2.124.4 (bau1p): 4. Stellungnahme der linksrheinischen Behörden zu dem von dem Präsidenten der hohen Kommission in Aussicht genommenen feierlichen Akt der Amtsübernahme.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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4. Stellungnahme der linksrheinischen Behörden zu dem von dem Präsidenten der hohen Kommission in Aussicht genommenen feierlichen Akt der Amtsübernahme.

Der Reichsminister des Innern trägt vor, daß die Hohe Kommission beabsichtige, nach Inkrafttreten des Friedensvertrags aus Anlaß der Übernahme der der Kommission nach dem Rheinlandabkommen zufallenden Geschäfte einen[458] feierlichen Akt zu veranstalten, zu welchem der Reichskommissar sowie die Vorstände der wichtigsten Behörden des besetzten Gebietes eingeladen werden sollen10. Herr Tirard habe sich an den Reichskommissar mit der Bitte gewandt, den in Betracht kommenden Behörden die Einladung zu übermitteln. Der Reichskommissar sei der Ansicht, daß höchstens er selbst und die ihm beigegebenen Beamten an der Feier teilnehmen könnten, eine Übermittlung der Einladung an die Behörden aber abzulehnen sei11. Nach eingehender Besprechung entschied sich das Kabinett dafür, daß der Reichskommissar mit seinem Beamtenstab an der Feier teilnehmen solle, falls Gewähr dafür geboten würde, daß diese in würdiger, der gleichberechtigten Stellung des Reichskommissars angemessener Weise und ohne demonstrative Machtentfaltung vor sich gehe. Wegen der Beteiligung der anderen Behörden an dem feierlichen Akt soll der Staatskommissar noch einmal mit Herrn Tirard verhandeln12. Vor Instruierung des Reichskommissars soll der Reichsminister des Innern die Auffassung der Mitglieder des parlamentarischen Beirats feststellen13.

10

Über die Kommission und den Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme vgl. Dok. Nr. 114, Anmm. 3 und 4.

11

Vgl. das Schreiben des RuStKom. für die besetzten rheinischen Gebiete, von Starck, an den RIM u. a. vom 28. 11., mit Anschreiben des RIM vom 3. 12. dem UStSRkei übersandt (R 43 I /174 , Bl. 305–307). Zur Begründung ihrer ablehnenden Haltung führen sowohl der RuStKom. wie auch der RIM an, daß die „Erregung der Behörden und der Bevölkerung über die zahllosen Eingriffe in das Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrecht“ durch die Besatzungsmächte, wie sie in den angekündigten VOen der Irko zum Ausdruck komme (vgl. Dok. Nr. 114), eine Teilnahme an dem Festakt unangebracht erscheinen ließen. Auch auf die Gefahr all. Gegenmaßnahmen hin, z. B. Amtsentsetzung des RuStKom., erscheine ein solcher Protest gegen „das Willkürregiment der Entente in den besetzten Gebieten“ geboten, meinte der RIM (R 43 I /174 , Bl. 305).

12

Eine Niederschrift über die Besprechung von Starcks mit dem Vorsitzenden der Irko, Tirard, am 17. 12. über die Gesamtproblematik befindet sich in: Landeshauptarchiv Koblenz, 403/13451, Bl. 51–59. – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 142, P. 1.

13

Dies geschieht am 6. 12. in Berlin. Koch vermerkt darüber, daß alleine Justizrat Falk „soweit gegangen [wäre], auch dem Kommissar die Teilnahme zu versagen“ (hschr. Aufzeichnung vom 6.12.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 107).

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