2.127.2 (bau1p): 2. Frage der Erhebung eines Tages zum Nationalfeiertag.

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2. Frage der Erhebung eines Tages zum Nationalfeiertag3.

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Bezugnehmend auf eine Anfrage des Finnischen Außenministeriums bat der RAM um eine Entscheidung der Frage durch das RKab. und brachte den 11. 8. als Verfassungstag in Vorschlag. Dieses Datum „wäre geeignet, die im Auslande bestehenden Zweifel an dem Bestand der demokratischen Staatsform des Deutschen Reiches zu zerstreuen“ (Der RAM an die Rkei, 28.11.19; R 43 I /566 , Bl. 34).

Die allgemeine Ansicht ging dahin, daß als Nationalfeiertag nur der 11. August in Frage kommen könne. Der Reichsminister des Innern wird mit den Mehrheitsparteien verhandeln und das Weitere wegen Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs veranlassen.

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