2.163 (lut1p): Nr. 163 Aufzeichnung des Oberregierungsrats Grävell über eine Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder am 25. September 1925

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Nr. 163
Aufzeichnung des Oberregierungsrats Grävell über eine Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder am 25. September 1925

R 43 I /1154 , Bl. 339-341

[Preisabbau]

Der Reichskanzler wies einleitend auf die zwingende Notwendigkeit einer weiteren Preissenkung1 hin. Zur Erreichung dieses Zieles sei eine tunlichst enge Zusammenarbeit von Reich und Ländern sehr erwünscht. Er habe daher die Herren Staats- und Ministerpräsidenten zu einer Aussprache gebeten, um mit ihnen die Grundzüge dieser gemeinsamen Arbeit zu erörtern. Er hoffe, daß sich die Länder mit aller Kraft in den Dienst der großen und für die Gesamtwirtschaft, Unternehmer und Verbraucher, entscheidende Aufgabe stellen.

1

Zur vorangegangenen Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 154, P. 4.

Der Reichskanzler erbat insbesondere die Unterstützung der Länder in dreierlei Richtung.

I.

Die Länderregierungen seien in vielen Fällen in der Lage, unmittelbar an der Aufgabe der Preissenkung mitzuwirken. Er dürfe an folgendes erinnern:

a)

Die Länder seien auf vielen Gebieten selbst Produzent oder Unternehmer (Kohle, Kali, Kleinbahnen usw.); hier könnten sie durch mäßige Preisgestellung (gegebenenfalls Einwirkung auf die Verbände) und durch Nichtanwendung gemeinschädlicher Konditionen sehr erzieherisch und nachhaltig wirken. Daß insbesondere die Umsatzsteuerermäßigung2 am 1. Oktober in den Preisen staatlicher Betriebe sich voll auswirke, läge ganz in der Hand der Regierungen.

b)

Als Auftraggeber sollten die Regierungen grundsätzlich keine Abschlüsse tätigen, bei denen Klauseln zur Anwendung kommen sollen, die in der Erklärung der Reichsregierung vom 27. August 1925 als gemeinschädlich bezeichnet worden sind, also z. B. Valutaklauseln, Freibleibendklauseln, Treurabattklauseln, Preisbindungsklauseln (Preisbindungen für nachfolgende [580] Absatzstufen) usw.3. Der Ringbildung müsse dadurch begegnet werden – und das Reich habe entsprechende Anweisungen an die Reichsbehörden bereits erteilt –, daß bei jeder Ausschreibung die Bewerbenden unter Androhung von Konventionalstrafen zu zwingen seien, eingegangene Bindungen, insbesondere Preisbindungen, mitzuteilen.

c)

Alle Gebühren (Gerichtsgebühren, Prozeßgebühren, Konkursgebühren usw.) sollten so niedrig wie nur möglich bemessen werden; die Gebührenordnungen (Ärzte, Notare, Gerichtsvollzieher usw.) sollten einer Revision unterzogen werden.

d)

Von ganz besonderer Wichtigkeit sei die Frage der Behandlung der öffentlichen Gelder. Durch zweckmäßige Verwendung der öffentlichen Gelder und niedrige Zinsforderungen könne der pruduktiven Wirtschaft sehr geholfen werden. Die Verhandlungen über die Zinsfrage seien im Reichsfinanzministerium schon aufgenommen; er hoffe zuversichtlich, daß sie zu einer Vereinbarung führten4. Nur wenn Reich, Länder und Gemeinden vorangingen, würden die Privatbanken folgen.

Jede Immobilisierung öffentlicher Gelder sei bei dem gegenwärtigen Stand unserer Wirtschaft äußerst bedenklich. Er würde es begrüßen, wenn ihm darin zugestimmt würde, daß Reich, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren nach Möglichkeit keine öffentlichen Gelder immobilisieren dürfen.

e)

Auf dem Gebiet der Beeinflussung der Lebensmittelpreise bedürfe das Reich der besonderen Unterstützung der Länder; denn die Länder hätten hier die Exekutive. Es müsse scharf vorgegangen werden. Für Fleisch, Obst und Gemüse, Milch und Butter, aber auch noch für andere Dinge lägen die Preise noch sehr im argen. Auf die Preisprüfungsstellen5 müsse entsprechend eingewirkt werden. Er empfehle – und erbitte hierfür die Zustimmung der Länder – eine gemeinsame Sitzung des Reichswirtschaftsministeriums, des Reichsernährungsministeriums, der zuständigen Ministerialreferenten der Länder und Leiter der mittleren Preisprüfungsstellen.

