1.55.1 (mu22p): Berichterstattung über die Haager Konferenz.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Berichterstattung über die Haager Konferenz.

Vor Eintritt in die Tagesordnung widmete der Reichskanzler dem verstorbenen Reichsminister des Auswärtigen einen Nachruf, in dem er in warmen Worten seines hohen Pflichtgefühls und seiner unermüdlichen, aufopfernden und erfolgreichen Arbeit gedachte.

Sodann gab der Reichswirtschaftsminister eine ausführliche Darstellung des Verlaufs der Haager Verhandlungen. Die Entwicklung der Saarfrage, die Einsetzung eines politischen und eines Finanzkomitees, ihre Verhandlungen und die der anderen Mächte über ihre Differenzen wegen der Verteilung der Annuitäten, wurden eingehend dargestellt.

Die Engländer hätten der deutschen Delegation mehrfach nahegelegt, den Young-Plan abzulehnen. Die deutsche Delegation hätte darauf ebensowenig eingehen können wie auf die Anregungen, mit den anderen Ländern gegen die englischen Wünsche Stellung zu nehmen3. Auch dem Ersuchen, als Mittler zwischen England und den anderen Ländern aufzutreten, sei nicht entsprochen worden4. Deutschland habe sich die größte Zurückhaltung auferlegt, bis die[1003] Meinungsverschiedenheiten zwischen England und den anderen Staaten durch Zugeständnisse zu einer Einigung reifgeworden seien. Schließlich habe Deutschland vorgestoßen, nicht weil der 1. September herannahte, sondern um die Konferenz wieder auf ihr eigentliches Thema, die Annahme des Young-Planes hinzuweisen5. Deutschland sei dauernd mit Vorstellungen bestürmt worden, seine Annuitäten zu erhöhen. Die Delegation sei aber festgeblieben.

3

Das hatte Pünder in seinem Telegramm Nr. 104 vom 20. 8. detailliert berichtet (R 43 I /295 , Bl. 296-302, hier: Bl. 296-302); siehe auch die Arbeit des Reichsarchivs über „die Entstehung des Young-Plans“, Teil III (BA: Nachlaß Pantlen  8).

4

Von einem entsprechenden Appell Briands an den RAM hatte der StSRkei im Telegramm Nr. 87 vom 17. 8. Mitteilung gemacht (R 43 I /295 , Bl. 229, hier: Bl. 229).

5

Zum Vorstoß der dt. Delegation am 20. und 21. 8. siehe Schultheß 1929, S. 514 und die Arbeit des Reichsarchivs über „die Entstehung des Young-Plans“, Teil III (BA: Nachlaß Pantlen  8). Pünder hatte darüber in den Telegrammen Nr. 105 vom 20. 8. und Nr. 119 vom 22. 8. berichtet (R 43 I /295 , Bl. 303 f., 310-317, hier: Bl. 303 f., 310-317).

Auf die Überschüsse aus der Überschneidung des Dawes-Planes und des Young-Planes habe Deutschland keinen Rechtsanspruch gehabt. Die Heraufsetzung der ungeschützten Jahreszahlungen sei nicht zu vermeiden gewesen. Bedenken wirtschaftlicher Art dagegen seien schon deswegen nicht durchschlagend, weil Deutschland für die privaten Auslandsanleihen jährlich rund 1 Milliarde Zinsen aufbringen müßte. Bei diesen Größenordnungen könne die Heraufsetzung praktisch keine Rolle spielen.

England habe die radikale Beseitigung des Sachlieferungssystems gefordert; trotzdem sei es grundsätzlich bei der Regelung des Young-Planes geblieben. Wegen der Internationalen Bank hätten die Engländer Bedenken gehabt; sie befürchteten ihren Einfluß auf die Sachlieferungen. Dem sei entgegengewirkt worden. Der Reexport bliebe verboten. Mit dem Moratorium fielen die Sachlieferungen weg. Das sei für Deutschland teils günstig, teils wegen der industriellen Beschäftigung bedenklich. Bei der Internationalen Bank solle ein besonderer Ausschuß für die Sachlieferungsfragen bestellt werden. Die deutschen Interessen würden dabei ausreichend vertreten werden. Durch die Verhandlungen zwischen England und Italien seien die deutschen Kohlenlieferungen auf gleichmäßige Jahresleistungen festgesetzt worden. Im gewissen Grade sei dies günstiger als das allmähliche Absinken ihrer Höhe, wie zunächst vorgesehen war. Gleichwohl bedeute diese Regelung eine gewisse, aber erträgliche Schädigung der deutschen Stellung. Deutschland habe von diesen Vereinbarungen nur Kenntnis genommen und sei ihnen nicht beigetreten6.

6

Vom Abschluß und Ergebnis dieser Verhandlungen hatte Pünder im Telegramm Nr. 141 vom 24. 8. Kenntnis gegeben (R 43 I /295 , Bl. 232, hier: Bl. 232). Zu den Vereinbarungen über die Sachlieferungen siehe Anlage II mit Unterlagen 1 und 2 im Haager Protokoll vom 31.8.29 (RGBl. 1930 II, S. 70  ff.).

Die politischen Verhandlungen hätten hinsichtlich der Räumung sichtbare Erfolge gehabt. Die Räumung durch die Franzosen sei nicht davon abhängig gemacht worden, daß die ungeschützten Annuitäten mobilisiert, sondern nur davon, daß die Young-Gesetze in den Parlamenten angenommen werden.

In der Kontrollfrage sei kein Zugeständnis gemacht worden. Die Regelung, die festgelegt worden sei, habe sich bereits aus den bisherigen Vereinbarungen ergeben.

