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R 43 I /312 , Bl. 92 b Durchschrift

1.

Deutschland übergibt gewöhnliche Schuldverschreibungen im Betrage von 457,8 Millionen RM, tilgbar in gleichen Raten, beginnend vom 1.4.1933 bis 1.4.1958.

2.

[1256]Deutschland zahlt in bar eine Summe bis zu 100 Millionen RM. Diese Summe soll Verwendung finden für die Entschädigung der kleineren Staaten, die durch den Verlust ihrer Nettoentschädigung besondere Einbußen erleiden.

(Dieser Betrag kann auch in Sachleistungen gezahlt werden.)

3.

Sachlieferungen nur in dem vorgeschlagenen Umfange.

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