2.11.7 (sch1p): 7. [Deutsche Friedensdelegation]

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7. [Deutsche Friedensdelegation]

Reichsminister Graf Rantzau beantragt die Bestellung der deutschen Friedensdelegation. Es wird beschlossen, dem Herrn Reichspräsidenten die folgenden Mitglieder in Vorschlag zu bringen: Graf Rantzau, Dr. David, Giesberts,[39] Dr. Ad. Müller, Max Warburg, Prof. Schücking12. Der Delegation bleibt überlassen, die erforderlichen Kommissare seitens der deutschen Freistaaten, z. B. Preußen sowie der in Betracht kommenden Ressorts für Spezialfragen heranzuziehen13.

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An die Stelle des RM David trat RJM Landsberg, s. Dok. Nr. 48, P. 4; der Gesandte in Bern, Dr. Adolf Müller, wurde durch den Präs. der PrLandesversammlung Leinert ersetzt, s. Dok. Nr. 44, P. 2; Max Warburg lehnte seine Aufnahme in die Friedensdelegation ab und wurde durch Dr. Carl Melchior ersetzt, s. Dok. Nr. 16.

13

Die mit den Friedensverhandlungen zusammenhängenden Organisationsfragen waren bereits am 27.1.1919 im RKab. diskutiert und in den wesentlichen Zügen festgelegt worden (R 43 I /1 , Bl. 2-12). Zusammengefaßt finden sich die Organisationsprinzipien in einer ungezeichneten und undatierten Abschrift in den Akten der Rkei. Danach zerfiel die Friedenskommission (Friko) „a) in eine ständig in Berlin tagende Kommission (Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen); b) in die mit den Verhandlungen in Paris beauftragte dt. Friedensdelegation.“

zu a) Die Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen bestand aus dem Vorsitzenden, Botschafter Graf Bernstorff, seinem Vertreter, Geh.LegR Frisch, den Referenten und je einem Vertreter der Abteilungen des AA, des RFMin., des RJMin., des RWiMin., des RKolonialMin. und der Heeres- und Marineverwaltung. Die Aufgaben der Geschäftsstelle waren vor den Friedensverhandlungen: „Prüfung und Vorbereitung des zu den Verhandlungen erforderlichen Materials, Verteilung der etwa noch zu leistenden Vorarbeiten, Auswahl der Sachverständigen, Austragung etwaiger Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Ressorts, Leitung der Beratung der Friko in Berlin.“ Die Aufgaben der Geschäftsstelle während der Friedensverhandlungen: „Entgegennahme der Berichte und Mitteilungen der Friedensdelegation in täglichen Sitzungen, Zuweisung der etwa erforderlich werdenden Ermittlungen an die zuständigen Reichsministerien durch das Kommissionsmitglied dieses Ministeriums, Feststellung der an die Friedensdelegation zu gebenden Instruktionen, Einholen der Entscheidung der RReg. in Fällen, in denen eine Einigung innerhalb der Kommission oder unter den Ministern nicht zu erzielen ist.“

zu b) Die Friedensdelegation bestand aus den sechs Delegierten und einer Reihe von Mitarbeitern, die auf der Liste A zusammengestellt waren (s. Dok. Nr. 15, P. 7); weitere Mitarbeiter waren von den einzelnen Reichsministerien zu delegieren, dabei stand jedem RMin. das Recht auf Ernennung von zwei Kommissaren zu. „Der Friedensdelegation liegt die Verhandlung mit dem Feinde ob. Durch Beratungen innerhalb der gesamten Kommission ist der möglicherweise zur Behandlung kommende Stoff vor der Abreise der Delegierten so zu verarbeiten, daß sie mit möglichst weitgehenden Vollmachten ausgestattet werden und nach außen einheitlich auftreten können.“ Abschließend wird festgelegt, daß der in Berlin amtierenden Geschäftsstelle eine Sachverständigenkommission zur Seite zu stellen sei, deren Mitglieder in einer Liste B (s. Dok. Nr. 15, P. 7) zusammengefaßt werden sollten. „Aus der Sachverständigenkommission wird ein kleiner Arbeitsausschuß gebildet, der während der Friedensverhandlungen selbst der Geschäftsstelle dauernd zur Sachverständigenberatung zur Seite steht.“ (R 43 I /1 , Bl. 172 f., 36-40).

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