[1004] In letzter Stunde sei von Deutschland verlangt worden, daß es auf seine Forderungen gegen die anderen Länder verzichte. Dankenswerter Weise habe der Belgische Ministerpräsident diesen, von Deutschland abgelehnten Vorstoß so geleitet, daß die beiden Komitees eingesetzt wurden, die dann ihre Verhandlungen in Paris aufnahmen7. Es müsse damit gerechnet werden, daß bei diesen Pariser Verhandlungen noch schwere Opfer zu bringen seien. Nach dem Young-Plan sollen die Konten zwischen den Ländern abgeschlossen werden; ungeheure Summen ständen noch auf dem Spiel.

7

Von diesem Zwischenfall hatte Pünder im Telegramm Nr. 173 vom 31. 8. berichtet (R 43 I /295 , Bl. 371 f., hier: Bl. 371 f.).

Die Sanktionsmöglichkeiten des Versailler Vertrages müßten für die Zukunft beseitigt werden. Nur wirtschaftliche Gesichtspunkte und Verfahren, die im allgemeinen zwischen Gläubigern und Schuldnerstaaten üblich seien, dürften in Frage kommen.

Nach Abschluß der Komiteeverhandlungen in Paris, etwa Anfang November, werden die Schlußverhandlungen im Haag stattfinden. Zunächst werde es zweckmäßig sein, daß die Fachminister allein teilnehmen. Erst in der Schlußsitzung würde dann im größeren Rahmen zu verhandeln sein.

Der Reichswirtschaftsminister rühmte dann noch die glänzende Gastlichkeit der holländischen Regierung. Sie habe für die äußerst schwierigen Verhandlungen eine günstige Atmosphäre geschaffen8.

8

Siehe dazu auch J. Curtius, Der Young-Plan, S. 50 f.

Der Reichsminister der Finanzen führte alsdann folgendes aus: Das Hauptergebnis der Haager Konferenz sei die Wiederherstellung der deutschen Souveränität auch in finanzieller Beziehung. Bisher habe das deutsche Wirtschaftsleben virtuell unter stärkster Kontrolle gestanden. Der Kommissar für die verpfändeten Einnahmen hätte das Recht zu weitestgehenden Eingriffen in die deutsche Finanzverwaltung gehabt, ähnlich der Generalagent und der Reichsbahnkommissar.

Die unmittelbare Wirkung des Abkommens sei auf finanziellem Gebiete die Ermäßigung der Zahlungen. Es bedeute eine wesentliche Stärkung des deutschen Wirtschaftslebens, wenn jährlich rund ¾ Milliarden weniger an das Ausland abgeführt werden brauchten als bisher. Dringend notwendig sei eine Senkung der Steuerlast; die Rentenbank-Grundschuldzinsen der Landwirtschaft würden wegfallen können, ohne daß Reichsmittel dabei in Anspruch genommen werden müßten. Die Gesamthöhe der Kriegslasten stehe fest, die bisherige Unsicherheit sei beseitigt.

Die Behauptung, die Entlastung sei unrichtig berechnet, treffe nicht zu. Der Wert der Annuitäten betrage im Durchschnitt 1988 Millionen, wie von den Sachverständigen berechnet sei9.

9

Der badische StPräs. Schmitt hatte den RK gebeten, daß in dieser Besprechung zu den Behauptungen der den Young-Plan bekämpfenden „Badischen Zeitung“ Stellung genommen werde, wonach die Durchschnittsannuität Deutschlands für die Zeit vom 1.3.30 bis zum 31.3.66 sich auf 2187,2 Mio RM belaufe zuzüglich des belg. Markabkommens. der Zinsen aus der Dawes-Anleihe und der Besatzungskosten, so daß eine Gesamtannuität für die ersten 37 Jahre von durchschnittlich 2250 Mio RM entstehe (30. 9.; R 43 I /298 , Bl. 51 f., hier: Bl. 51 f.). In der Stellungnahme des RFMin. hierzu heißt es: „Will man die gesamten Leistungen des Young-Plans mit denen des Dawes-Plans vergleichen, so läßt sich das nur auf der Grundlage einer Durchschnittsannuität machen. Diese Durchschnittsannuität wird richtigerweise nicht durch Ermittelung des arithmetischen Mittels sämtlicher Jahresleistungen gefunden. Eine solche Berechnung würde die wirtschaftlich sehr erhebliche Tatsache unberücksichtigt lassen, daß die Leistungen der ersten Jahre wesentlich niedriger sind, als die der späteren Jahre. Diesem Umstande trägt vielmehr die Methode Rechnung, die auch im Young-Plan selbst angewendet ist und darin besteht, daß die Durchschnittsannuität über den Gegenwartswert sämtlicher Annuitäten ermittelt wird. Unter Zugrundelegung eines Diskontsatzes von 5½% ergibt sich für die reine Young-Annuität zuzüglich des Dienstes der Dawes-Anleihe eine Durchschnittsannuität von jährlich 2,04 Mrd. RM.“ Die weiteren von der Badischen Zeitung aufgeführten Lasten seien nicht einseitig dem Young-Plan, sondern auch den Belastungen des Dawes-Planes zuzurechnen. Die Dawes-Belastungen betrügen für 37 Jahre 2438 Mio RM, die Young-Annuitäten einschließlich Dawes-Zinsen 2040 Mio RM. Bei Hinzutreten eines sehr gering berechneten Wohlstandsindexes wachse der Unterschied sogar auf jährlich 700 Mio RM. „Wirtschaftlich bedeutungsvoller als die Vergleichung der Durchschnitte beider Pläne für so lange Zeit ist die Vergleichung der für die nächste Zukunft, etwa für die nächsten 10 Jahre. Hier stehen der ohne jede Berücksichtigung des Wohlstandsindexes fällig gewesenen Zahlung von jährlich 2500 Mio RM des Dawes-Plans Jahreszahlungen des Young-Plans (reine Young-Annuität zuzüglich Dawes-Annuität) gegenüber, die im Durchschnitt rund 1950 Mio RM jährlich betragen“ (14. 10.; R 43 I /298 , Bl. 134-138, hier: Bl. 134-138).

