2.92.1 (sch1p): 1. [Antrag der braunschweigischen Regierung auf Aufhebung des Belagerungszustandes]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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1. [Antrag der braunschweigischen Regierung auf Aufhebung des Belagerungszustandes]

Der Ministerpräsident berichtet über Anträge der Braunschweigischen Regierung auf Aufhebung des Belagerungszustandes, Wiedereinsetzung des Landesarbeiterrates usw. Das Kabinett erklärt sich bereit, der Aufhebung des Belagerungszustandes zuzustimmen, sobald die Frage des Landesarbeiterrates geregelt ist. Vor der Entschließung über diese Frage soll die Braunschweigische Regierung über Zustandekommen, Zusammensetzung und Befugnisse des Arbeiterrates ersucht werden. Die Wiederindienststellung der abgesetzten Polizeibeamten soll der Landesregierung anheimgestellt und ihr bestätigt werden, daß das Verfahren gegen Eckardt und Oerter durch die Haftentlassung erledigt ist1.

1

Zu den Ereignissen in Braunschweig s. Dok. Nr. 60. Der von Scheidemann vorgetragene Antrag der braunschweigischen Reg. war in einem Schreiben des braunschweigischen Rats der Volksbeauftragten an die RReg. vom 19.5.1919 enthalten, in dem es u. a. hieß: „Seit dem Einzug der Regierungstruppen in Braunschweig ist über ein Monat vergangen. Die Truppen sind längst abgezogen. Der Belagerungszustand ist indes noch immer nicht aufgehoben. Ihn weiter bestehen zu lassen, liegt keine Veranlassung vor. […] Zugleich bitten wir die Auflösung des Landesarbeiterrats rückgängig zu machen. Gründe für diese außergewöhnliche Maßnahme konnte Gen. Maercker nicht anführen. Er berief sich auf Anordnung der Reichsregierung. […] Weiter hat der General Maercker den Polizeidirektor Tappe und einige weitere Polizeibeamte abgesetzt oder für die Dauer des Belagerungszustandes ihres Amtes enthoben. Auch diese Maßnahme ist weder rechtlich noch sachlich begründet. Wir bitten sie rückgängig zu machen. […] Die Volksbeauftragten und Abgeordneten Eckardt und Oerter sind auf unsere mündliche Vorstellung aus der Schutzhaft entlassen. Wir bitten zu bestätigen, daß damit das Verfahren gegen beide Herren erledigt ist. Endlich können wir das eigenmächtige Vorgehen der Reichsregierung und das militärische Eingreifen ohne vorherige Verständigung als gerechtfertigt nicht anerkennen, so verständlich es in mancher Beziehung sein mag. […] Mit Rücksicht auf die ganze Sachlage und besonders auf die gegenwärtigen Verhältnisse widerstrebt es uns jedoch, den Gegensatz weiter zutreiben. Uns liegt vielmehr sehr daran, mit der Reichsregierung in bestem Einvernehmen zu arbeiten. Wir beschränken uns auf diese Rechtsverwahrung […] Die Regierung ist neugebildet, der alte Konflikt ist beseitigt. Die Bahn für ein gedeihliches Arbeiten im Rahmen des Reiches [ist] freigeworden. Möge es für beide Teile gedeihlich sein. […]“ (R 43 I /2265 , Bl. 166).

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