hinausschieben der Auflösung der SAs würde die Autorität der Reichsregierung und des Herrn Reichspräsidenten auf das stärkste erschüttern.

Wenn ich auch glaube, daß es den Führern der NS, die mir dauernd Stöße von Legalitätserklärungen senden, mit ihrem Willen zur legalen Einstellung durchaus ernst ist, so genügen dieser Wille und diese Erklärungen allein nicht, wenn die Partei sich nicht von Dingen befreit, die ihrem Wesen nach illegal sind. Es ist mit der Staatsautorität nicht zu vereinbaren, daß die Partei eine militärisch-organisierte Sonderarmee unterhält, deren Führer, meist alte Offiziere, gerade in dem Bestreben militärisch weiter zu arbeiten und dabei Besonderes zu leisten, diese notwendigerweise mit der Staatsführung und den Machtmitteln des Staates in Konflikt bringen müssen. Eine solche, nach allen ihren Einrichtungen und Vorschriften auf den Kampf im Innern eingestellte Organisation wird eines Tages die Partei in die Illegalität hineinreißen. Die Legalität der Partei wird daher erst dann als eine wirkliche und uneingeschränkte betrachtet werden dürfen, wenn sie von allen derartigen Belastungen befreit ist.

Man könnte auf den Gedanken kommen, die Beseitigung der SAs der Parteiführung selbst zuzuschieben, indem ihr von Reichswegen gewisse Auflagen gemacht würden, die unverzüglich und bündig anzunehmen und in kürzester Frist unter Aufsicht des Reichs durchzuführen wären. Die Auflösung durch Notverordnung würde alsdann drohend im Hintergrund bleiben. Dieser Weg hätte gewiß manche politische Vorteile, und man hätte darüber schon vor Wochen und Monaten sich auseinandersetzen können8. Aber im gegenwärtigen Augenblick, wo die innerpolitische Spannung auf das höchste gestiegen ist, würde dieser Weg für die Reichsregierung nicht einen starken, sondern einen schwächlichen Entschluß bedeuten. Es würde in der öffentlichen Meinung der Eindruck erweckt werden, als wollte die Reichsregierung der NSDAP einen Zeitgewinn gewähren, um die militärische Organisation in harmlose Formen umzubilden. Das würde der Forderung der politischen Lage keineswegs entsprechen. Die wirksame Durchführung von Auflagemaßnahmen wäre ohne eine das ganze Reich umspannende Kontrollorganisation überhaupt nicht denkbar, da sie nach einheitlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hätte und den Polizeiorganen nicht überlassen werden könnte. Ohne scharfe Kontrolle würde die Maßnahme ein Schlag ins Wasser bleiben. Die Ausführung würde sich über viele Wochen hinziehen. Die nationalsozialistischen Führer würden die Sache gar nicht ernst nehmen, vielmehr zu den bekannten Listen nach machiavellistischer Art greifen.

Nicht eine solch komplizierte, in ihrer Wirkung ganz unsichere Maßnahme ist am Platze, sondern ein einfacher, klarer und fester Entschluß, an dem nach keiner Richtung zu deuteln ist. Die Reichsregierung muß selbst und allein alle Verantwortung[2429] auf sich nehmen, darf weder den Ländern überlassen, über die Autorität des Reiches hinwegzugehen, noch darf sie sich der Möglichkeit aussetzen, durch Machenschaften der Partei betrogen zu werden.

Gr[oener]

Fußnoten

1

Das vorliegende Dok. auch bei Schulz, Staat und NSDAP, Dok. Nr. 65; Groener–Greyer, General Groener, S. 402, Der handschriftliche Entw. Groeners befindet sich in BA-MA N 46/152, Bl. 34–40.

2

In der Besprechung mit den Innenministern am 5.4.32 (Dok. Nr. 710, Anm. 2) hatte Groener erklärt, „daß es mit dem Verbot allein nicht getan sei. Man müsse die in den nationalsozialistischen Organisationen vorhandenen wertvollen Kräfte der Jugend an den Staat heranziehen und dürfe nicht bloß abstoßen. Nach der Auflösung müsse man daran denken, diese Kräfte wieder zu sammeln und für den Staat nutzbar zu machen“ (Groener: Chronologische Darstellung der Vorkommnisse, die zu meinem Rücktritt als Reichswehr- und Reichsinnenminister geführt haben, BA-MA, N 46/145, Bl. 93).

3

Am 8.4.32 hatten Gereke und der DVP-Vorsitzende Dingeldey General v. Schleicher gesagt, ein SA-Verbot vor den Preußenwahlen würde die Chancen ihrer Partei verschlechtern (Groener, chronologische Darstellung, BA-MA, N 46/145, Bl. 95).

4

Vgl. Dok. Nr. 692, Dok. Nr. 700, Anm. 2 und Dok. Nr. 704.

5

Vgl. Dok. Nr. 659, Anm. 3.

6

Das PrIMin. und das Bayer.IMin. hatten Anfang April 1932 Pressemitteilungen über die illegalen Aktivitäten der NSDAP und ihrer Organisationen herausgegeben: siehe die Presseberichte in R 43 I /2684 , S. 23–33, S. 47–54.

7

Vgl. Anm. 2.

8

Dieses Vorgehen hatte General v. Schleicher dem RIM und RWeM in einer Unterredung am 9.4.32 vorgeschlagen; Groener solle Hitler einen Brief schreiben und ihn zur Umbildung der SA auffordern; Groener hatte dies zwar als seiner Autorität abträglich abgelehnt, jedoch v. Schleicher aufgefordert, einen Entw. zu fertigen. Den Entw. verlas v. Schleicher bei einer Besprechung beim RK am 10.4.32, 19 Uhr (Groener, Chronologische Darstellung, BA-MA N 46/145, Bl. 95–100. Vgl. auch Dok. Nr. 717, ein besonderer Vermerk über diese Chefbesprechung fehlt in den Akten der Rkei. Vgl. Brüning, Memoiren, S. 538–539).

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