2.23.1 (feh1p): [Durchführung der Entwaffnung und Kohleverhandlungen]

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[Durchführung der Entwaffnung und Kohleverhandlungen]

I. Nachdem Herr Staatssekretär Albert den in Berlin bestehenden Zweifel, ob die Ausführung des militärischen Diktats der Entente bezüglich der Militär-Klauseln unter militärischer (Reichswehrministerium) oder ziviler (Reichsministerium des Innern) Leitung zu erfolgen habe und die rationes dubitandi eingehend vorgetragen hat1, sprechen sich die Anwesenden einstimmig dahin[63] aus, daß die Entwaffnung der Bevölkerung vom Zivil (Reichsministerium des Innern) zu leiten sei.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 21.

II. Minister Simons teilt mit, daß er beabsichtige, wenn möglich, den Alliierten den Vorschlag nahe zu bringen, daß die Entente in direkte Besprechungen mit den Kohleinteressenten (Arbeitern und Unternehmern) in Essen eintreten möge2.

2

Die Verhandlungen der Konferenz von Spa über die Kohlenfrage hatten am 9. 7. begonnen. Siehe dazu Dok. Nr. 24, Anm. 2; RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363, S. 12  f. und Schultheß 1920, II, S. 374 f.

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