1.70.1 (vpa2p): 1. Freiwilliger Arbeitsdienst.

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1. Freiwilliger Arbeitsdienst.

Nach einleitenden Bemerkungen des Reichsarbeitsministers erstattete der Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst, Präsident Syrup, einen zusammenfassenden Bericht über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand des freiwilligen Arbeitsdienstes1. Mit diesem Bericht verband er Anregungen und Vorschläge für die Fortführung des freiwilligen Arbeitsdienstes und seine verbesserte Ausgestaltung. Besonders nachdrücklich wandte er sich gegen eine allzu intensive Mitwirkung und maßgebliche Einmischung der speziell für den freiwilligen Arbeitsdienst gegründeten Verbände; ferner auch gegen die Tendenzen zur Überleitung des freiwilligen Arbeitsdienstes in die Arbeitsdienstpflicht2. Im freiwilligen Arbeitsdienst würden auf Grund der Verordnung vom[897] 16. Juli 19323 gegenwärtig rund 250 000 junge Leute beschäftigt. An Mitteln seien einstweilen 40 Millionen RM verfügbar. Hiermit werde er bis Anfang Dezember reichen. Für jeden Arbeitsdienstwilligen werde für die Arbeitswoche zu 6 Tagen ein Betrag von 6 x 2 = 12 RM aufgewandt. Auf das Jahr gerechnet (50 Arbeitswochen) koste jeder Arbeitsdienstwillige 600 RM. Von den Trägern der Arbeit müsse zusätzlich für die Materialbeschaffung usw. ein Betrag von 400 RM je Arbeitsdienstwilligen aufgebracht werden, so daß die Gesamtkosten für jeden Arbeitsdienstwilligen im Jahr auf 1000 RM zu berechnen seien. Als Träger der Arbeit kämen durchweg stets die Gemeindeverbände oder Staatsbehörden in Betracht. Selbstverständlich werde entscheidender Wert darauf gelegt, daß es sich bei der Arbeitsleistung nur um zusätzliche Arbeiten handele. Wenn man zur Arbeitspflicht übergehen wolle, werde man rund 500 000 Arbeitspflichtige erfassen müssen. Für einen derartig großen Kreis von Arbeitspflichtigen werde man genügend zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten nicht ausfindig machen können; ferner werde die Dienstpflicht auch wohl am Kostenproblem scheitern müssen, da sie einen jährlichen Aufwand von 500 Millionen RM notwendig machen würde. Schließlich müsse er auch befürchten, daß bei Einführung der Dienstpflicht der kameradschaftliche Geist in den Arbeitslagern, der jetzt auf der Basis des freiwilligen Zusammenkommens ausgezeichnet sei, stark leiden werde.

1

Gemäß Art. 8 der „Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst“ vom 16.7.32 (RGBl. I, S. 352 ) war der Reichskommissar verpflichtet, „der Reichsregierung auf Erfordern Gutachten in Fragen des Arbeitsdienstes“ zu erstatten. Eine umfassende diesbez. Berichterstattung Syrups hatte RArbM Schäffer bereits in der Ministerbesprechung vom 2. 11. (Dok. Nr. 187, P. 2) angekündigt.

2

Zur Stellung der Verbände in dieser Frage vgl. Anm 9 zu Dok. Nr. 60. – In diesem Zusammenhang hatte Generalmajor a. D. Faupel, Vorsitzender des „Reichsbundes für Arbeitsdienst“, in einer am 24.10.32 an den RK übersandten Denkschrift folgendes ausgeführt: „Die Frage, ob es wünschenswert ist, nicht nur wie jetzt einen sehr beschränkten Teil, sondern vielmehr die gesamte männliche Jugend durch die Ertüchtigungsschule eines gut organisierten Arbeitsdienstes hindurchgehen zu lassen, wird von allen denjenigen, die auf dem Boden einer ausgesprochenen vaterländischen Erziehung und einer starken Staatsgewalt stehen, bejaht. Daß, solange der Arbeitsdienst auf Freiwilligkeit beruht, durch ihn diejenigen Teile der männlichen Jugend, die es am nötigsten haben, nicht erfaßt werden, ist erwiesen. Daraus folgt die Notwendigkeit der pflichtmäßigen Heranziehung eines geschlossenen Jahrgangs. Ein Arbeitsdienst von der Dauer eines Jahres, z. B. der Zwanzigjährigen, genügt zur Erziehung vollkommen. Die von nationalsozialistischer Seite geforderte zweijährige Dienstpflicht würde zur Einstellung von etwa 1 Million Männer und, um ihnen allen Arbeit zu geben, zu Einbrüchen in die freie Wirtschaft führen.“ Die Arbeitsdienstpflicht sei im „Gegensatz zur Wehrpflicht ohne außenpolitische Schwierigkeiten einzuführen. Innenpolitisch ist sie eine unerläßliche Vorstufe der allgemeinen Wehrpflicht, für die unser Volk in seiner Gesamtheit heute noch nicht reif ist. Erst die Arbeitsdienstpflicht wird die gesamte Bevölkerung wieder an den Gedanken des Dienstes am Vaterlande gewöhnen. Auch die mit der Arbeitsdienstpflicht verbundene ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung und bezirkskommandomäßige Listenführung, die Disziplinierung und einheitliche Bekleidung arbeiten der Wehrpflicht vor.“ (R 43 I /2086 , Bl. 80–85).

