2.30.2 (feh1p): 2. Ernennung eines Mitgliedes für den Reichswirtschaftsrat.

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2. Ernennung eines Mitgliedes für den Reichswirtschaftsrat1.

1

Nach der VO über den vorläufigen RWiR hatte die RReg. das Recht, 12 der insgesamt 326 Mitglieder des vorläufigen RWiR nach freiem Ermessen zu ernennen (RGBl. 1920, S. 858  f.).

Mit Rücksicht auf die Ablehnung des Professors Lederer2 hat die Reichsregierung noch ein Mitglied für den vorläufigen Reichswirtschaftsrat zu ernennen. Das Kabinett beschließt einstimmig die Ernennung des Regierungsrats Dr. Rathenau3.

2

Emil Lederer, Prof. der Nationalökonomie an der Universität Heidelberg. Lederer hatte Ende Juni 1920 seine Mitgliedschaft im RWiR aus persönlichen Gründen niedergelegt (R 43 I /1193 , Bl. 138).

3

In seiner Sitzung vom 19.6.1920 hatte das Kabinett Müller I über die Ernennung der von der RReg. in den vorläufigen RWiR zu entsendenden Vertreter endgültig entschieden. Ferner hatte das Kabinett eine Ersatzliste aufgestellt, aus der im Falle des Ausscheidens eines Regierungsvertreters die Ergänzung erfolgen sollte. Siehe dazu den Bd. „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 143.

Rathenau war bisher unter den Kandidaten zum RWiR nicht genannt worden. Weder auf den Vorschlagslisten der einzelnen Ministerien, soweit sie in die Rkei gelangten, noch auf der Ersatzliste der Regierung Müller war sein Name zu finden gewesen. Als Ende Juni 1920 Lederer aus dem RWiR ausschied, hätte ordnungsgemäß der erste der Ersatzliste, der Kommerzienrat Guggenheimer (s. u. Anm. 4), an seine Stelle rücken müssen. Stattdessen richtete am 1.7.1920 RWiM Scholz ein Schreiben an das RKab., in dem er mitteilte, daß die vorliegende Ersatzliste nur als Vorschlag aufzufassen sei und daß er beabsichtige, an Stelle des ausscheidenden Prof. Lederer Walther Rathenau in den vorläufigen RWiR zu berufen. Der RWiM bat, diesen Gegenstand auf die TO einer der nächsten Kabinettssitzungen zu setzen (R 43 I /1193 , Bl. 138).

Wenig später, am 4.7.1920, erschien in der „Vossischen Zeitung“ ein Art. des Chefredakteurs Georg Bernhard, der „Der Fall Rathenau“ überschrieben war. In diesem Art. wurde die bisherige Nichtbenennung Rathenaus für den RWiR scharf kritisiert. Bernhard erklärte, daß die Ernennung Rathenaus zum Mitglied des RWiR durch den vormaligen RWiM Schmidt verhindert worden sei. Selbst die demokratischen Minister des damaligen Kabinetts, die Rathenau sonst für ihren Parteifreund erklärten, hätten dies kritiklos geschehen lassen. Bernhard forderte eine schnelle Genugtuung für Rathenau durch die neue Regierung (Vossische Zeitung, Nr. 331 v. 4.7.1920, R 43 I /1193 , Bl. 142–143).

[78] Zugleich wird beschlossen, den Kommerzienrat Dr. Guggenheimer zum Kommissar der Reichsregierung für Fragen der Ausführung des Friedensvertrags zu ernennen. Die Ernennung soll vom Reichskanzler ausgesprochen werden4.

4

Kommerzienrat Guggenheimer, Mitglied des Vorstandes der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg und Präs. der Reichsrücklieferungskommission. Guggenheimer war besonders durch den StS im RMinWiederaufbau, Müller, und durch den bayer. Bevollmächtigten beim RR, MinDir. Rohmer, empfohlen worden (R 43 I /1193 , Bl. 102 u. 104).

Guggenheimer wurde noch am 23. 7. zum Kommissar der RReg. beim vorläufigen RWiR für die Fragen der Ausführung des Friedensvertrages ernannt (R 43 I /1193 , Bl. 167).

Am 29. 7. teilte Guggenheimer dem RK mit, daß er die Ernennung annehme (R 43 I /1193 , Bl. 171).

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