1.185.1 (ma32p): [Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

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Text

RTF

[Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

Der Reichsminister der Finanzen trug die neuen Vorschläge für das Kriegsschädenschlußgesetz vor (Anlage 1)2.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab von dem Arbeitsprogramm für Maßnahmen zur Stützung der Landwirtschaft Kenntnis und gab die hierzu vorgesehenen Erklärungen ab (Anlagen 2 und 3)3. – Die Gesetzesformulierung (Anlage 4)4 wurde nicht im einzelnen durchgesprochen.

[1323] Der Reichsarbeitsminister erläuterte die Vorschläge für die Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge (Anlage 5)5 und der Sozialrenten (Anlage 6)6.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß vorgesehen seien:

für die Liquidationsgeschädigten 15 Millionen laufend,

für die Kleinrentner 15 Millionen laufend,

für die Landwirtschaft 50 Millionen einmalig,

für die Invalidenrentner 100 Millionen laufend (1928 75 Millionen),

für die Werkspensionäre 3 Millionen laufend.

Demnach laufend 133 Millionen. Die Deckung könne aus den Zolleinnahmen erwartet werden, deren Ertrag statt auf 1050 Millionen auf 1200 Millionen angesetzt werden könne.

Der Abgeordnete v. Guérard regte an, die Beratung über diese Vorschläge zu vertagen, damit die Fraktionsführer mit ihren Fraktionen Fühlung nehmen könnten. Die Vorschläge müßten auch den Oppositionsparteien mitgeteilt werden.

Der Abgeordnete Scholz sprach sich im gleichen Sinne aus. Seine Partei werde gegen die Bevorzugung der Invalidenrentner Bedenken haben und eine andere Verteilung wünschen, nach der für die Landwirtschaft, die Kleinrentner und die Liquidationsgeschädigten höhere Beträge eingesetzt würden als vorgesehen.[1324] Die Demokratische Partei müsse auf die Weiterbehandlung ihres Antrags wegen Erlaß eines Kleinrentnerversorgungsgesetzes7 zur Zeit verzichten.

Der Abgeordnete Graf Westarp schloß sich diesen Erklärungen an. Er äußerte stärkste Bedenken gegen die unzureichende Berücksichtigung der Landwirtschaft. Die Partei werde auch weiter den Erlaß eines Kleinrentnergesetzes fordern, in dem den Kleinrentnern ein Rechtsanspruch auf Unterstützung gegeben werden müsse.

Der Abgeordnete Leicht forderte einen Schlüssel für die Verteilung der Mittel, die für die Landwirtschaft vorgesehen seien, auf die einzelnen Länder.

Nach weiteren Erklärungen der Fraktionsvertreter wurden die Verhandlungen auf 10 Uhr abends vertagt. Inzwischen sollen die Fraktionsführer mit ihren Fraktionen und die Regierung mit den Oppositionsparteien verhandeln8.

Fußnoten

2

Die anliegende Aufzeichnung führt die Verbesserungen der Entschädigung für die Klein-, Mittel- und Großgeschädigten im einzelnen auf, die das Kabinett gemäß dem Ergebnis der Ministerbesprechung vom 16.2.28 (Dok. Nr. 424 unter „Kriegsschädenschlußgesetz“) vorschlug; es handelte sich dabei um Verbesserungen der im Regierungsentwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes vorgesehenen Entschädigungsleistungen; finanzielle Auswirkungen der vorgeschlagenen Verbesserungen nach der anliegenden Aufzeichnung: „a) Erhöhung des Entschädigungskapitals 263,3 Mio RM; b) jährliche Mehrbelastung: in den Haushaltsjahren 1929 und 1930 je 11,2 Mio RM, in den Haushaltsjahren 1931 bis 1941 je 15,0 Mio RM, im Haushaltsjahr 1942 22,4 Mio RM, vom Haushaltsjahr 1943 an je 33,6 Mio RM; c) Mehranforderung an Barmitteln für die Haushaltsjahre 1928 bis 1930 20 Mio RM.“ (R 43 I /1498 , Bl. 281–282).

