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[Haller-Armee]
Reichsminister Graf Rantzau teilte die anliegende Note mit, die der General Foch in Spa dem Reichsminister Erzberger als Vorschlag für die zu treffende Übereinkunft wegen des Transports der polnischen Truppen1 vorgelegt hat2. Die Aussprache ergab in der grundsätzlichen Beurteilung Einigkeit. Der Vorschlag Foch’s bedeutet insofern einen deutschen Erfolg, als die Alliierten danach tatsächlich auf die vorgeschlagenen andern Transportwege unter Zurückstellung des Weges über Danzig eingehen. Trotzdem ist der Vorschlag in der vorliegenden Fassung kaum annehmbar3. Durch Unterzeichnung des ersten Absatzes würde Deutschland die grundsätzliche Rechtsauffassung der Alliierten anerkennen. Der dritte Absatz behält den Alliierten das Recht vor, jederzeit auf Danzig zurückzukommen. Als Vorwand hierzu lassen sich „tatsächliche Schwierigkeiten“ auf den anderen Transportwegen mit Leichtigkeit herbeiführen oder behaupten. Ja schon dann, wenn die bloße Prüfung der anderen Transportwege[130] negativ ausfällt, könnten die Alliierten nach dem zweiten Absatz auf Danzig zurückkommen. Deutschland würde dann, weil es den ersten Absatz unterschrieben hat, keine Möglichkeit mehr haben, sich gegen den Transport über Danzig zu wehren oder die zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten erforderlichen Garantien zu verlangen. – Es ergab sich hiernach Einverständnis, daß der erste Absatz entweder vollständig gestrichen oder so geändert werden müsse, daß der deutsche abweichende Rechtsstandpunkt gewahrt bleibt. Es bestand ferner Einverständnis, daß im dritten Absatz die Notwendigkeit neuer Verhandlungen für den Fall des Zurückgreifens der Alliierten auf Danzig, namentlich über die von deutscher Seite zu verlangenden Garantien, ausgedrückt werden müsse.
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Siehe Dok. Nr. 28, P. 1.
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Der von Marschall Foch während der ersten Sitzung in Spa am 3.4.1919 vorgelegte Notenentwurf hatte folgenden Wortlaut: „Aus dem Art. XVI des Waffenstillstandes vom 11.11.1918 ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung, den Durchzug alliierter Streitkräfte und als Folge daraus auch derer des Gen. Haller nach Polen über Danzig zu gestatten.
Die dt. Reg. hat neue Transportmöglichkeiten vorgeschlagen und übernimmt die Garantie für deren absolute Sicherheit. Diese Transportmöglichkeiten werden sofort einer Prüfung unterzogen. Wenn sich aus dieser Prüfung ergibt, daß diese Transportmöglichkeiten ebenfalls die nötigen Garantien in bezug auf die Schnelligkeit der Transporte bieten, werden sie ausgeführt.
Für den Fall, daß im Laufe dieser Durchführung die Transporte auf der neuen, von der dt. Reg. vorgeschlagenen Wegen Anlaß zu tatsächlichen Schwierigkeiten bieten sollten, sowohl in bezug auf die Sicherheit wie auf die Schnelligkeit der Transporte, so behält sich Marschall Foch das Recht vor, die weiteren Transporte über Danzig erfolgen zu lassen, wobei die Einzelheiten durch die C.I.P.A. [Commission Interalliée Permanente d’Armistice] in Spa zu regeln wären.“ (Provisorische Übersetzung in: R 43 I/1348, S. 343; frz. Urtext und amtl. dt. Übersetzung in: Waffenstillstand, II, S. 349 ff. ).
