1.260 (bru3p): Nr. 774 Vermerk des Staatssekretärs Pünder über eine Besprechung mit Staatssekretär Meissner, 30. Mai 1932, 18.30 Uhr

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Nr. 774
Vermerk des Staatssekretärs Pünder über eine Besprechung mit Staatssekretär Meissner, 30. Mai 1932, 18.30 Uhr

R 43 I /1309 , S. 57–58

Herr Staatssekretär Meissner teilte mir heute mittag im Auftrage des Herrn Reichspräsidenten mit, daß Herr Reichsbankpräsident Dr. Luther nach dem Besuch des Herrn Reichskanzlers auch seinerseits den Herrn Reichspräsidenten aufgesucht habe. Der Herr Reichspräsident sei von der Schilderung der etatsrechtlichen Lage mit allen ihren Konsequenzen äußerst beeindruckt gewesen. Herr Präsident Luther habe ihn darauf hingewiesen, daß der Haushaltsplan nicht abgedeckt sein werde und infolgedessen auch alle anderen Pläne nicht durchgeführt werden könnten, wenn nicht die in der beabsichtigten Notverordnung vorgesehenen Einsparungen auf den verschiedensten Gebieten sofort in Kraft gesetzt würden1. Angesichts dieser[2588] Sachlage würde der Herr Reichspräsident geneigt sein, eine solche Teilnotverordnung, falls der Herr Reichskanzler und die Reichsregierung sie ihm vorlegen sollten, nach Prüfung zu vollziehen.

Zunächst stellte ich in dem Gespräch mit Herrn Meissner fest, daß dies eine wesentliche Abänderung des ersten Punktes seiner Entschließungen darstelle, die der Herr Reichspräsident gestern dem Herrn Reichskanzler bekanntgegeben habe, was Herr Meissner durchaus bestätigte2. Ich versprach, diese neue Willensmeinung des Herrn Reichspräsidenten sofort zur Kenntnis des Herrn Reichskanzlers zu bringen. Ich unterließ allerdings nicht die Hinzufügung, daß ich es meinerseits für völlig ausgeschlossen hielte, daß der Herr Reichskanzler eine solche Teilnotverordnung vorlegen würde. Gerade diese etwaigen Bestimmungen enthielten die politisch unbequemen und überaus unpopulären Punkte, die selbstverständlich nur in dem großen Rahmen eines Gesamtprogramms verantwortet werden könnten, und auch dann nur von einer von vollem Vertrauen des Herrn Reichspräsidenten getragenen Regierung. Es schien mir für den Herrn Reichskanzler und die Reichsregierung unmöglich, sich nun mit dem Odium solcher halben Maßnahmen, die dazu nur die unpopulären Punkte beträfen, noch zu belasten3.

Pünder

Fußnoten

1

RbkPräs. Luther hatte den RPräs. am 30.5.32 um 12.45 Uhr aufgesucht und „in den Mittelpunkt meiner Darlegungen die Frage des Haushaltsausgleichs gerückt und darauf aufmerksam gemacht, daß ohne die nunmehr nicht gezeichnete Notverordnung der Haushalt des Reiches nicht ausgeglichen sei“. In Preußen würde am 10.6.32 ein Kassenproblem vom 30–40 MioRM auftauchen, für das Reich spätestens im Juli 1932 in Höhe von etwa 200 MioRM. Der RPräs. hatte Luther gebeten, seine Ausführungen vor StS Meissner zu wiederholen und Meissner hatte gesagt, daß er die Situation genauso sehe wie der RbkPräs. „Der Herr Reichspräsident fragte darauf, ob nicht die Teile der Notverordnung, die für den Staat wichtiger seien, von der geschäftsführenden Regierung erlassen werden könnten. Ich habe erwidert, daß ich das als Reichsbankpräsident begrüßen würde, worauf der Herr Reichspräsident Herrn Staatssekretär Meissner beauftragte, sich im entsprechenden Sinne mit dem Herrn Reichskanzler und dem Herrn Reichsfinanzminister in Verbindung zu setzen. Auf die Frage, ob ich glaubte, daß die Regierung bereit sein würde, einen Teil der Notverordnung in dieser Weise zur Vollziehung zu bringen, habe ich erwidert, daß ich nicht glaubte, daß die geschäftsführende Reichsregierung dazu bereit sein würde, und auf die weitere Frage weshalb, habe ich bemerkt, daß derartig grundlegende Entscheidungen üblicherweise von geschäftsführenden Regierungen überhaupt nicht ergriffen würden und daß die für die Entscheidung in Betracht kommenden Mitglieder des zurückgetretenen Kabinetts wohl auch Hindernisse im Gefühl ihrer eigenen Verantwortungen und auch der Verantwortung ihren Parteien gegenüber empfinden würden; was die eigene Verantwortung anbeträfe, so seien ja derartige Maßnahmen üblicherweise von den Regierungen nur dann ergriffen, wenn sie als Teil eines auf längere Zeit gedachten Regierungsprogramms erschienen […] Danach begab ich mich zum Herrn Reichskanzler Brüning und sprach als Reichsbankpräsident den Wunsch nach Verkündung der Teile der Notverordnung aus, die für den Etat von Wichtigkeit sind. Herr Reichskanzler Dr. Brüning lehnte diese Maßregel aus den Gründen ab, die ich in meiner Besprechung mit dem Herrn Reichspräsidenten als wahrscheinlich vorliegend bezeichnet hatte“ (Nachl. Luther  Nr. 342).

2

Vgl. Dok. Nr. 773.

3

Pünder notierte am 30.5.32 um 18.30 Uhr handschriftlich: „Der H. Rker hat Kts. genommen u. in völliger Übereinstimmung mit meiner vorstehenden vorläufigen Stellungnahme die Vorlage einer solchen Teilnotverordnung abgelehnt. H. StS Meissner hat Bescheid.“ Luther notierte am 31.5.32 einen Anruf Pünders über Brünings Reaktion auf Meissners Anfrage: „Herr Reichskanzler Brüning hat mit Hinweis darauf, daß er gerade vor seinem Rücktritt auf die auch nach dieser Richtung entstehenden Schwierigkeiten hingewiesen habe, abgelehnt“ (Nachl. Luther , Nr. 342). Vgl. auch Brüning, Memoiren. S. 611 f.

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