2.62.9 (mu11p): 9. Errichtung einer besonderen Abteilung für Beamtenwesen.

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9. Errichtung einer besonderen Abteilung für Beamtenwesen.

Der Reichsminister des Innern trug kurz die Angelegenheit vor und sprach den Wunsch aus, noch im Notetat die entsprechenden Stellen (1 Ministerialdirektor, 1 vortragenden Rat, 1 Hilfsarbeiter) anzufordern4. Von anderer Seite wurden Bedenken dagegen geltend gemacht und die Auffassung vertreten, daß die Stellen in den Notetat nicht mehr eingesetzt werden könnten. Der Reichsminister der Finanzen sagte schon jetzt zu, beim künftigen Etat den geforderten Stellen zustimmen zu wollen. Es wurde Einverständnis erzielt, daß die Abteilung in der von dem Reichsminister des Innern vorgeschlagenen Weise aufgezogen werden sollte, jedoch soll von der Schaffung eines besonderen „Reichsamtes für Beamtenfragen“ abgesehen werden. Gleichzeitig wurden keine Bedenken dagegen erhoben, daß schon jetzt der Geheime Regierungsrat Falkenberg zum kommissarischen Ministerialdirektor ernannt wird. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen5.

4

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 48. Der RIM hatte am 20.4.20 in einer Kabinettsvorlage die Einrichtung eines Reichsamts für Beamtenwesen befürwortet, da sich die Beamtenpolitik des Staats nicht mehr im Beamtenreferat des RIMin. sachlich durchführen lasse. „Bei der sachlichen Wichtigkeit und politischen Bedeutung, die der Regelung aller Beamtenfragen, insbesondere im Hinblick auf die neuzeitliche Entwicklung des Staatswesens zukommt, und nicht zuletzt wegen der von den Großorganisationen der Beamtenschaft auf diesem Gebiete seit langem erstrebten durchgreifenden Neugestaltung, muß diese Regelung im Interesse des Reichs nunmehr unverzüglich erfolgen. Nur wenn es gelingt, der Beamtenschaft in dem demokratischen Staate diejenige den heutigen Anschauungen entsprechende Stellung zu verschaffen, auf die sie Anspruch hat, wird Beruhigung in die Beamtenschaft einziehen und wird sie mit dem Geist erfüllt, dessen der neue Staat bedarf.“ Für das Reichsamt hatte der RIM drei Referate vorgesehen: Beamtenrecht, Beamtenwirtschaft und Angelegenheiten der Verkehrsbeamten (R 43 I /990 , Bl. 35-38).

5

„In einer Besprechung am 10.5.20 an der der RK, der RIM, der RFM und StS Albert teilnahmen, wurde beschlossen, daß der RFM noch einmal den Beamten vorschlagen sollte, die Stellen durch eine, dem neuen RT alsbald nach seinem Zusammentritt Ende Juni vorzulegenden Notetat zu schaffen. Nötigenfalls soll jedoch der NatVers. beim Zusammentritt am 19. 5. ein Notetat vorgelegt werden.“ (Aktennotiz Kempners vom 11.5.20; R 43 I /990 , Bl. 49). Die Schaffung einer Beamtenabteilung im RIMin. wurde in einer Chefbesprechung am 16.12.20 erneut behandelt.

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