2.60.8 (mu11p): 8. Lage in Pommern. Unterbringung der Sicherheitspolizei.

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8. Lage in Pommern1. Unterbringung der Sicherheitspolizei.

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Am 15.4.20 hatte Hauptmann v. Fumetti im Bericht über die militärische Lage mitgeteilt, das Wehrkreiskommando 2 habe Nachrichten über einen bevorstehenden Rechtsputsch dementiert. „General von Oldershausen ist zur Klärung der Lage nach Pommern gefahren.“ (R 43 I /2728 , Bl. 134). Der StKom. für öffentl. Ordnung hatte am 20.4.20 berichtet, die Zahl der Baltikumtruppen auf dem Dänholm (bei Rügen) betrage wieder 3000 Mann. In dieser Zusammenziehung der Baltikumer hatte der StKom. eine Gefahr und einen „Beweis dafür“ erblickt, „daß tatsächlich Putschorganisationen der früheren Baltikumtruppen bestehen“ (R 43 I /2710 , Bl. 107).

General von Oldershausen berichtete über seine Eindrücke in Pommern und teilte mit, daß die hierher gelangten Nachrichten erheblich übertrieben seien2.[147] Der Preuß. Minister des Innern gab gleichfalls zu, daß viele Nachrichten übertrieben seien, empfahl aber doch, die Angelegenheit nicht aus dem Auge zu verlieren3. Insbesondere würde es zweckmäßig sein, in Stettin, Stralsund und Greifswald eine größere Anzahl von Sicherheitspolizei zusammenzuziehen und dort für die Sicherheitspolizei genügend Unterkunftsräume zu schaffen. Der Preuß. Ministerpräsident schloß sich diesem Wunsche an und betonte gleichzeitig, daß es dringend notwendig sei, die Sicherheitspolizei allgemein besser unterzubringen. Die Leute der Reichswehr seien erheblich besser untergebracht als die der Sicherheitspolizei; dies sei ein unerträglicher Zustand, dem sofort abgeholfen werden müsse4. Der Reichskanzler stellte fest, daß[148] eine Aussprache über die ganze Frage bezüglich der Sicherheitspolizei notwendig sei, an der die Preußische Regierung, das Reichswehrministerium, das Reichsministerium des Innern, das Reichsschatzministerium und die Reichskanzlei beteiligt werden müßten. Wegen der Unterbringung der Sicherheitspolizei, insbesondere in den drei genannten pommerschen Orten würde zweckmäßig eine besondere Besprechung anzuberaumen sein, um das ganze Material zu erörtern. General von Seeckt war der Auffassung, daß man weiter kommen würde, wenn man gemischte Kommissionen nach den fraglichen Orten entsenden würde. Was die Sicherheitspolizei anlange, so seien die Kasernen zum größten Teil der Sicherheitspolizei zur Verfügung gestellt. Vielfach seien Kasernen etwas voreilig an die Stadt zur Bekämpfung der Wohnungsnot abgegeben worden, auch nähmen die Abwicklungsämter eine große Zahl in Anspruch5.