[1005] England habe nur dadurch befriedigt werden können, daß alle Reserven, die im Young-Plan lagen, für England verwendet wurden. Hätte England nicht in der scharfen Weise vorgestoßen, so wären wohl die Besatzungskosten durch den Überschuß von 300 Millionen gedeckt worden. Entgegen ihren Erklärungen, die vorher in Paris abgegeben worden seien, hätte die englische Regierung im Haag Anspruch auf die ungeschützten Annuitäten erhoben. Dies habe seinen Grund darin, daß England dadurch Sicherungen für eine geplante Anleihe schaffen wolle. Die Übergangsregelung sei dahin getroffen, daß nur die Summen transferiert werden, die im Young-Plan festgelegt seien. Der Überschuß nach dem Dawes-Plan bleibe im Lande als Darlehen.

Durch die neue Regelung werde die Aufstellung eines umfassenden Finanzprogramms der Reichsregierung möglich.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete ergänzte die Darstellungen noch durch folgende Ausführungen:

Gerüchte darüber, daß innerhalb der deutschen Delegation Meinungsverschiedenheiten bestanden hätten, seien unrichtig. Die Delegation habe in voller Einmütigkeit gehandelt. Der Streit um die Besatzungskosten nach dem 1. September sei das Gegenteil des oft betonten Verständigungswillens gewesen. Um die Caisse commune sei die ganze Nacht gestritten worden. Nur durch sie habe die Rheinlandräumung durchgesetzt werden können. Die deutschen Unkosten seien durch die ihr zugewiesenen 30 Millionen nicht völlig gedeckt. Hinzukomme die Wiederherstellung der Räumungsschäden, die auf weitere 110 Millionen zu schätzen sei und sich auf den Nachtragshaushalt 1929 und die Haushalte für 1930 und 1931 verteilen müsse. Durch die Beseitigung der Besatzungsschäden würde im befreiten Gebiete Arbeitsgelegenheit geschaffen werden.

Die Frage der Verwertung der reichseigenen Gebäude und Grundstücke sowie des Besatzungsgutes in Wohnungen und Kasernen wolle die Reichsregierung in Verbindung mit den Ländern lösen. Zunächst beständen noch hierüber zwischen diesen Meinungsverschiedenheiten. Das gleiche gelte für die[1006] Zentralverbände des Wirtschaftslebens. Ein Ausgleich werde herbeigeführt werden.

In der Frage der Kontrollkommission habe er die stärkere Note angeschlagen, während der Reichsminister des Auswärtigen in den Verhandlungen mehr eine mittlere Linie zu vertreten hatte. Die endgültige Regelung habe im Inlande auf starke Bedenken gestoßen, insbesondere auch bei dem Führer der Zentrumspartei. Dieser vertrete die Auffassung, daß die Kommission für Art. 42 und 43 des Versailler Vertrages nicht zuständig sei. Nach Ansicht der deutschen Regierung sei aber diese These aus dem Sinn des Locarno-Vertrages nicht zu rechtfertigen. Neues Recht sei nicht geschaffen worden. Deutschland habe einen verbrieften Anspruch darauf, daß es Streitigkeiten wegen der demilitarisierten Zone vor den Völkerbund bringen könne. Dies Ergebnis sei nur mit erheblichen Schwierigkeiten zu erringen gewesen, da Briand seine ursprünglichen Pläne mit großer Kraft verfochten habe. Die neue Regelung habe noch den Vorteil, daß nebensächliche Streitfälle durch die vorgesehenen Schiedsgerichte beigelegt werden könnten.

Im Auftrage der Preußischen Regierung sprach sodann Staatssekretär Weismann der Reichsregierung das herzliche Beileid zum Tode des Reichsministers des Auswärtigen aus. Durch sein Hinscheiden sei im deutschen öffentlichen Leben eine empfindliche Lücke entstanden. Preußen habe die Politik des Verstorbenen stets unterstützt.

Sodann drückte er die Freude der Preußischen Regierung darüber aus, daß der Reichskanzler gesund zurückgekehrt sei und die Leitung der Reichsregierung wieder übernommen habe.

Preußen sei von dem befriedigt, was im Haag erreicht worden sei. Ob die Lasten des Young-Planes von Deutschland würden auf die Dauer getragen werden können, sei allerdings fraglich. Die neue Regelung bedeute aber einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur endgültigen Lösung der Kriegsfolgen.

Große Freude herrschte im besetzten Gebiete über seine bevorstehende Befreiung. Erfreulich sei auch das Ausscheiden der Ausländer aus der Verwaltung von Reichsbahn und Reichsbank. Diesen Erfolgen gegenüber seien die Opfer belanglos, die hätten gebracht werden müssen. Der Delegation gebühre auch Dank dafür, daß die französische Idee der Kontrollkommission erfolgreich abgewehrt worden sei.