3

Vgl. oben Anm 1.

Zur Zeit sei beim freiwilligen Arbeitsdienst die Beschäftigung in offenen Arbeitslägern vorherrschend, d. h. die Arbeitsdienstwilligen seien nicht geschlossen untergebracht, wohnten vielmehr bei ihren Angehörigen. Bei dieser Form der Beschäftigung seien die Arbeitsleistungen an sich nicht ungünstig; dagegen werde das Ziel, die Jugend zu einer neuen Volksgemeinschaft unter gleichzeitiger körperlicher und geistiger Ertüchtigung zusammenzuschließen, nur unzureichend oder gar nicht erreicht. Das Ziel des freiwilligen Arbeitsdienstes könne in zufriedenstellendem Maße nur in geschlossenen Lagern erreicht werden. Die Erfahrungen mit geschlossenen Lagern seien durchweg günstig. Er empfehle, in Zukunft grundsätzlich nur geschlossene Lager einzurichten. Diese könnten auch zu einem großen Teil während des Winters fortgeführt werden. Die offenen Lager empfehle er während des Winters eingehen zu lassen. Am besten werde es sein, wenn man im kommenden Jahr an einer Beschäftigung von 200 000 Arbeitsdienstwilligen im Jahresdurchschnitt festhalte.

Die Bekleidung der Arbeitsdienstwilligen sei jetzt noch zum größten Teil ungenügend und verschiedenartig. Wenn die Reichsregierung keine grundsätzlichen Bedenken habe, empfehle er, zur Beschaffung einheitlicher Bekleidung[898] überzugehen. Sehr erwünscht werde es auch sein, wenn für den freiwilligen Arbeitsdienst ein einheitlicher Wimpel eingeführt werde. Bei der Zusammensetzung der Lager sei bisher von den verschiedenen nationalen Bünden stark mitgearbeitet worden. Diese Bünde seien auch vielfach Träger der Arbeit gewesen. Es empfehle sich, an dieser Praxis grundsätzlich festzuhalten. Insbesondere könne es auch den Bünden in Zukunft überlassen bleiben, die Rekrutierung für die einzelnen Lager zu besorgen; nur müsse den Bezirkskommissaren das Recht eingeräumt werden, die von den Bünden rekrutierten Arbeitsdienstwilligen durch Zuweisung einer gleichen Anzahl Arbeitsdienstwilliger aus der Zahl der Arbeitssuchenden der Arbeitsämter zu ergänzen. Auf diese Weise werde eine gesunde Mischung politisch und konfessionell verschiedenartig eingestellter Arbeitsdienstwilliger ermöglicht und eine unter allen Umständen zu vermeidende Einseitigkeit verhindert4. Besonderes Gewicht werde auf die Auswahl geeigneter Lagerführer gelegt. Die Bestellung der Führer erfolge durch den zuständigen Bezirkskommissar. Es sei Vorsorge getroffen, daß die Führer zuvor eine einheitliche und gründliche Vorbildung in besonderen Führerkursen erfahren. Im Prinzip werde man auch an der gleichberechtigten Zulassung weiblicher Personen zum Arbeitsdienst festhalten müssen. Die praktische Beschäftigungsmöglichkeit weiblicher Dienstwilliger sei aber beschränkt.