(Die Länder stimmten dem bei)6.

f)

Große Bedeutung komme einer zweckmäßigen Aufklärung der Öffentlichkeit bei. Die hier vorhandenen Möglichkeiten seien sehr weitgehend:

Anprangerung von unzweifelhaften Preisauswüchsen, Erziehung des Käufers zur Zurückweisung unangemessener Preise, Unterstreichung von Tatsachen erfolgter Preissenkung, Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Regierungsmaßnahmen u.a.m. Eine enge Zusammenarbeit der Reichspressestelle mit den Pressestellen der Länder würde vorteilhaft sein.

2

S. dazu Anm. 8 zu Dok. Nr. 142.

3

Zu dieser Erklärung s. Anm. 6 zu Dok. Nr. 154.

4

Vgl. Dok. Nr. 154, P. 4, dort bes. Anm. 4. Über den Fortgang dieser Bemühungen fanden sich Unterlagen nicht in den Akten der Rkei. Zur Senkung der Kredit- und Giroprovisionen s. unten Anm. 14.

5

S. dazu die VO zur Ausführung des Art. VI Abs. 3 des Notgesetzes vom 13.7.23 (RGBl. I, S. 720 ).

6

S. unten Anm. 13.

[581] II.

Die Länderregierungen könnten ferner sehr viel zu einem Gelingen der Preissenkung durch nachhaltige Einwirkung auf die kommunalen Verwaltungen beitragen.

Auch die Gemeinden dürften all die Grundsätze, die für Reich und Länder maßgebend (vgl. I a–f) sein sollen, einhalten. Darüber hinaus komme noch besonders in Betracht:

a)

Herabsetzung der Gebühren der öffentlichen Betriebe: Gas, Wasser, Elektrizität, Bahnen usw., soweit es nur irgend mit den Erfordernissen des Etats vereinbar wäre.

b)

Eine eingehende Nachprüfung der Steuern, Abgaben und Gebühren. Hier sei doch wohl noch manches nicht ganz in Ordnung. – Es müsse sparsamer gewirtschaftet werden. Das, was bezüglich der Immobilisierung öffentlicher Gelder für Reich und Länder gelte, gelte in besonderem Maße auch für die Gemeinden. Die Kommunalaufsicht müsse sich dieser Frage mit großer Sorge annehmen.

c)

Eine Ermäßigung der Zinsforderungen für kommunale Gelder und eine wirklich wirtschaftliche Verwendung der Sparkassengelder.

III.

Eine Unterstützung der Reichsregierung bei der Bekämpfung der Auswüchse des Organisationswesens durch die Länderregierungen sei sehr wichtig. Die Reichsregierung habe sich zur Aufgabe gemacht, die Mißstände in der Preisgestellung der Industrie und des Handwerks zu beseitigen. Gegen die Kartelle würde letzten Endes mit Klagen vor dem Kartellgericht vorgegangen. Klagen seien bereits erhoben, weitere erfolgten in diesen Tagen7. Dem Reichsverband des Deutschen Handwerks sei eine Denkschrift überreicht, die Mißstände im Handwerk aufzeige und Abstellung binnen einer bestimmten Frist fordere8. Dieses Vorgehen könnten die Länder wirksam unterstützen. Die Rechtsgrundlagen seien gegeben (z. B. Kartellverordnung, selbständiges Antragsrecht der Länder)9, Untersagung des Handels und Schließung von Geschäftsräumen gemäß § 20 ff. der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt I, Seite 706), Auskunftspflichtverordnung vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt I, S. 723), Gewerbeordnung für Zwangsinnungen – Aufsichtsbehörden10 –, Preistreibereiverordnung11. Besonderes Augenmerk sei von den Ländern auf die örtlichen Kartelle, die Innungen und Zwangsinnungen zu richten.

7

In einem Referentengutachten für den RK vom 19. 9. hatte Grävell hierzu mitgeteilt, daß vom RWiMin. bisher gegen sechs Textilkartelle Anklage erhoben worden sei. In Vorbereitung seien Klageerhebungen gegen Kartelle der Textil-, der keramischen und der Porzellanindustrie (R 43 I /1154 , Bl. 209-228).

8

In den Akten nicht ermittelt.

9

S. dazu § 5 der VO gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen (Kartellverordnung) vom 2.11.23 (RGBl. I, S. 1067 ).

10

S. die §§ 100 (Zwangsinnungen) und 139 b (Gewerbeaufsicht) der Gewerbeordnung in der Fassung vom 26.6.1900 (RGBl., S. 877 ).

