1.60.3 (ma12p): 4. Berichterstattung des aus London zurückgekehrten Geheimrats Ernst vom Reichsfinanzministerium.

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4. Berichterstattung des aus London zurückgekehrten Geheimrats Ernst vom Reichsfinanzministerium.

Geheimrat Ernst trug den Inhalt des anliegenden Protokolls betreffend die Zahlungen aus dem deutschen Reichshaushalt und betreffend die Einrichtung einer Aufsicht über die Einnahmen aus den Zöllen und über die Abgaben auf Alkohol, Tabak, Bier und Zucker (Anlage 1) vor und fügte einen erläuternden Bericht bei (siehe Anlage 2)3.

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Das obengenannte Protokoll betr. die Zahlungen aus dem dt. Reichshaushalt usw. war zusammen mit einem Abkommen zwischen der RReg. und der Repko am 9. 8. in London unterzeichnet worden; vgl. hierzu Anhang, Dok. Nr. 1, Anm. 26. Eine Abschrift des Protokolls sowie einer erläuternden Aufzeichnung befindet sich in der Anlage zum obigen Kabinettsprotokoll.

Der Vizekanzler dankte für die Ausführungen.

Im Anschluß hieran beschloß das Kabinett auf Vorschlag des Vizekanzlers, folgendes Telegramm an die Deutsche Delegation in London abzusenden:

„Kabinett erhebt nach Vortrag Geh.Rats Ernst gegen Einnahmeprotokoll keine Bedenken.

Im Hinblick auf innerpolitische Belastung durch die verschiedenen im Sachverständigengutachten vorgesehenen Kontrollen anregt Kabinett, falls dadurch Schwierigkeiten nicht entstehen, im Schlußprotokoll Klausel dahingehend aufzunehmen, daß ganz allgemein Handhabung der Kontrolle von vornherein mit größter Sparsamkeit erfolgen und bei ordnungsmäßiger Leistung deutscher Verpflichtung im Laufe der Zeit immer weiter eingeschränkt werden soll.“

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