1.38 (bru3p): Nr. 552 Aufzeichnung des Staatssekretärs v. Bülow über eine Unterredung mit dem Französischen Botschafter am 12. November 1931

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[1957] Nr. 552
Aufzeichnung des Staatssekretärs v. Bülow über eine Unterredung mit dem Französischen Botschafter am 12. November 1931

R 43 I /331 , Bl. 70–72

Der Französische Botschafter sagte sich heute bei mir an und beklagte sich zunächst sehr lebhaft über die Bedeutung, die die Presse beider Länder seiner Reise nach Paris beigemessen habe. Der wirkliche Grund seiner Reise sei, wie er erst in Paris erfahren habe, der gewesen, daß er für Herrn Laval die Erklärungen in den Ausschüssen vorbereiten sollte über die politischen Vorgänge dieses Sommers (Hoover-Jahr, Londoner Konferenz usw.)1. Der Botschafter sagte mir, er habe bei Laval absolut die freundschaftliche Gesinnung vorgefunden, die er uns in Berlin gezeigt habe, gehemmt, aber nicht gemindert durch gewisse Besorgnisse wegen der bevorstehenden Aussprache im Parlament. Er habe die Reparations- und Schuldenfrage mit ihm durchgesprochen und habe eigentlich eine vollkommene Übereinstimmung der Ansichten mit dem festgestellt, was der Herr Reichskanzler und ich ihm vor seiner Abreise als unsere Meinung und Absicht gesagt hätten. Er bitte doch dringend, daß wir uns nicht auf einer Erweiterung der Kompetenzen des Sonderausschusses versteiften, die Sachverständigen würden im Rahmen des Möglichen Bewegungsfreiheit bekommen2; die Schwierigkeiten lägen bei der Konferenz, und auch diese werde man hoffentlich zu einem guten Ende führen. Hierzu, und dies unterstrich François-Poncet immer wieder, müsse für die Franzosen etwas herausschauen und wenn es auch nur sehr wenig sei. Es ginge nicht an, daß die privaten Gläubiger alles und Frankreich nichts erhielte3. Wenigstens müßten wir eine Geste des guten Willens machen. Ferner betonte er mehrfach, daß man die französische Öffentlichkeit sehr langsam an den Gedanken gewöhnen müsse, daß der Young-Plan sich nicht realisieren lasse, nur durch schrittweises Vorgehen könne man allmählich die Macht der Tatsachen auf die französische Auffassung einwirken lassen. Hinsichtlich der Konferenz erwähnte der Botschafter noch, daß in Frankreich durch die bedauerliche Verzögerung der Verhandlungen die Nervosität steige und man Angst habe, auf der Konferenz isoliert zu sein. Schließlich fragte er mich ganz persönlich noch, ob wir an Basel als Konferenzort festhielten.

Ich sagte dem Botschafter, wir hätten während seiner Abwesenheit Hoesch den Entwurf eines Memorandums geschickt4, in dem, wie ich glaube, alle Schwierigkeiten ausgeräumt oder in einer Weise vertagt seien, die den Wünschen der Französischen Regierung Rechnung trage. Als ich ihm den Inhalt kurz skizzierte, war er sichtlich erfreut und meinte, dann könne ja am Sonnabend schon die Einigung vollzogen sein.

[1958] Ferner sagte ich ihm, so einfach, wie er sich das vorstelle, daß der Sonderausschuß eine beschränkte Zahlungsfähigkeit Deutschlands feststelle, und daß sich dann Reparations- und private Gläubiger in den Rest teilten, sei die Sache doch nicht. Die Deutsche Regierung sei an Privatgläubigern nur mit einem ganz geringfügigen Betrag verschuldet. Die großen Beträge, von denen die Rede sei, seien private Schulden an private Gläubiger und stünden nicht auf demselben Blatt wie die Reparationszahlungen, wenn auch der Zusammenhang nicht zu leugnen sei. Wir seien ja aber schon übereingekommen, daß man über die Frage des Primates nicht zu streiten brauche und nach meiner Kenntnis der Dinge komme eine globale Lösung für die privaten Schulden gar nicht in Frage. Bei einem erfolgreichen Ausgang der Regierungskonferenz würden nicht nur die revolving credits bestehenbleiben, sondern auch ein großer Teil der sonstigen kurzfristigen Kredite als solche uns belassen werden. Ein weiterer Teil werde sich durch direkte Verhandlungen mit den Gläubigern, Beteiligungen und dergl. regeln oder in langfristige Kredite umwandeln lassen, und nur ein geringer Teil komme dann für Rückzahlungen oder Amortisationen in Frage, und nur dieser Teil trete irgendwie in Konkurrenz mit den Reparationszahlungen. Alles hänge aber davon ab, daß die Konferenz nicht Deutschland Zahlungen zumute, die über unsere Leistungsfähigkeit hinausgingen, weil dann keiner der Privatgläubiger geneigt sein würde, sein Geld in Deutschland zu lassen oder gar die schwach oder unliquide gewordenen Gläubiger abzulösen, wie dies sicherlich unsere größeren Gläubiger tun würden, um unsere Lage zu stabilisieren, wenn nur sie wieder Vertrauen in unsere Zukunft hätten. Alles hänge somit von der Vernunft und Einsicht der Regierung auf der Konferenz ab. Der Botschafter betonte demgegenüber nochmals, daß Frankreich irgend etwas geboten werden müsse, und wenn es auch nur sei, um eine Geste des guten Willens zu machen. Ferner führte er aus, daß wir an dem Gedanken festhalten sollten, die Stillhaltegläubiger gleichzeitig mit dem Sonderausschuß tagen zu lassen. Sowie ein Gläubigergremium dem anderen zuvorkomme, entstehe Streit und Mißtrauen, bei gleichzeitiger Behandlung beider Fragenkomplexe könne aber niemand sich beklagen.

Wegen des Ortes der Konferenz sagte ich, er müsse nicht zu weit von Berlin sein. Basel sei über Nacht zu erreichen, ebenso Luxemburg, das wohl aber nicht genug Hotels habe. Brüssel, das er nannte, lehnte ich ab5.

Bülow

Fußnoten

1

Die frz. Kammer wurde am 12.11.31 wieder eröffnet (Schultheß 1931, S. 381). WTB-Meldung Nr. 2383 vom 12.11.31 über die Rede des frz. MinPräs. Laval im Auswärtigen Ausschuß in R 43 I /331 , Bl. 73.

2

Vgl. Dok. Nr. 548, Anm. 3.

3

Vgl. auch Dok. Nr. 540, Anm. 5 und Dok. Nr. 580.

4

Hierzu siehe Dok. Nr. 549, Anm. 3.

5

Zur Diskussion über den Konferenzort siehe auch Dok. Nr. 604.

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