4

Dem standen in Gebieten mit übrwiegend katholischer Bevölkerung offenbar erhebliche Widerstände entgegen. So hatte der Stahlhelm-Gauführer Graf v. Plettenberg in einem Schreiben an den RK vom 19.10.32 auf die starke Abwehrhaltung der Paderborner Zentrumsorganisation in dieser Frage hingewiesen und aus einem Artikel des amtlichen Kirchenblatts der Erzdiözese Paderborn u. a. folgendes zitiert: „‚Wir müssen den Grundsatz vertreten, daß unsere katholische Jugend von allen Arbeitslagern fernzuhalten ist, die konfessionell gemischt sind oder von nicht katholischen Verbänden getragen werden. Unser Wirken in dieser Hinsicht wird aber nur dann Erfolg haben, wenn die kath. Verbände auf die Formung des gesamten Arbeitsdienstes stärksten Einfluß gewinnen, durch Errichtung oder Unterstützung von gut geleiteten katholischen Arbeitsdiensten. – Auf Anregung des Hochwürdigsten Herrn Erzbischofs hat sich kürzlich eine ‚Arbeitsgemeinschaft für kath. freiwillige Arbeitsdienste in der Erzdiözese Paderborn‘ gebildet. Dieselbe soll den Seelsorgern und Vereinsleitern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dringend notwendig ist, daß alsbald alle von katholischer Seite her in der Erzdiözese Paderborn gegründeten oder geförderten Maßnahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes der Leitung der genannten Arbeitsgemeinschaft mitgeteilt werden.‘“ (R 43 I /2086 , Bl. 74–78).

Was die Finanzierung des Arbeitsdienstes für den Rest des Rechnungsjahres anlange, so rechne er mit einem Bedarf von noch rund 30 Millionen RM. Dieser Betrag könne aus Überschüssen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung verfügbar gemacht werden. In organisatorischer Hinsicht beabsichtige er, an dem bisherigen System festzuhalten und die Verwaltungskosten auf ein Minimum zu beschränken.

An die Ausführungen von Dr. Syrup schloß sich eine allgemeine Aussprache an.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich mit den Darlegungen des Berichterstatters weitgehend einverstanden, insbesondere pflichtete er ihm darin bei, daß für die Zukunft grundsätzlich nur geschlossene Lager eingerichtet werden sollen. Die Überführung des freiwilligen Arbeitsdienstes in die Arbeitsdienstpflicht lehnte er ab. Für eine dahinzielende Entwicklung sei die Zeit noch lange nicht reif. Er befürwortete ferner die Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung[899] und die Einführung eines Wimpels. Das Hauptgewicht legte der Reichsminister des Innern auf die Frage der Auswahl geeigneter Führer und auf die Führerschulung. Er meinte, daß das bisherige System, die Bestellung der Führer und Unterführer durch die Bezirkskommissare erfolgen zu lassen, in der Praxis verschiedentlich zu Mißständen geführt habe, da die Bezirkskommissare zum Teil sozialistisch eingestellt seien5. Es müsse entscheidendes Gewicht darauf gelegt werden, daß die Führer überparteilich seien und die Fähigkeit und Eignung besäßen, die Jugend weltanschaulich und politisch im Sinne nationaler Ertüchtigung zu beeinflussen. Nach dieser Richtung lasse die Praxis noch mancherlei zu wünschen übrig. Er stelle seine Mitarbeit zur Verfügung, um gerade das Problem der Führerauswahl und der Führerschulung der gewünschten Lösung näherzubringen.

5

Hierüber hatte Major a. D. v. Wiese (Mitarbeiter Faupels) dem RIM in den ersten Novembertagen folgendermaßen Vortrag gehalten: Die „Mißstände im freiwilligen Arbeitsdienst“ beruhten in erster Linie darauf, „daß die SPD, nachdem sie sich zunächst durchaus ablehnend verhalten hatte, sich seit einiger Zeit mit aller Macht auf den freiwilligen Arbeitsdienst stürzt. Die Bezirkskommissare (Präsidenten der Landesarbeitsämter) suchen die Führer aus und stellen die Lehrer ein. So wurden z. B. in der Gemeinde Caputh 7 Lehrer von insgesamt 8 eingestellt, die sämtlich der SPD angehören. Stettin hat für den Führerkursus nur SPD-Leute bestimmt. Die Beispiele ließen sich beliebig ergänzen.“ (Aktenvermerk des RIMin. in R 43 I /2086 , Bl. 116). Über den Führerkursus des Landesarbeitsamts Stettin (5. 9.–19.10.32) hatte Faupel schon mit Schreiben an den RK vom 31. 10. eingehend berichtet: Es sei dort mit großer Ausführlichkeit über die „Entwicklung des Sozialismus“ gesprochen worden, sozialistisch eingestellte Dozenten hätten Bismarck als „Depeschenfälscher“ bezeichnet und Kaiser Wilhelm I. „mit der nötigen Betonung […] als Mann mit langem Bart lächerlich gemacht“. Aus Stettin sei ihm, Faupel, ferner mitgeteilt worden, „daß von 15 zu dem Lehrgang zugelassenen Vertretern sozialistischer Gruppen 5 den Berechtigungsschein I. Klasse, 4 den Berechtigungsschein II. Klasse, im Ganzen also 9 die Qualifikation als Lagerleiter erhalten haben. Demgegenüber wurde von den nur 4 zugelassenen Vertretern des vaterländisch-überparteilichen Reichsbundes für Arbeitsdienst und des Stahlhelm keinem einzigen die Qualifikation erteilt.“ (R 43 I /2086 , Bl. 94–98).