11

S. die VO zur Ausführung des Art. VI Abs. 3 des Notgesetzes vom 13.7.23 (RGBl. I, S. 700 ).

–––––

[582] Nach längerer Diskussion, an der sich insbesondere der Preußische Minister des Innern, der Bayerische Ministerpräsident und der Sächsische Minister des Innern beteiligten12, stellte der Reichskanzler die einmütige Zustimmung der Staats- und Ministerpräsidenten der Länder zu dem Vorgehen der Reichsregierung fest und dankte für die Versicherung, die Reichsregierung in umfassender Weise zu unterstützen. Insbesondere stellte der Reichskanzler die Zustimmung zu folgendem fest:

12

Über die Ausführungen der genannten Personen vermerkt Grävell in einem undatierten Nachtrag zu obiger Aufzeichnung: Der PrIM Severing habe erklärt, Preußen sei bereit, mit polizeilichen Maßnahmen scharf vorzugehen. „Widersprechen müsse er nur bezüglich der Bemerkung über die Kommunalaufsicht. Eine Verschwendung der Steuergelder finde nicht statt. Neue Straßen müßten geschaffen und alte ausgebessert werden.“

Der Bayer. MinPräs. Held habe auf zahlreiche Maßnahmen hingewiesen, die seine Reg. im Interesse des Preisabbaus bereits getroffen habe. Er erwarte, „daß auch das Reich mit Sparsamkeit voranginge. Er habe nicht den Eindruck, daß da schon alles in Ordnung sei.“ Er hoffe, daß energisch gegen Kartelle und Syndikate der Industrie vorgegangen werde. „Eine Reihe von Existenzen müsse verschwinden.“

Der Sächs. IM Müller habe erklärt: Die freie Konkurrenz müsse unter allen Umständen wiederhergestellt werden. „Zu erwägen sei, ob man nicht mehr im stillen wirken solle, da oft durch sogenanntes lautes Vorgehen die Schwierigkeiten sich nur vergrößerten.“ (R 43 I /1155 , Bl. 60).

1.

Das Reichswirtschaftsministerium und das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft werden die zuständigen Referenten der Länder und die Leiter der Preisprüfungsstellen zu einer Besprechung einladen, um die gemeinsamen Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern festzulegen13.

2.

Den Staatsanwaltschaften werden die Wirtschaftsressorts der Regierungen eingehendes Material zur Beurteilung der Fragen zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Preissenkungsaktion die Gerichte voraussichtlich beschäftigen werden.

3.

Die Länderregierungen werden im Anschluß an die heutige Besprechung und dann von Zeit zu Zeit unter Vorsitz der leitenden Herren Minister und unter Zuziehung aller Wirtschaftsreferenten Besprechungen über das Gesamtgebiet der Preissenkung abhalten, um eine möglichst enge Zusammenarbeit aller Instanzen herbeizuführen und zu gewährleisten14.

13

Über diese Besprechung fanden sich Aufzeichnungen oder Vermerke nicht in den Akten der Rkei. Dort lediglich das Einladungsschreiben des RWiM an die Länderregg. (7. 12.) zu einer diesbez. Sitzung der zuständigen Länderreferenten am 11. und 12.12.25. Aus diesem Einladungsschreiben geht hervor, daß bereits am 9. 10. eine Besprechung der Länderreferenten zur Preissenkungsfrage stattgefunden hatte (R 43 I /1156 , Bl. 41-43).

14

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 219, P. 1. Einen umfassenden Bericht über die im Rahmen ihrer Preissenkungsaktion eingeleiteten oder bereits durchgeführten Maßnahmen veröffentlicht die RReg. am 30. 9. in der Presse: Auf dem Gebiet der industriellen Erzeugnisse hätten Verhandlungen mit den Verbänden in zahlreichen Fällen zu Zurücknahmen von beabsichtigten Preiserhöhungen und zu Preisermäßigungen geführt (z. B. bei Textilien, Schuh- und Lederwaren, Eisenwaren, Benzin). Auf dem Ernährungssektor seien die Preise für wichtige Nahrungsmittel entweder gehalten oder wesentlich gesenkt worden, insbes. für Brot, Kartoffeln, Margarine und Zucker. Zur Unterstützung der Regierungsmaßnahmen habe die Dt. RB die geltenden Frachtsätze für zahlreiche wichtige Ernährungsgüter mit Wirkung vom 1. 10. um 10% ermäßigt. – Die Zinssätze für öffentliche Gelder seien beträchtlich herabgesetzt worden. Das Bankgewerbe habe zugesichert, die Kredit- und Akzeptprovisionen ab 1. 10. um 20% zu senken. Außerdem habe die Golddiskontbank die Giroprovisionen für Kredite von 3 auf 2% ermäßigt. Die Rbk werde die Maßnahmen der RReg. mit allen Mitteln unterstützen, sie habe zugesichert, fortan die Kreditgesuche derjenigen Kreise einer besonderen Überprüfung zu unterziehen, die in letzter Zeit Preiserhöhungen für ihre Waren und Erzeugnisse vorgenommen hätten (WTB-Meldung vom 30. 9., Ausschnitt in R 43 I /1154 , Bl. 380 f.; s. auch „Tägliche Rundschau“ vom 1.10.25).

Gr[ävell] 26. 9.

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