Ministerpräsident Held sprach im Namen der Bayerischen Staatsregierung sein lebhaftes Bedauern über das Ableben des Reichsministers des Auswärtigen aus. Auch er beglückwünschte dann den Reichskanzler zu seiner Genesung. Er hoffte, daß seine Rückkehr nach Berlin für die ganze Entwicklung der Politik von Vorteil sein werde.

Die Ergebnisse der Haager Konferenz betrachte er nicht ebenso optimistisch wie der Vertreter Preußens. Die ganzen Fragen, die damit zusammenhingen, seien noch nicht ausreichend geklärt. Es sei nötig, genau zu erkennen, welche Unterschiede zwischen dem Young-Plan und dem Dawes-Plan beständen. Soweit Aufklärung gegeben sei, sei er dankbar, er halte sie aber noch nicht für vollständig. Wesentlich sei eine gewisse Übersicht über die finanziellen Ergebnisse der neuen Regelung.

[1007] Deswegen habe er folgende Fragen zu stellen: Wie hoch werden die Belastungen Deutschlands tatsächlich in den ersten 10 Jahren sein, wie wird der Finanzplan aussehen, der aufgestellt werden soll, wird er die Wirtschaft belasten oder das Reichsbudget sanieren, was die dringendste Aufgabe sei?

Wie verhalte es sich mit der Revisionsmöglichkeit, welche Rolle könnte die Internationale Bank in dieser Hinsicht spielen und wieweit könne Deutschland dabei mitwirken?

Wie weit werde die deutsche Souveränität im entmilitarisierten Gebiete beeinträchtigt, habe die Vergleichskommission dort ein Recht zu Investigationen, bedeute die Regelung eine Erweiterung der Befugnisse der Vergleichskommission des Locarno-Vertrages?

In vielen Fällen werde bei Streitigkeiten auf den Völkerbund zurückgegriffen werden müssen. Trotz der Teilnahme von Neutralen werde es schwierig sein, in den Schiedsgerichten zu einer Einigung mit dem Gegner zu gelangen. Im Völkerbundsrate seien die deutschen Aussichten besser.

Die Räumung der besetzten Gebiete werde eine große Zahl von Problemen der Wirtschaft und der Politik aufrollen. Die Verwertung des reichseigenen Vermögens spiele dort eine große Rolle. Besonders nach der Grenze zu, sei die wirtschaftliche Lage dort außerordentlich gedrückt.

Die Rückgliederung der Saarpfalz werde besondere Schwierigkeiten bereiten. Ihr wirtschaftlicher Charakter habe sich geändert, ebenso wie ihre Wirtschaftsbeziehungen. Die Entwicklung dürfe sich dort nicht selbst überlassen werden.

Im Young-Plan sähe er folgende Nachteile:

1.

Die Verquickung der Kriegsschuldenlast mit der Reparationslast;

2.

die Übernahme der Verantwortungen für Aufbringung und Transferierung der Jahresleistungen durch die deutsche Regierung;

3.

die wesentliche Verschlechterung hinsichtlich der ungeschützten Beträge;

4.

die Gefahr, daß die Schuldsumme nicht mehr geändert werden könne, nachdem die Gläubiger sie kommerzialisiert haben werden;

5.

die Minderung des Schutzes auch für den geschützten Teil der Jahreszahlungen;

6.

die Beseitigung der Sachlieferungen nach einer Übergangszeit von 10 Jahren;

7.

die Übernahme der Zahlungsverpflichtungen auf den Reichshaushalt und seine Haftung für das Aufbringen der Reichsbahn.

Folgende Punkte seien noch ungeklärt:

a)

die Frage des Reservefonds, der bisher anzusammeln gewesen sei;

b)

die Kosten des beratenden Sonderausschusses bei der Internationalen Bank; sie seien von Deutschland zu tragen und könnten erhebliche Aufwendungen erforderlich machen;

c)

die Beteiligung der Ausländer im Generalrat der Reichsbank;

d)

die Tätigkeit der Internationalen Bank, die politisch sehr unbequem werden könne;

e)

die Frage, wer die Mitglieder des Auslegungsschiedsgerichts ernennen solle, wenn die Reparationskommission beseitigt sei; [1008]

f)

die Frage, inwieweit die Jahreszahlungen in den letzten 22 Jahren geschützt oder nicht geschützt seien;

g)

der Sitz der Bank.

Über alle diese Punkte erbitte er genaue Auskunft. Er bitte auch um Angabe darüber, wie die Wirtschaft nach dem neuen Finanzplan entlastet werden solle und welchen Inhalt der Plan überhaupt haben werde. Die Länder müßten sich mit ihren Finanzen darauf einrichten10.

10

Nach seiner Rückkehr nach München äußerte sich Held wenig befriedigt über die Konferenz. Wegen Stresemanns Tod habe keine Polemik erfolgen können. Die Mitteilungen der RReg. seien ziemlich dürftig gewesen, da eingehende Fragen im wesentlichen nicht beantwortet worden seien (Vertreter der RReg. München an die Rkei, 11. 10.; R 43 I /2256 , Bl. 45 f., hier: Bl. 45 f.).

Der Reichskanzler erklärte hierzu, das Finanzprogramm der Reichsregierung müsse noch vom Reichskabinett beschlossen werden. Es könne jetzt noch nicht erörtert werden, auch wegen der Kommissionsverhandlungen, deren Ergebnis noch nicht feststehe. Es widerspreche den Interessen des Reichs und der Länder, wenn während der Pariser Verhandlungen darüber Erörterungen stattfänden.

Soweit eine Entlastung stattfinden könne, müßten auch die Steuern gesenkt werden.

