1.60 (vpa2p): Nr. 189 Reichsminister Bracht an Ministerialdirektor Brecht. 2. November 1932

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[858] Nr. 189
Reichsminister Bracht an Ministerialdirektor Brecht. 2. November 1932

R 43 I /2281 , S. 203–209 Abschrift1

[Durchführung des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 25.10.32]

Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor!

Ihr gefälliges Schreiben vom heutigen Tage2 erhalte ich infolge meiner Inanspruchnahme erst in den späten Abendstunden. Es ist daher zu meinem Bedauern nicht möglich, Ihnen bis morgen früh 10 Uhr erschöpfend auf alle Fragen zu antworten, zumal ich inzwischen nicht die Möglichkeit hatte, die Angelegenheit mit dem Herrn Reichskanzler zu besprechen.

Daß nach der Leipziger Entscheidung3 die Herren Staatsminister ohne jeden Vorbehalt wieder in ihr Amt eingesetzt werden, vermag ich ihr nicht zu entnehmen. Meines Dafürhaltens hat der Herr Reichskommissar nur die Verpflichtung, den Herren Staatsministern die Ausübung des Sektors der Befugnisse des Staatsministeriums und der einzelnen Ministerien zu ermöglichen, die ihnen nach dem Urteil zustehen. Insbesondere vermag ich einen Anspruch der Herren Staatsminister auf Zurverfügungstellung ihrer bisherigen Diensträume nicht anzuerkennen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Amtsräume, die für die Ausübung des genannten Sektors der Staatsgeschäfte geeignet sind. In dieser Richtung habe ich bestimmte Vorschläge4 gemacht.

Zu den einzelnen Punkten gestatte ich mir vorerst folgendes zu bemerken:

Zu Punkt 1: Frage der Firmierung der Entscheidungen des Reichskommissars und seiner Stellvertreter: Im Einvernehmen mit den Justitiaren des Justizministeriums bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß die Unterschrift „Preußisches Staatsministerium, mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt“ nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig ist. Entsprechendes gilt für die einzelnen Ministerien. Zur Beseitigung jedes rechtlichen Zweifels wiederhole ich aber meinen mündlichen Vorschlag vom gestrigen Tage, unter Beteiligung von Vertretern des Preußischen Justizministeriums, des Preußischen Staatsministeriums, sowie des Reichsministeriums des Innern und des Reichsjustizministeriums mit Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerialdirektor, diese Firmierungsfrage eingehend zu besprechen.

[859] Zu Punkt 2: Den Wünschen des Herrn Ministerpräsidenten und der Herren Staatsminister, in allen Angelegenheiten, auf die sich ihre Amtsbefugnisse erstrecken, unmittelbar mit den preußischen Staatsbeamten zu verkehren, kann in der Weise entsprochen werden, daß zur Vermeidung von Störungen im Geschäftsgang die Vermittlung durch den Staatssekretär des zuständigen Ressorts (im Ministerium für Handel und Gewerbe durch den mit der Führung der Geschäfte beauftragten Ministerialdirektor Ernst) erfolgt. Ebensowenig werden Einwendungen dagegen erhoben, daß der Herr Ministerpräsident und die Herren Staatsminister jederzeit ungehinderten Verkehr mit denjenigen Beamten der Ministerien haben, die stellvertretende preußische Bevollmächtigte zum Reichsrat sind und zwar in dieser ihrer Eigenschaft. Auch hier werde ich nur veranlassen, daß diese Herren entsprechende Mitteilungen an den zuständigen Staatssekretär ihres Ressorts über ihre Inanspruchnahme jeweils gelangen lassen.

Zu Punkt 3: Den Herren Staatsministern wird das Recht zugestanden, sich jederzeit unmittelbar aus ihrem Geschäftsbereich die Akten vorlegen zu lassen, die sie zur Bearbeitung der ihnen obliegenden Aufgaben benötigen. Um eine Verwirrung im Geschäftsgang zu verhindern, müssen indessen diese Anforderungen von Akten durch Vermittlung des zuständigen Staatssekretärs (s. Punkt 2) erfolgen.

Zu Punkt 4: Der Herr Reichskommissar und seine Stellvertreter werden keine Vorlage an den Landtag, Staatsrat, Reichsrat und Reichstag machen. Wegen der Einzelheiten, insbesondere wegen der Frage, inwieweit vom Landtag oder einzelnen Abgeordneten erbetene Mitteilungen unmittelbar im laufenden Geschäftsgang der Ressorts gemacht werden sollen, wird sich – wie ich glaube – durch mündliche Aussprache ein Einverständnis erzielen lassen.

Zu Punkt 5: Den Herren Ministern wird der notwendige technische Apparat zur Verfügung gestellt. Die Anforderungen sind auch hier wieder zur Vermeidung einer Verwirrung im Geschäftsgang an den zuständigen Staatssekretär oder an mich zu leiten.

