1.217.2 (bru2p): 2. Maßnahmen zur beschleunigten Durchführung von Strafprozessen.

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2. Maßnahmen zur beschleunigten Durchführung von Strafprozessen.

Der Reichskanzler wies auf die Notwendigkeit hin, daß die Skandalprozesse der letzten Zeit wie zum Beispiel der „Favag“-Prozeß7 und der „Nordwolle“-Prozeß beschleunigt durchgeführt werden müßten.

7

S. Dok. Nr. 319, Anm. 8.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers werden Reichsjustizministerium und Preußisches Justizministerium beschleunigt die Frage prüfen, ob durch neue[1687] gesetzliche Vorschriften die beschleunigte Durchführung großer Strafprozesse erreicht werden kann8.

8

S. Dok. Nr. 477, P. 1.

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