Der Reichskanzler dankte sodann für die guten Wünsche, die ihm entgegengebracht worden seien und vertagte die Verhandlung auf nachmittags 3 Uhr.

Nach der Mittagspause führte der Sächsische Ministerpräsident folgendes aus:

Auch er halte eine genaue Beantwortung der Fragen für erforderlich, die der Bayerische Ministerpräsident gestellt habe. Ob Deutschland die geforderten Leistungen im vollen Ausmaße und in den ganzen vorgesehenen Jahren würde tragen können, scheine außerordentlich zweifelhaft. Es sei nicht recht zu ersehen, wie die deutschen Sachverständigen diese Leistungsfähigkeit hätten zugeben können. Wichtig sei vor allen Dingen die Frage der Revisionsmöglichkeiten.

Bei Verteilung der Ersparnisse müsse den Ländern in ihrer Notlage geholfen werden. Sie müßten die Möglichkeit haben, ihre hierauf gerichteten Wünsche anzubringen.

Bei Behandlung des Finanzprogramms müßte mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden, um Enttäuschungen Beteiligter zu vermeiden.

Der Reichsminister der Finanzen ging sodann auf die gestellten Fragen ein, zunächst auf den Unterschied zwischen dem Dawes-Plan und dem Young-Plan.

Die finanzielle Verpflichtung des Dawes-Plans lasse sich schwer angeben, weil sie unbegrenzt gewesen sei. Das gelte auch für die Zahlungen aus Reichsbahn und Industrie. Sie könnten zwar in 36 Jahren kapitalisiert werden, Deutschland habe aber kein klares Recht darauf, daß sie dann nicht wieder erneuert würden.

[1009] Die Haushaltszahlungen nach dem Dawes-Plan seien unbegrenzt gewesen. Einen Gegenwartswert für die Zahlungen anzugeben, sei nicht möglich, da es sich nur um einen vorläufigen Plan gehandelt habe.

Die Bestimmungen des Dawes-Planes über den Wohlstandsindex seien vor der Pariser Konferenz akut geworden. Das zuständige Komitee sei bereits zusammengesetzt gewesen. Es habe sich also nicht nur um eine gegenstandslose Drohung gehandelt. Wenn der Index jährlich um nur 2% gestiegen wäre, so hätte Deutschland im fünften Jahre 2,681, im zehnten Jahre 3,078, im fünfzehnten Jahre 3,752, im dreißigsten Jahre 4,573 Millionen RM zahlen müssen. Gegebenenfalls wären die Leistungen im ähnlichen Verhältnis dann noch weiter gestiegen. Auch deswegen sei ein Vergleich der beiden Pläne nur für die ersten Jahre möglich.

Nach dem Young-Plan seien die Jahreszahlungen durchschnittlich auf 2,050 Millionen RM festgesetzt. Die jährliche Ersparnis sei also 450 Millionen, ohne Berücksichtigung des Wohlstandsindex. In den ersten Jahren betrügen die Ersparnisse 750–700 Millionen, die durchschnittliche Entlastung in den ersten 10 Jahren gegenüber dem Dawes-Plan 550–575 Millionen, ohne den Wohlstandsindex.

Auf den Zwischenruf von Ministerpräsident Held, daß bei dieser Berechnung der Wegfall der Industrieobligationen nicht berücksichtigt sei, erwiderte der Reichsminister der Finanzen die industriellen Betriebe würden jährlich um 300 Millionen Mark entlastet, wenn nicht bei der Finanzreform diese Entlastung auf einen weiteren Kreis verteilt werden sollte.

Die Revisionsmöglichkeiten und der Schutz der Währung nach dem Dawes-Plan seien in Wirklichkeit ungenügend gewesen. Die deutsche Regierung habe darauf keinen Einfluß gehabt.

Als im April 1929 durch plötzliches Abziehen von Auslandsgeldern eine akute Devisenkrisis und Kapitalnot eingetreten sei, hätte der Reparationsagent trotzdem uneingeschränkt weiter Devisen gekauft. Er hätte von der Reichsbank Diskonterhöhungen und Krediteinschränkungen fordern können, ohne daß der Reichsregierung hierauf ein Einfluß eingeräumt worden wäre. Damals hätte eine Krisis schwerster Art gedroht, zumal die Markflucht bereits wieder eingesetzt hätte. Die Verluste an Nationalvermögen wären sehr groß gewesen, sie hätten noch weiter wachsen können.

Es sei in keiner Weise zu übersehen, ob bei Ablehnung des Young-Planes und Eintritt der Dawes-Krisis schließlich Vereinbarungen zustande kommen würden, die günstiger seien als der Young-Plan. Gerade dieser Gedanke sei der Hauptgrund für die Zustimmung der deutschen Regierung gewesen.

Dem Young-Plan läge der Wille der Gegner zu Grunde, ihre Schulden an die Vereinigten Staaten durch die Verpflichtungen Deutschlands an sie gedeckt zu sehen. Darüber hinaus wollten sie noch einen gewissen elastischen Betrag für sich erzielen. Hiervon wären die Gegner nicht abzubringen gewesen. Hätte Deutschland dem Young-Plan nicht zugestimmt, so wäre der Dawes-Plan weiter beibehalten worden, selbst auf die Gefahr hin, daß die Gegner dadurch ungünstiger abschnitten.

[1010] Die deutsche Zustimmung beruhe auch auf politischen Erwägungen. Die Revisionsmöglichkeit nach dem Dawes-Plan sei nicht hoch einzuschätzen. Es wäre schließlich nur die Nachprüfung der Leistungsfähigkeit auf Grund des Versailler Vertrages in Betracht gekommen.

