2.89.3 (bau1p): 3. Veröffentlichung der Schulddokumente.

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[329]3. Veröffentlichung der Schulddokumente.

Die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung der Schulddokumente im gegenwärtigen Augenblick wird eingehend erörtert. Vom Reichsminister des Auswärtigen wurde die sofortige Herausgabe befürwortet, da sie seit langem angekündigt sei, außerdem auch andere Bücher über die Schuld am Kriege, insbesondere von Kautsky, demnächst erscheinen sollten3; zudem hätte er des öfteren die baldige Herausgabe angekündigt, auch erscheine es besser, sie im ganzen von hier aus herauszugeben, als daß nachher einzelne Zeitungen nur einzelne sensationelle Punkte aus dem Zusammenhange heraus veröffentlichten. Von anderer Seite wurde geltend gemacht, daß es vielleicht zweckmäßig wäre, mit der Veröffentlichung zu warten, bis die Auslieferungsfrist verstrichen sei, damit nicht etwa, hervorgerufen durch den Inhalt der Schulddokumente, auch noch andere Personen auf die Auslieferungsliste von den bisherigen Feindstaaten gesetzt würden4. Von anderer Seite wurden Bedenken gegen die Veröffentlichung ohne vorheriges Benehmen mit dem Untersuchungsausschuß erhoben. Es wurde schließlich beschlossen, daß der Reichsminister des Auswärtigen dem Untersuchungsausschuß davon Mitteilung machen soll, daß er die Schulddokumente jetzt veröffentlichen solle. Würde der Untersuchungsausschuß keine Bedenken haben, so sollte die Veröffentlichung erfolgen, andernfalls sollten die Dokumente dem Untersuchungsausschuß als Material übergeben werden5.

3

Karl Kautsky hatte aufgrund seiner Kenntnis der Akten des AA seine Schrift „Wie der Weltkrieg entstand“ fertiggestellt. Er zögerte, wie er im Vorwort vermerkt, die Herausgabe hinaus, um zunächst die Veröffentlichung der von ihm vorbereiteten, ihm dann aber ohne Angabe von Gründen aus den Händen genommenen amtlichen Dokumentensammlung zum Kriegsausbruch von 1914 abzuwarten (vgl. Dok. Nr. 30, P. 10, insbesondere Anm. 13).

4

Nach einer hrschr. Aufzeichnung Koch-Wesers vom 28. 10. stimmten er, der RK und Minister Schiffer aus den genannten Gründen einer Verschiebung der Veröffentlichung zu, während die Minister Müller und Erzberger den entgegengesetzten Standpunkt einnahmen; der RK wollte allerdings „den Fachminister nicht überstimmen“. Der von Schiffer nachfolgend gemachte Vermittlungsvorschlag wird einstimmig angenommen (Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 17 f.).

5

Am 30. 11. teilt UStS Haniel dem UStSRkei mit, daß der Parlamentarische Untersuchungsausschuß (vgl. Dok. Nr. 49, Anm. 14) es dem AA freigestellt habe, über die Veröffentlichung der dt. Dokumente zum Kriegsausbruch zu entscheiden (R 43 I /805 , Bl. 98). Am 9. 12. werden „Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914“ in vier Bänden von Graf Max Montgelas und Prof. Walter Schücking im Auftrag des AA herausgegeben. Die Herausgeber betonen in ihren „Vorbemerkungen“, daß es sich hierbei um die vollständige Sammlung Kautskys handele, die sie nach gemeinsamer Durchsicht mit Kautsky mit einigen Ergänzungen versehen hätten. Aus der Rkei verlautet dazu, daß „die Veröffentlichung der amtlichen Ausgabe weiterer Zurückbehaltung vorzuziehen [sei], nachdem in der ausländischen Presse die Veröffentlichungen Kautsky’s erschienen sind“ (UStS Albert an die Hauptstelle zur Verteidigung Deutscher vor feindlichen Gerichten, 12.12.19; R 43 I /340 , Bl. 114; zu den Vorabdrucken in der Londoner Times und dem Nieuwe Rotterdamsche Courant vgl. Vossische Zeitung Nr. 614 vom 2.12.19; Ausschnitt in: R 43 I /804 , Bl. 78 f.). Der Mitherausgeber Graf Montgelas wirft in einer unverzüglich erscheinenden Gegenveröffentlichung Kautsky parteiischen Umgang mit den Quellen vor. Er habe z. B. die ksl. Randglossen auf amtlichen Schriftstücken in ihrer Bedeutung für den Dienstgang der höheren dt. Behörden überschätzt. Abschließend weist er Kautskys Meinung, „durch seine einseitige Darstellung der Vorgänge, die alle Fehler und Schlechtigkeiten der Gegenpartei verschweigt, dem deutschen Volke einen Dienst erwiesen zu haben“, als irrig zurück (Montgelas: Glossen zum Kautsky-Buch. S. 40 ff.).

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