1.114 (bru3p): Nr. 628 Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die Reorganisation der Banken. 14. Januar 1932

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Nr. 628
Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die Reorganisation der Banken. 14. Januar 1932

Nachl. Pünder Nr. 141, Bl. 35–37

Im Wirtschaftsausschuß des Reichskabinetts hatte Reichsbankpräsident Luther gestern nachmittag angedeutet, daß hinsichtlich der Umorganisation der Banken die Reichsbank evtl. noch mit einem bedeutsamen ergänzenden Vorschlag herauskommen werde.

In einer heutigen Sitzung, die aus anderem Anlaß zusammenberufen war1 und an der unter Vorsitz des Herrn Reichskanzlers außer Reichsbankpräsident Luther noch die Herren Reichsfinanzminister Dietrich mit Staatssekretär Schäffer, Reichswirtschaftsminister Warmbold mit Staatssekretär Trendelenburg und Staatssekretär Pünder teilnahmen, machte Reichsbankpräsident Luther hierzu ergänzende Mitteilungen, nachdem sich gestern abend das Reichsbank-Direktorium mit der Frage erneut befaßt hatte.

1

Vgl. Dok. Nr. 629.

[2169] Präsident Luther führte aus, daß durch die bekannte Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres die Reichsbank zahlenmäßig einen ganz erheblichen Gewinn ausweisen müsse, der an sich nach dem Bankgesetz zu Reservestellungen verwandt werden müsse. Es werde nun erwogen, eine solche Reservestellung nicht auf dem unmittelbaren Wege, sondern in einer etwas indirekten Form vorzunehmen, indem die Hilfsstellung nicht bei der Reichsbank, sondern bei den deutschen Banken gefunden werde, um diesen die Aufstellung der Jahresbilanz zu erleichtern2. Hierzu sei voraussichtlich die Abänderung des Reichsbankgesetzes durch eine Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten erforderlich, wobei es sich aber nicht um international gebundene Paragraphen handele3. Zahlenmäßig komme wahrscheinlich eine Summe von rund 150 Millionen Reichsbankgewinn in Betracht, die zu einer solchen Bankstützung verwendet werden sollten. Man denke daran, an dieser Summe nur die noch freien Banken zu beteiligen, also nicht diejenigen, die bereits mehr oder weniger vom Reich gestützt würden. Die Beteiligung sei in der Form von Kommanditierungen, neuem Aktienkapital oder stillen Beteiligungen vorgesehen, worüber ein genauer Plan noch ausgearbeitet werden solle.

2

Vgl. hierzu Luthers Tagebucheintragung vom 14.1.32: „Danach kam Wassermann. Ich teilte ihm mit, daß das Reichsbank-Direktorium grundsätzlich beschlossen habe, die Reservestellung, die in diesem Jahre angesichts der Entwicklung der Anlagen der Reichsbank unbedingt notwendig sind, nicht in bilanzmäßiger, sondern volkswirtschaftlicher Weise vorzunehmen, indem dem Bankwesen im allgemeinen diejenige Hilfe gewährt wird, um bei völlig solider Bilanzierung doch die nötige Kapitalbreite zu behalten“ (Nachl. Luther , Nr. 367, Bl. 215).

3

Eine solche NotVo. ist nicht erlassen worden.

Diese Mitteilungen des Reichsbankpräsidenten wurden von den anwesenden Herren als außerordentlich bedeutsam empfunden. Vor endgültiger Stellungnahme wurde aber großer Wert darauf gelegt, zuvor den Gesamtplan über Höhe, Art und Unterverteilung kennenzulernen, an dem zweckmäßigerweise auch die nächstbeteiligten Reichsstellen beteiligt werden müßten. Es wurde daher festgelegt, daß ein solcher Plan durch das Mitglied des Reichsbank-Direktoriums, Geheimrat Friedrich, der nach Mitteilung des Präsidenten Luther vom Direktorium für diese Aufgabe von allen anderen Arbeiten freigestellt worden sei, in Zusammenarbeit mit Geheimrat Norden vom Reichsfinanzministerium und Geheimrat Claußen vom Reichswirtschaftsministerium aufgestellt und möglichst bald dem Wirtschaftsausschuß des Kabinetts erneut vorgelegt werden solle.

Pünder

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