Nach dem Young-Plan habe Deutschland die Revisionsmöglichkeit aus eigenem Recht. Verfehlungen kämen nicht in Frage. Deutschland könne jederzeit erklären, daß es ein zweijähriges Transfermoratorium verlange. Dieses wäre eine wirksame Maßnahme in der Not11.

11

Siehe Anlage IV zum Pariser Sachverständigengutachten (RGBl. 1930 II, S. 514  ff.).

Auch dem Sonderausschuß der Internationalen Bank könne Deutschland jederzeit erklären, daß bei einem weiteren Transfer Deutschlands Wirtschaft und Währung gefährdet seien. Es könne die Überprüfung seiner Verhältnisse verlangen. Dabei habe es nicht nur eine passive Rolle, da es selbst im Sonderausschuß vertreten sei. Für die Revisionsmöglichkeiten sei weniger die Rechtslage als die Macht entscheidend. Wenn die internationalen Verhältnisse günstig lägen, so wäre es möglich, daß Deutschland später mit dem Revisionsverlangen durchkäme12.

12

Siehe dazu Kapitel 8 e des Sachverständigengutachtens (RGBl. 1930 II, S. 448  ff.).

Snowden habe erklärt, nach seiner Überzeugung blieben die Young-Ziffern hinter der deutschen Leistungsfähigkeit zurück. Diese Ansicht werde im Auslande von vielen geteilt. Je stärker Deutschland sei, desto aussichtsreicher seien seine Revisionsmöglichkeiten.

Die Verpflichtung Deutschlands, seine Zahlungen in Devisen zu leisten, sei praktisch kein Nachteil, da der Reparationsagent auch in schwierigen Zeiten Devisen in Deutschland aufgekauft und transferiert habe, soweit er es für notwendig gehalten habe. Die Garantie liege beim Young-Plan in der Verpflichtung der Regierung, daher seien alle Kontrollen, Sicherheiten und Pfänder freizugeben. Die ausländischen Mitglieder der Verwaltungsgremien von Reichsbank und Reichsbahn würden ausscheiden. Der Einfluß der deutschen Regierung würde dort wieder gestärkt werden.

Deutschland habe ein Interesse daran, daß die Internationale Bank einige Befugnisse der Reparationskommission übernehme. Lediglich die allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner könnten nach dem Young-Plan noch in Anwendung kommen. Es bestehe eher die Gefahr, daß die Befugnisse der Bank zu sehr eingeschränkt, als daß sie über Gebühr erweitert würden.

Die Finanzreform, die auf Grund der Entlastung Deutschlands durch den Young-Plan erfolgen müsse, müsse in erster Linie die Finanzen und die Kassenlage des Reiches sanieren. Das Defizit von 154 Millionen von 1928 müsse gedeckt werden. Mit weiteren Abgängen sei zu rechnen, da die Einnahmen vom Reichstag offensichtlich in verschiedenen Fällen zu hoch geschätzt worden seien.

Im übrigen seien noch weitere Maßnahmen zur Sanierung der Kassenlage geplant.

Die Wirtschaft müsse wirksam entlastet werden. Einkommensteuer und Realsteuern müßten nach Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit gesenkt werden.[1011] Die Länderinteressen sollten starke Berücksichtigung finden. Die Realsteuerentlastung könne nicht allein oder in der Hauptsache von den Ländern getragen werden. Darüber werde später zu sprechen sein.

Monopolpläne seien nicht erörtert worden. Die Finanzreform müsse für das kommende Etatsjahr vorgesehen werden. Inzwischen würden dann die Einzelheiten bekannt gegeben.

Auf einen Einwurf von Ministerpräsident Schmitt (Baden) erklärte der Reichsminister der Finanzen nach dem Versailler Vertrage sei mit einer Schuldenlast von etwa 300 Milliarden RM gerechnet, im Londoner Ultimatum seien 132 Milliarden RM anerkannt worden.

Auf die weitere Frage von Ministerpräsident Schmitt, ob es nicht eine Verschlechterung bedeute, wenn die Bestimmung des Dawes-Plans wegfiele, daß Deutschland nur aus Ausfuhrüberschüssen zahlen müsse, erwiderte der Reichswirtschaftsminister diese Bestimmung sei lediglich ein Motiv gewesen, hätte aber die dauernde Transferierung nicht gehindert, obwohl keine Überschüsse vorgelegen hätten. So lange technisch Devisenkäufe möglich gewesen seien, habe der Reparationsagent für sich das Recht des Kaufes in Anspruch genommen. Ein Schiedsgericht hätte dagegen nicht angerufen werden können. Die Regierung hätte nach dem Dawes-Plan kein Recht gehabt, die Revision zu fordern.

Der Reichsminister der Finanzen wies dann noch darauf hin, daß die Frage der Priorität des Transfers vor der Übertragung der Zinsen deutscher Privatschulden an das Ausland akut gewesen sei. Der Agent habe die Priorität für sich in Anspruch genommen. Wenn er diesen Standpunkt öffentlich bekundet hätte, so wäre Deutschlands Kredit im Auslande vernichtet gewesen. Entgegen den Berechnungen, die Graf Westarp veröffentlicht habe, die eine erheblich stärkere Belastung nach dem Young-Plan ergeben als die amtlichen Berechnungen, müsse darauf hingewiesen werden, daß Zins und Zinseszins zu berücksichtigen seien. Im übrigen sei auch das belgische Markabkommen und die Dawes-Anleihe noch mit in die Rechnung aufzunehmen.