Ich glaube, daß schon durch diese vorläufigen Erklärungen in allen wesentlichen Punkten den Wünschen der Herren Staatsminister in dem gebotenen Umfange entsprochen wird.

Was Ihren Vorschlag anlangt, daß der Herr Ministerpräsident das Haus Wilhelmstraße 64 wieder übernimmt, so wird er an sich durch meine Erklärungen über die Bereitstellung von Amtsräumen beantwortet. So sehr ich an sich darüber hinaus gern bereit wäre, die Wünsche des Herrn Ministerpräsidenten in diesem Punkte zu erfüllen, so muß ich doch vorerst aus der Bereitstellung gerade des Hauses Wilhelmstraße 64 befürchten, daß angesichts der gegenwärtigen politischen Spannung die Ruhe und Ordnung erheblich gestört werden könnte. Es ist damit zu rechnen, daß die politischen Freunde des Herrn Ministerpräsidenten sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, um ihm in lebhafter Weise auf der Straße vor dem Hause ihre innere Verbundenheit zu äußern. Das wird politischen Gegnern auch zu Gegendemonstrationen Anlaß geben. Gerade zum Besten einer fortschreitenden Beruhigung und damit im Sinne des Leipziger Urteils möchte ich derartige zu erwartende Zusammenstöße, die wahrscheinlich nur durch polizeiliches Eingreifen beendet werden könnten, unter allen[860] Umständen vermeiden. Infolgedessen muß ich bei meinem Vorschlage bezüglich der Räume im Ministerium für Volkswohlfahrt bleiben5.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung bin ich

Ihr ergebenster

[Bracht]

Fußnoten

1

Von Bracht am 3. 11. an den StSRkei zur Kenntnisnahme übersandt.

2

Dok. Nr. 188.

3

Zum Text s. Anm 2 zu Dok. Nr. 177.

4

Vgl. Dok. Nr. 184.

5

Die unnachgiebige und in verschiedener Hinsicht betont schroffe Haltung der RReg. gegenüber der PrStReg. erregte in jenen Tagen besonders starken Unwillen. Am 10. 11. beschäftigte sich der Parteiausschuß der SPD hiermit, kritisierte aber auch das Vorgehen Otto Brauns, der die Auseinandersetzung mit Papen und Hindenburg über die Auslegung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs (vgl. Dok. Nr. 192) mit unangebrachter Höflichkeit und Zurückhaltung führe (Schulze, Anpassung oder Widerstand?, S. 15 ff.). – Schon am 26. 10. hatte der Berliner Redakteur Reiner StS a. D. Schäffer berichtet, „er habe Planck gesagt, daß wir den hochmütigen Ton, in dem die Reichsregierung sich gegenüber den Preußen auch noch nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs bewege, für völlig unmöglich hielten. Es müsse jetzt, wenn die Reichsregierung sich nicht als Verächterin des Rechts ansehen lassen wollte, ein Ausgleich gesucht werden. Der Grundsatz ‚Iustitia fundamentum regnorum‘ gelte auch für die Regierung Papen. Planck sei sehr nachdenklich geworden und habe gesagt, er habe selbst den gleichen Eindruck, er werde auf Marcks wirken, damit die Äußerungen der Reichsregierung weniger hochmütig klängen.“ (Schäffer-Tagebuch, IfZ, ED 93, Bd, 23 a, S. 935, Eintragung vom 26.10.32). Zwei Tage später betonte Schäffer Planck gegenüber u. a.: Die RReg. „suche die Menschen, mit denen sie zu tun habe, herabzusetzen. Das seien keine sauberen Methoden, und das bringe jeden anständig denkenden Menschen auf.“ Es bestehe die Gefahr, „daß auch die Behandlung des Leipziger Spruches des Staatsgerichtshofes in dieser Weise erfolge“. Planck sei von diesen Ausführungen „sehr betroffen“ gewesen und habe erwidert: Die RReg. habe immer anerkannt, „daß Braun und Severing Ehrenmänner seien. In der Frage Preußen müßte sie aber alle Möglichkeiten, die ihr der Leipziger Spruch gewähre, erschöpfen. Er spreche mir gegenüber ganz offen. Die Regierung habe kein anderes Ziel vom ersten Augenblick ihres Bestehens gehabt, als die Hitlerwoge zu brechen. Das gleiche Ziel habe sie noch heute. Dazu gehöre aber, daß sie den Abfluß von Menschen zu den Nazis verhindere. Wenn sie jetzt den Eindruck erwecke, als ob sie mit den Sozialisten der alten preußischen Regierung paktiere, so würde dadurch wiederum der Zulauf zu den Nazis erhöht werden. Schon habe sie nach dem Leipziger Spruch aus den verschiedensten Landkreisen gehört, daß die Nazis ihre Verluste wieder aufholten. Deswegen müsse jetzt neue Kraft gezeigt werden.“ (Ebd., S. 940, Eintragung vom 28.10.32).

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