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Im Gegensatz hierzu steht eine vertrauliche Meldung des Stettiner Polizeipräsidiums an die Nachrichtenabteilung des AA, die UStS Albert am 21.4.20 übermittelt worden war: „Die Untersuchungen über die Putschgefahren in Pommern waren vollständig wertlos und zwar deswegen, weil die Kommission sich in der Hauptsache von Abteilungen des reaktionären Land- und Bürgerbundes und von dem Wehrkreiskommando 2 in Stettin informieren ließ. In dem Wehrkreiskommando 2 sitzt nicht ein Offizier, der als zuverlässig gelten kann. Der PolizeiPräs. hat festgestellt, daß das Wehrkreiskommando 2 ihm etwas objektiv Unrichtiges berichtet hat. Es hat seiner Zeit erklärt, daß Baltikumverbände sich nicht in der Provinz befänden, daß es aber nicht garantieren könne, daß unter den Zeitfreiwilligen einige Baltikumer wären. Durch Verhandlungen mit Unteroffizieren, die Baltikumformationen angehört haben, stellte der PolizeiPräs. folgendes fest: Formell würden zwar die einzelnen Baltikumformationen aufgelöst und würden ihnen auch zum Teil die Waffen abgenommen, aber die Leute brechen dann in den Depots ein, holen sich die Waffen heraus. Aber selbst dies haben sie nicht nötig, da sie außer den Waffen, die sie abgegeben haben, noch reichlich Waffen zur Verfügung haben. Die Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere der aufgelösten Abteilungen werden dann in Dänholm und Krekow uniformiert, mit neuer Kleidung und, soweit es erforderlich ist, mit neuen Waffen versehen. Die Bataillone stehen unter Führern, die vollständig regierungsfeindlich sind, und die sich der Regierung Kapps seiner Zeit zur Verfügung gestellt haben. Außerdem sind Teile der Eisernen Division aus dem Munsterlager nach Pommern gekommen, und sie treten dort in geschlossenen Formationen auf, werden zum Teil auf die Güter in Form von Arbeitsgemeinschaften gebracht. Festgestellt sind bisher vier Abteilungen in Stärke von ca. 500 Mann, im ganzen also ungefähr 2000 Mann. Es wird aber die Zahl der in Pommern vorhandenen Baltikumer auf etwa 4000 Mann geschätzt. Der PolizeiPräs. beabsichtigt, in Greifswald die Corpshäuser einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen.“ (R 43 I /2710 , Bl. 110 f.). Im gleichen Sinn hatte die DAZ am 21. 4. (Nr. 185) berichtet unter der Überschrift „Ernste Lage in Pommern“.

3

Die Notwendigkeit solcher weiteren Kontrolle wird bestätigt durch eine Meldung des PolizeiPräs. von Stettin an den StKom. für öffentliche Ordnung am 29.4.20: „Auf Rügen ist gestern ein beträchtliches Waffendepot ausgehoben worden. Es konnten ca. 1000 Karabiner, 120 Maschinengewehre, eine Anzahl von Armeepistolen und anderes Material beschlagnahmt werden. Der Führer des dortigen Landschutzes, dem aus beschlagnahmten Akten nachgewiesen werden konnte, daß er nicht nur die genannten Waffen, sondern auch Bekleidungsstücke zu verschieben versucht hat, wurde verhaftet. Der Landschutz ist aufgelöst worden und wird, soweit er zuverlässig ist, von der Stettiner Sicherheitswehr übernommen werden“ (R 43 I /2710 , Bl. 114). General von Oldershausen unternahm eine zweite Reise durch Pommern vom 26. bis 28.4.20. Zu seinem Bericht (R 43 I /2710 , Bl. 120-122) bemerkte der RWeM am 5.5.20: „Seiner festen Überzeugung nach ist die Gefahr eines neuen Rechtsputsches ganz gering im Vergleich zu der durch die kommunistischen Umtriebe drohende Auflösung jeder Staatsautorität und des gesamten Wirtschaftslebens“ (R 43 I /2710 , Bl. 123). Demgegenüber stellten der PrLandwM (MinPräs. Braun) und der RegPräs. von Stralsund Haußmann fest, daß Oldershausens Bericht einseitig durch die Aussagen und Meinung des pommerschen Landbundes bestimmt worden sei (31.5.20; 17.6.20; R 43 I /2710 , Bl. 169, 172-175).

4

Über die Unterbringung der Sipo waren bereits am 5. 12. und 23.12.19 sowie am 3.3.20 Besprechungen im RIMin. und im RSchMin. geführt worden; dabei hatte eine besondere Rolle gespielt, daß die Sipo den Landesregierungen unterstand (R 43 I /2691 , Bl. 96-100, 146f, 150-153). Am 17.4.20 hatte dann der PrIM gegenüber dem RIM die Teilnahme an weiteren Besprechungen abgelehnt, da seine bisherigen Bemühungen um ordentliche Unterkunft für die Sipo am Widerstand im RWeMin. gescheitert seien. „Nur ganz durchgreifende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, können die zum Teil ‚unwürdigen‘ Unterbringungsverhältnisse der Beamten der Sicherheitspolizei in Preußen ändern.“ Diese Anordnungen müßten von den Ressortchefs selbst getroffen werden (R 43 I /2691 , Bl. 174). Auf ähnliche Schwierigkeit war auch die badische Sipo gestoßen (BadIM Remmele an den RK, 24.3.20; R 43 I /2691 , Bl. 167).

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Zur weiteren Behandlung dieser Angelegenheit s. Dok. Nr. 117, P. 2.

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