Die schriftliche Stellungnahme zu den von Ministerpräsident Schmitt erwähnten Berechnungen der Gegner des Young-Plans wurde zugesagt13.

13

Siehe o. Anm. 9.

Ministerpräsident Schmitt trat dann noch dafür ein, daß bei der Finanzreform die Wirtschaft weitgehend entlastet werde. Er beklagte den Rückgang der Reichsüberweisungen in Baden und die Schwierigkeiten, die dadurch bei der Besoldungserhöhung entstanden seien. Die Lage der Länder sei unhaltbar.

Der Reichsminister der Finanzen müsse sich mit den Finanzministern der Länder darüber eingehend auseinandersetzen. Klarheit müsse geschaffen werden, damit die Länder ihre Staatsvoranschläge aufstellen könnten.

Der Bayerische Finanzminister Schmelzle wies auf eine Erklärung des Preußischen Ministerpräsidenten hin, nach der eine Jahresleistung von 1,650 Millionen RM für Deutschland nicht erträglich sei14. Dies treffe zu. Die wirtschaftliche und steuerliche Leistungsfähigkeit könnte nicht gleichgestellt werden. Die Wirtschaft neige dazu, vor dem Steuerdruck ins Ausland auszuweichen. 1924 sei[1012] die Lage günstiger gewesen als jetzt. Damals hätte der Reichshaushalt erhebliche Überschüsse gehabt. Die Zinsenlast, die ins Ausland zu zahlen sei und jetzt 1–1,5 Milliarden RM jährlich betrage, sei wesentlich geringer gewesen. Die ganze Politik müsse darauf eingestellt werden, daß die Leistungen auf die Dauer nicht getragen werden könnten.

14

Siehe dazu O. Braun, Von Weimar zu Hitler, S. 139 f.

Die Veröffentlichungen über die Finanzreform hätten die Besorgnis geweckt, daß nur die Schwierigkeiten des Reichs behoben werden würden. Die Haushalte der Länder und Gemeinden seien mindestens im gleichen Maße stützungsbedürftig. Die Überweisungssteuer an die Länder dürfte nicht gekürzt werden. Ihre Ausgaben seien notwendige Bedürfnisse des Volkes. Würden die Länder sie nicht erfüllen, so müßte es vom Reiche geschehen. Durch Zentralisierung würden aber die Ausgaben nicht verringert, sondern gesteigert werden.

Der Hessische Ministerpräsident Adelung hielt das Haager Ergebnis für eine erhebliche Verbesserung. Es sei sehr zu begrüßen, daß die Besatzung beseitigt werde. Ein Rückblick auf die Verhandlungen über den Abbruch des Ruhrkampfes zeige, daß damals die Frage einer Verengung der deutschen Grenzen allen Ernstes besprochen worden sei. Seitdem sei die allgemeine Lage trotz aller Schwierigkeiten erheblich gebessert. Die Räumung würde die wirtschaftlichen Wunden des befreiten Gebiets erst recht sichtbar machen. Dann müsse alles geschehen, um das Wirtschaftsleben wieder in den normalen Gang zu bringen.

Der Sächsische Finanzminister trat dafür ein, daß die Länder nicht weiter vom ausländischen Geldmarkt abgeschnitten würden. Sie seien für dringende öffentliche Bedürfnisse auf diese Mittel angewiesen. Mit der Annahme des Young-Plans würden die Bedenken entfallen, die bisher gegen Anleihen der Länder bestanden hätten, die beispielsweise zur Erweiterung der Stromversorgung hätten aufgenommen werden sollen. Auch er fordere baldige Gewißheit darüber, mit welchen Einnahmen die Länder zu rechnen hätten, sie könnten sonst ihren Haushalt nicht aufstellen. Hierzu erklärte der Reichsminister der Finanzen daß die Länder mit den Beträgen rechnen könnten, die sie im laufenden Jahre erhalten hätten. Weitere Mitteilungen würden gegeben werden, sobald die Young-Gesetze vorlägen. Die Beratungsstelle für Auslandsanleihen habe der Aufnahme von Anleihen zur Erweiterung der Elektrizitätsversorgung keine Schwierigkeiten gemacht, die Schwierigkeiten hätten auf den internationalen Geldmärkten selbst gelegen. Die letzten Kommunalanleihen seien mit 10–11% zu verzinsen. Es sei zu hoffen, daß mit Inkrafttreten des Young-Planes der deutsche Kredit im Auslande wieder eine gewisse Steigerung erfahren würde, dann würden Auslandsanleihen wohl wieder möglich sein. Bis dahin aber müßten sie zurückgestellt werden, schon um die Anleihebedingungen nicht noch mehr zu verschlechtern. Es wäre zweckmäßig, wenn die Beratungsstelle für Auslandsanleihen vorläufig aufrechterhalten würde.

Der Württembergische Finanzminister führte aus: Die Verschuldung der deutschen Wirtschaft seit 1924 decke sich ziemlich genau mit den Reparationszahlungen. Voraussichtlich würden auch weitere Zahlungen nur mit Hilfe von Auslandsanleihen gedeckt werden können. Es würde nicht möglich sein, so unbegrenzt weiter zu verfahren.

[1013] Wenn das Ausland nicht mehr Darlehen gäbe, würde es die deutschen Betriebe aufkaufen oder sich an ihnen beteiligen. So bestehe die dringende Gefahr der Überfremdung weiter.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, die ungeschützten Annuitäten liefen für die ganze Dauer der Zahlungen. Damit stände nicht in Widerspruch, daß in den letzten 22 Jahren nur Verpflichtungen gegen Amerika abgedeckt werden sollten.