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Das hatte auch RM Erzberger in seiner ersten Unterredung in Spa mit Marschall Foch vertreten, wie die den dem RKab. vorliegenden Notenentw. Fochs beigegebenen „Bemerkungen des Herrn RM Erzberger“ zeigen: „Herr Erzberger hat vor allen Dingen versucht, aus Abs. 1 die Bezugnahme auf Gen. Haller herauszubekommen und an den Anfang von Abs. 2 zu stellen. Foch hat abgelehnt und zwar auf Grund eines Beschlusses der all. und ass. Regierungen. Herr Erzberger hat Bedenken wegen des letzten Absatzes, weil er die Möglichkeit bietet, auf Danzig zurückzukommen. Er will versuchen, eine andere Fassung durchzudrücken. […] Die zwei springenden Punkte sind: 1. Foch will das Recht haben, die Armee Haller in Danzig im Notfalle zu landen. 2. Foch nimmt tatsächlich die Vorschläge von Erzberger an (Königsberg-Stettin, Landweg).“ (R 43 I/1348, S. 345).
Kriegsminister Reinhardt wies darauf hin, daß die Entente jetzt den Durchzug für 90 000 Mann4 fordere, während bisher nur von etwa 20 000 Mann die Rede gewesen sei. Die Aussprache hierüber führte zu dem Ergebnis, daß ein Protest gegen die hohe Zahl aussichtslos erscheine. Die Alliierten könnten erwidern, daß diese Zahl für einen erfolgreichen Kampf gegen die Bolschewiki notwendig sei; daß die „Aufrechterhaltung der Ordnung“ größere Truppenmengen erfordere, betone Deutschland selbst, indem es für das eigene Land zur Aufrechterhaltung der Ordnung eine Armee von 300 000 Mann für notwendig halte. Auf Vorschlag des Kriegsministers wurde aber beschlossen, unter Hinweis auf die große Truppenzahl Garantien auch für die neu vorgeschlagenen Transportwege von den Alliierten zu fordern und ferner die Zusicherung zu verlangen, daß die Truppen nur außerhalb der alten deutschen Grenzen verwendet werden.
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Diese Zahl geht aus einem Telegramm Erzbergers an Scheidemann vom 3.4.1919, 12.10 Uhr hervor: „In privater Unterredung mit Marschall Foch beharrte dieser auf seinem Recht, Truppen in Danzig zu landen, will aber hiervon keinen Gebrauch machen, wenn die von mir vorgeschlagenen Wege Pillau-Bialystock oder Stettin-Demarkationslinie oder Landweg Koblenz (Frankfurt a. M.) – Halle oder alle drei Wege für Durchführung des Durchtransports der 90 000 Köpfe zählenden Armeee genügen […].“ (R 43 I/164, Bl. 147).
Auf Grund der Beratung wurden deutsche Gegenvorschläge, und zwar ein Hauptvorschlag und ein Eventualvorschlag, aufgestellt5, die aus Entwürfen namentlich der Herren Reichsminister Bell und David, des Gesandten Nadolny und des Unterstaatssekretärs Albert in Verbindung mit einem aus Spa übermittelten Vorschlag des Unterstaatssekretärs Freiherrn von Langwerth6 hervorgegangen waren.
Im Anschluß an die Kabinettssitzung fand abends um 7 Uhr eine Besprechung mit den Parteiführern statt. Erschienen waren die Abgeordneten Graf Posadowsky, Dietrich, Stresemann, Fehrenbach, Herold, v. Payer, Dernburg, Hermann Müller, Heinrich Schulz und Haase. Die Gegenvorschläge des Kabinetts wurden allseitig gebilligt.
Der Abgeordnete Haase hielt es schlimmstenfalls für möglich, den Entwurf Foch’s unverändert anzunehmen, falls gar nichts anderes zu erreichen sei.
Die übrigen Abgeordneten erklärten dagegen die Fassung Foch’s für unannehmbar.
[131] Man war aber darin einig, daß bei Ablehnung der deutschen Gegenvorschläge die Verhandlungen nicht abgebrochen, sondern andere Vermittlungswege gesucht werden sollten.