Der Reichswehrminister äußerte sich im großen und ganzen durchaus anerkennend über das bisher Erreichte und empfahl, im wesentlichen an den von Präsident Syrup vorgetragenen Grundsätzen festzuhalten. Gegen die Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung hatte er keine Bedenken, ebensowenig gegen die Einführung eines einheitlichen Wimpels. Die Einführung der Arbeitsdienstpflicht glaubte er vom Standpunkt des Reichswehrministeriums rundweg ablehnen zu müssen. Er bat den Reichsarbeitsminister, in Verfolg früherer Anregungen nochmals wohlwollend die Frage zu prüfen, ob es sich nicht doch empfehle, die Aufgaben des freiwilligen Arbeitsdienstes einer selbständigen Stelle zu übertragen.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte hierauf, daß er es für richtiger halte, an dem bisherigen organisatorischen Aufbau des freiwilligen Arbeitsdienstes festzuhalten, da sich dieses System im großen und ganzen gut bewährt habe. Für einen besonderen Vorteil des Systems halte er die Verbindung des Arbeitsdienstes mit der sozialen Fürsorge. Er sei aber bereit, sich über die Frage der Selbständigmachung des Arbeitsdienstes mit dem Reichswehrminister noch besonders auszusprechen.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß er vom Standpunkt des Auswärtigen Amts aus gegen die Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung[900] ausschlaggebende Bedenken nicht habe; er bitte nur, bei der einheitlichen Kleidung nach Möglichkeit die Annäherung an militärähnliche Uniformen zu vermeiden.

Der Reichsminister der Finanzen bat, über die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Mittel noch keine festen Beschlüsse zu fassen. Er könne im Augenblick nicht beurteilen, welche Mittel für die Fortführung des Arbeitsdienstes bis zum Schluß des Rechnungsjahres notwendig seien. Er sei aber bereit, sich schnellstens mit dem Reichsarbeitsminister in Sonderbesprechungen darüber zu verständigen.

Der Reichskanzler äußerte sich speziell zur Frage der Führerauswahl und Führerschulung. Er erblicke in der Tatsache, daß die Auswahl der Führer bisher durch die teilweise politisch einseitig eingestellten Bezirkskommissare erfolge, die Quelle von Mängeln, die sich hier und da in der Praxis gezeigt haben. Daher müsse für die Zukunft ein System der Führerauswahl gefunden werden, welches absolute Gewähr dafür biete, daß in den Arbeitslägern weltanschaulich und politisch ein Geist erreicht werde, der mit den Zielen der jetzigen Reichsregierung in Einklang stehe. Die Reichsregierung dürfe nichts unversucht lassen, auch beim freiwilligen Arbeitsdienst die Grundsätze ihrer Politik durchzusetzen.

Zusammenfassend stellte der Reichskanzler fest, daß das Reichskabinett die Vorschläge des Reichskommissars für den freiwilligen Arbeitsdienst grundsätzlich billigt, insbesondere damit einverstanden ist, daß der freiwillige Arbeitsdienst während des Winters wenigstens in geschlossenen Lägern mit der durch die rauhe Jahreszeit gebotenen Beschränkung durchgehalten wird. Dafür werden die notwendigen Mittel aus den Überschüssen der Alu und Kru zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Beiträge soll durch den Reichsarbeitsminister und Reichsminister der Finanzen festgesetzt werden.

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