2.117.6 (mu11p): 6. Wiedereinsetzung des von der Rheinlandkommission ausgewiesenen Oberbürgermeisters in Wiesbaden Glässing in sein Amt.

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6. Wiedereinsetzung des von der Rheinlandkommission ausgewiesenen Oberbürgermeisters in Wiesbaden Glässing in sein Amt5.

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Der Wiesbadener OB Glässing war auf Weisung des frz. Marschalls Foch von der Rheinlandkommission ohne nähere Begründung abgesetzt und ausgewiesen worden. Eine Bitte der Stadtverordneten um seine Wiedereinsetzung hatte keinen Erfolg gehabt. Daraufhin hatte sich Glässing an den RIM gewandt und unter Darstellung des Sachverhalts ausgeführt: „Wenn wir uns diese Art des Vorgehens gefallen lassen, dann sind wir verloren. Wenn Reichs- und Landesregierung hiergegen nicht auftreten, dann ist es zu Ende; es werden auch Demoralisationserscheinungen auftreten, wenn die Inhaber der leitenden Stellen im besetzten Gebiet sehen, daß die Regierungen solche Ungeheuerlichkeiten der Rheinlandkommission duldeten bzw. stillschweigend über sich ergehen lassen; ich bitte also dringend nicht nur in meinem, sondern auch im allgemeinen Interesse um sofortiges Handeln; […].“ Außerdem meinte Glässing: „Ob sich eine Übergabe eines Protests in Spa empfiehlt; ich weiß es nicht; die Sache ist nicht zu klein; es ist die erste Handlung dieser Art von der Rheinlandkommission; nimmt man sie vom Reich und Preußen ruhig hin, dann fürchte ich ob der Folgen in künftigen Fällen gleicher Art.“ Von RIM Koch, der das Schreiben am 12.5.20 dem RK zugeleitet hatte, war hierzu bemerkt worden, er habe auf die Presse eingewirkt, damit sie gegen die Handlungsweise der Rheinlandkommission protestiere (R 43 I /176 , Bl. 209 f.).

Auf Vortrag des Reichsministers des Innern erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß die Frage der Amtsentsetzung des Oberbürgermeisters weiterverfolgt wird6.

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Der Protokolltext lautete zunächst: „Auf Vortrag des RIM erklärt sich das Kab. mit der Wiedereinsetzung des OB einverstanden.“ Der Berichtigungsantrag konnte in R 43 nicht ermittelt werden, obwohl die Journalnummer angegeben ist. – Über den Fortgang wurde nichts ermittelt.

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