2.47.1 (bau1p): 1. Einmalige Teuerungszulage an die Beamten.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

1. Einmalige Teuerungszulage an die Beamten.

Ministerialdirektor Maeder berichtete über das Ergebnis der Besprechung vom 12. August2 und betonte, daß nach seinem persönlichen Eindruck, den er bei den Verhandlungen gewonnen habe, unbedingt etwas geschehen müsse, wenn anders man nicht unübersehbare Folgen hervorrufen wolle.

2

Am 12. 8. war die Frage der Beamtenbesoldung zwischen Vertretern der beteiligten Reichsressorts, der Länder und des Dt. Beamtenbundes besprochen worden. Als Ergebnis der Verhandlungen wurde in einem ungezeichneten Bericht festgehalten, daß das Rkab. über folgende Punkte beschließen solle: „I. Einmalige Teuerungszulage: a) Grundsätzlich, ob eine solche gewährt werden soll oder nicht; b) Höhe; c) Zeitpunkt. II. Laufende Teuerungszulagen: a) Dreiteilung oder Zweiteilung der Ortsklassen; b) einheitliche Kinderzulage von 50 Mark; c) Gleichstellung der Ledigen und der Verheirateten; d) Bedürftigkeitsfrage bei den Pensionären und Hinterbliebenen“ (R 43 I /2583 , Bl. 47–49).

Der Preußische Finanzminister machte auf die bedenklichen Folgen für die preußischen Finanzen aufmerksam und glaubte seine Zustimmung zu einer Bewilligung der Forderungen der Beamten nicht geben zu können. Die Gefahr eines Streiks sehe er nicht für so groß an, da den Beamten ein Streikrecht nicht zugebilligt werden könnte. Dies würde in Widerspruch stehen mit den Rechten der Beamten, insbesondere hinsichtlich der lebenslänglichen Anstellung und des Rechtes auf Pension, gegebenenfalls müsse man hierauf die Beamten besonders aufmerksam machen. Außerdem sei die Preußische Regierung nicht in der Lage, ohne die Landesversammlung einen Beschluß zu fassen.

Der Reichsminister des Innern war gleichfalls der Auffassung, daß für das Reich auch an die Nationalversammlung herangegangen werden müsse, betonte aber, daß unter allen Umständen etwas geschehen müsse, wenn anders man nicht die Gefahr laufen wolle, daß ein Teil der Beamten in das kommunistische Fahrwasser steuere bzw. sich auf andere Weise schadlos halten werde.

Der Reichsminister der Finanzen war gleichfalls der Meinung, daß ein Entgegenkommen notwendig sei, und zwar sowohl aus politischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Kein Stand sei im Kriege so schlecht behandelt worden, wie der Beamtenstand. Tür und Tor würde man der Bestechung öffnen,[189] wenn man nicht helfen wolle. Er sei daher der Auffassung, daß man eine Beschaffungsbeihilfe geben solle, und zwar für alle Beamten mit Wirkung vom 1. September 1919. Mit einbezogen werden sollten die Angestellten, denen jedoch, da sie bereits eine Aufbesserung erhalten hätten, diese angerechnet werden müsse. Hinsichtlich der Höhe scheine ihm der Betrag von 1000 M für kinderlos Verheiratete, 750 M für Unverheiratete und 200 M für jedes Kind erwägenswert; außerdem sollte die Kinderzulage einheitlich auf 50 M bemessen werden.

Der Bayerische Finanzminister erklärte sich gleichfalls mit einer Hilfe einverstanden, glaubte aber diese auf höchstens 800 M, zahlbar in zwei Raten am 1. September 1919 und kurz vor Weihnachten vorschlagen zu sollen.

[Es folgt die Wiedergabe eines nach längeren Erörterungen gemeinsam gefaßten Beschlusses, der im wesentlichen wörtlich mit der nachstehend im Protokoll wiedergegebenen Erklärung an die Beamtenverbände übereinstimmt.]

Bei der Erörterung der Frage der Aufgabe der bisherigen drei Ortsklassen der laufenden Teuerungszulage und des Ersatzes durch zwei Ortsklassen waren die Meinungen geteilt. Man kam jedoch zu dem Ergebnis, zunächst an der bisherigen Dreiteilung festzuhalten.

Das Kabinett stimmte ferner zu, daß den Beamtenverbänden folgende Erklärung abgegeben würde:

„Es soll vorbehaltlich der Zustimmung der Nationalversammlung allen Beamten eine einmalige Beschaffungsbeihilfe gewährt werden, und zwar in Höhe von 1000 M für kinderlos Verheiratete und von 600 M für Ledige. Daneben sollen für jedes zu berücksichtigende Kind 200 M gezahlt werden. Die Beihilfe ist in zwei gleichen Raten im September und Dezember d. Js. fällig. Die Grundsätze über die Gewährung laufender Teuerungszulagen werden dahin geändert, daß die Kinderzulage vom 1. September an einheitlich auf 50 M festgesetzt wird. Die anwesenden preußischen Minister haben sich bereit erklärt, eine gleiche Vorlage für die Landesversammlung dem Staatsministerium zur sofortigen Beschlußfassung zu unterbreiten.“3

3

Die einmalige Beschaffungsbeihilfe gelangt nach Zustimmung durch den NatVers.-Ausschuß für den Reichshaushalt in der vorgesehenen Form zur Auszahlung (Erlaß des RFM vom 26.8.19; R 43 I /2048 , Bl. 216–219).

Extras (Fußzeile):