3

Das als Anlage 2 beigefügte „Arbeitsprogramm“ für die Landwirtschaft sieht vor: 1) Zur Organisation und Förderung des Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch werden 30 Mio RM in den Haushalt 1928 eingestellt; 2) zur Behebung außerordentlicher Notstände in der Landwirtschaft wird „zwecks Sicherung der rationellen Fortführung der Betriebe“ ein einmaliger Betrag von 30 Mio RM in den Haushalt 1928 eingestellt; 2a) zur Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens wird ein einmaliger Betrag von 25 Mio RM in den Haushalt eingestellt; 3) zur Förderung der Geflügelzucht werden in den Nachtragshaushalt 1927 und den Haushalt 1928 je 500 000 RM eingestellt; 4) im Haushaltsgesetz 1928 wird der RFM ermächtigt, sich mit Ländern und Gemeindeverbänden an einer Organisation zu beteiligen, die inländische Kreditinstitute bei der Umschuldung drückender landwirtschaftlicher Schulden unterstützen soll; 5) ratenweise Herabsetzung des Gefrierfleischkontingents entsprechend dem Stand der Fleischversorgung; 6) Sicherung der gleichmäßigen Handhabung der veterinärpolizeilichen Grenzsperren; 7) Erweiterung des Einfuhrscheinsystems auf die Ausfuhr von Schweinen und Schweinefleisch; 8) der Rentenbank-Kreditanstalt soll durch Gesetzesänderung die Möglichkeit gegeben werden, sich an zentralen Unternehmungen zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion zu beteiligen und diesen Unternehmungen Kredit zu gewähren (R 43 I /1498 , Bl. 283–285). Als Anlage 3 sind ergänzende „Erklärungen“ beigefügt. Danach sollen u. a. zur Rationalisierung des Obst-, Wein- und Gemüsebaues verbilligte Reichskredite aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge bereitgestellt werden. „Für die Maßnahmen der deutschen Handelspolitik ist die Erhaltung der Landwirtschaft ein wesentliches Ziel. Diesem Ziele ist insbesondere auch bei den noch ausstehenden Verträgen mit Polen und anderen Oststaaten Rechnung zu tragen.“ (R 43 I /1498 , Bl. 286).

4

R 43 I /1498 , Bl. 287–288.

5

Anlage 5: „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“ (R 43 I /1498 , Bl. 289–291).

6

Anlage 6: Für das Notprogramm habe die RReg. am 17.2.28 beschlossen: 1) in der Invalidenversicherung die Steigerungssätze für Beiträge vor dem 1.10.21 um 40% (= 40 RM im Reichsdurchschnitt für das Jahr) ab 1.7.28 zu erhöhen; das Reich trägt die Kosten (100 Mio RM im Jahr); 2) in der Angestelltenversicherung die Steigerungssätze für Beiträge vor dem 1.8.21 um etwa 50% zu erhöhen; die Kosten trägt die Reichsversicherungsanstalt (z. Zt. etwa 10 Mio RM im Jahr); 3) in der Werkspensionsversicherung 3 Mio RM für Unterstützung an Empfänger von Werkspensionen nach näherer Bestimmung des RArbM in den Haushalt einzustellen; 4) in der Kleinrentnerfürsorge a) die Reichsgrundsätze nach Maßgabe des beiliegenden VOEntw. zu verbessern, b) neben den 25 Mio RM im Haushalt noch weitere 15 Mio RM zur Ergänzung der Unterstützung für Kleinrentner bereitzustellen (R 43 I /1498 , Bl. 292).

7

Siehe dazu Dok. Nr. 402, P. 4.

8

Zum Fortgang der Besprechungen mit den Parteien über das Arbeitsnotprogramm siehe Dok. Nr. 428.

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