Es bestände die Möglichkeit, daß Deutschland in diesen letzten 22 Jahren voll entlastet würde, wenn Amerika die Kriegsschulden streiche. Sei die deutsche Schuld inzwischen mobilisiert, so würde der Dienst der Anleihe in den letzten 22 Jahren von den Gläubigermächten zu tragen sein. Im übrigen sollten die ungeschützten Annuitäten nicht die Grundlage für die Aufnahme einer entsprechend großen Kapitalsmenge sein. Frankreich beabsichtige nur eine Konvertierung ohne Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte.

Es sei nicht möglich, klar und positiv über die Zukunftsgestaltung der deutschen Verhältnisse Auskunft zu geben. Auslandsanleihen seien nicht aufgenommen worden, um die Verpflichtungen aus dem Dawes-Plan zu erfüllen, sondern weil die Wirtschaft das Geld zu produktiver Arbeit brauchte. Die Aufnahme der Auslandskapitalien sei allmählich schwächer geworden, obwohl die Dawes-Annuitäten gestiegen seien.

Die deutsche wirtschaftliche Lage habe sich noch nicht grundlegend gebessert, immerhin seien gewisse günstige Anzeichen vorhanden.

1924 sei die deutsche Wirtschaft völlig verarmt gewesen. Seitdem habe sie sich sehr stark ausgedehnt. Die Ausfuhr sei erheblich gestiegen. Sie habe sich seit 1924 ungefähr verdoppelt. Die Handelsbilanz sei 1927 mit 3,9, 1928 mit 2,5 [Mrd.] und im Jahre 1929 bis zum 1. 9. nur mit 800 Millionen Mark passiv gewesen, ohne die Reparationslieferungen. Es sei nicht ausgeschlossen, daß sich die Passivität der Handelsbilanz bis zum Ende des Jahres 1929 noch verringern werde. Wenn die Reparationslieferungen hinzu gerechnet würden, dann wäre die Handelsbilanz ausgeglichen. Deswegen sei auch in letzter Zeit in geringerem Umfange Auslandskapital hereingekommen. Dauernde Aktivität der Handelsbilanz sei nicht zu erwarten, wohl aber eine wesentliche Besserung. Bei einer Hochkonjunktur würde die Passivität wieder steigen.

Der Transferschutz nach dem Dawes-Plan sei kein Schutz der deutschen Wirtschaft gegen Überfremdung. Trete er in Kraft, so würden die Zahlungen in Deutschland bis zu 5 Milliarden anwachsen. Sie müßten angelegt werden und würden mit Notwendigkeit sehr stark zur Überfremdung der deutschen Wirtschaft führen. Das sei eine große Gefahr des Dawes-Plans.

Die Gefahr sei nach dem Young-Plan wesentlich geringer. Die Lasten seien erleichtert.

Der Reservefonds nach dem Dawes-Plan würde frei. Er würde als Einlage für die Internationale Bank Verwendung finden.

Der Sonderausschuß der Internationalen Bank würde auf Kosten Deutschlands einberufen, wenn ein Transfermoratorium gefordert würde. Die Aufwendungen, die er verursachen würde, fielen nicht nennenswert ins Gewicht.

[1014] Das Auslegungsschiedsgericht müsse neu gebildet werden. Das sei Sache der schwebenden Pariser Verhandlungen.

Die Reichszentrale für Heimatdienst stelle Aufklärungsmaterial für den Young-Plan her. Bis zu seiner Annahme müsse mit der Veröffentlichung vorsichtig verfahren werden wegen der außenpolitischen Rückwirkungen.

Auch der Young-Plan werde nicht für die Dauer Geltung haben. Bisher seien in ziemlich regelmäßigen Zwischenräumen von 5 zu 5 Jahren neue Verhandlungen eingeleitet worden. Vielleicht würden die nächsten Verhandlungen später stattfinden, aber allzulange würden sie nicht auf sich warten lassen. Er bitte aber diese Frage in der Öffentlichkeit nicht zu behandeln, sie könne in ihren außenpolitischen Wirkungen äußerst gefährlich werden. Die Franzosen könnten eine feierliche Erklärung fordern, durch welche die Revisionsklausel des Young-Plans entwertet würde.

Er danke den Ländern dafür, daß sie die Tätigkeit der Delegation in so freundlichen Worten gewürdigt haben. Besonders dankbar würden die Stimmen aus dem besetzten Gebiete begrüßt. Er bedauere, daß der Reichsaußenminister, der die Delegation geführt habe, den Dank der Heimat nicht mehr miterleben könne.

Der Reichskanzler erklärte, es solle kein Beschluß zum Young-Plan gefaßt werden. Die Sorge der Länder wegen der Durchführbarkeit der Bestimmungen werde von der Reichsregierung geteilt. Das Reich sei noch lange nicht über die größten Schwierigkeiten hinweggekommen. Aber was erreicht sei, bedeute einen Fortschritt. Er habe im Jahre 1928 in Genf nicht geglaubt, daß es möglich sein werde, nach einem Jahre diesen Fortschritt zu buchen, insbesondere sei es ein großer Erfolg, daß die élements stables nicht Wirklichkeit geworden seien, die Frankreich jahrelang mit großem Nachdruck gefordert habe. Es sei Aufgabe des Volkes und der Regierungen, die Arme so zu regen, daß Deutschland wieder die volle Gleichberechtigung in der Familie der Völker gesichert sei.

Die Sitzung wurde dann geschlossen.

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