2.182 (mu21p): Nr. 182 Vermerk Staatssekretär Pünders zur finanzpolitischen Lage. 26. April 1929

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[585] Nr. 182
Vermerk Staatssekretär Pünders zur finanzpolitischen Lage. 26. April 1929

R 43 I /2362 , Bl. 34-37 Abschrift der Durchschrift

Der Stand der reparationspolitischen Verhandlungen in Paris und die diesbezüglichen Erörterungen in der ganzen Weltpresse lassen es bei allem Optimismus, den auch ich für die Entwicklung Deutschlands nach dem verlorenen Kriege seit Jahr und Tag in meiner dienstlichen Tätigkeit aufzubringen suche, nicht ausgeschlossen erscheinen, daß nunmehr wieder einmal eine sehr schwere Periode für Deutschland beginnt. Ich gehe hierbei von der Annahme aus, daß die Pariser Verhandlungen äußerlich nicht einmal mit einem Eklat enden, aber doch ein endgültiges gemeinsames Votum der Sachverständigen über die Zahlen nicht bringen werden1. Es wird dann die Pflicht des Deutschen Reiches sein, zunächst einmal die 2,5 Milliarden Reparationslast weiter zu zahlen. Das Katastrophale dieser Lage würden meines Erachtens aber nicht die 500 oder 700 oder vielleicht noch etwas mehr Millionen sein, die wir pro Jahr mehr als wie erhofft zunächst noch weiter zahlen müssen, sondern die mittelbaren Folgen dieser Tatsache. Diese mittelbaren Folgen bestehen darin, daß der allgemeine Weltglaube aller derjenigen, die auf eine langsame Befriedigung der Kriegszeit und ersten Nachkriegszeit rechneten, einen sehr starken Stoß erhalten wird. Wirtschaftlich gesprochen wird dies sich darin äußern, daß zunächst einmal weitere Auslandskredite nach Deutschland nicht fließen werden und auch die Neigung des interessierten Auslands abnehmen wird, sich an der deutschen Wirtschaft aktiv zu beteiligen. Das hat zur Folge, daß wir die Reparationslast und die hierzu erforderlichen Devisen im Inland aufbringen müssen. Daß der Transferschutz für uns wirksam werden kann und muß, ist richtig2. Es wäre meines Erachtens aber falsch, sich diesbezüglich einem zu starken Optimismus hinzugeben. Ehe der Transferschutz praktisch werden wird, wird die Notwendigkeit seiner Einschaltung nach meiner festen Überzeugung noch durch sehr unangenehme wirtschafts- und sozialpolitische Vorgänge nachgewiesen werden müssen. Zunächst wird wohl weiterhin versucht werden müssen, durch die Diskontschraube der Auslandsdevise einen Anreiz zu bieten, nach Deutschland einzuströmen. Das Diskontmittel hat aber keine übergroße Bedeutung. Das zeigt sich meines Erachtens ganz evident gerade in den gestrigen und heutigen Vorgängen an den deutschen Börsen. Statt daß wegen der höheren Zinssätze die Nachfrage nachgelassen hätte, hat geradezu ein Sturm nach der Auslandsdevise eingesetzt3. Heute, am ersten Tage nach der Diskontheraufsetzung, soll die Reichsbank für ungefähr 60 Millionen Devisen haben abgeben müssen4. Ganz ähnlich verhält es sich auf dem Aktienmarkt.[586] Statt daß die Kurse infolge der Diskontheraufsetzung gesunken sind, haben sie zum großen Teil nicht unerheblich angezogen. Diese Vorgänge zeigen meines Erachtens ganz deutlich, daß der Sturm auf die Sachwerte bereits begonnen hat. Die Wirtschaft hat eben die Vorgänge der letzten Inflationszeit aus dem Jahre 1923 noch zu sehr in der Erinnerung, als daß sie auch nur auf ein Schwanken der Reichsmark nicht sofort reagieren würde.

1

Siehe Dok. Nr. 177.

2

Zur Handhabung des Transferschutzes siehe Anlage 6 zum Bericht des ersten Sachverständigenausschusses vom 9.4.24.

3

Vgl. hierzu die Unterredung zwischen Schacht und Pünder am 30. 4., Dok. Nr. 189.

4

Die Rbk hatte den Diskontsatz von 6,5 auf 7,5% und den Lombardsatz von 7,5 auf 8,5% erhöht.

Wenn also die Diskontpolitik allein keine Abhilfe schafft, wird die Reichsbank zu dem weiteren Mittel der Kreditrestriktion greifen müssen. Dadurch wird sicher ein Abgleiten der Reichsmark verhindert werden können, so daß man meines Erachtens nach wie vor der Überzeugung sein kann, daß die deutsche Valuta in keiner Weise gefährdet ist. Wenn aber auch die Mark gesund bleibt, werden durch die erforderlichen Kreditrestriktionen böse Folgen in der deutschen Wirtschaft eintreten, und zwar in Stillegungen und Arbeiterentlassungen größten Ausmaßes. Sie werden, nachdem eben infolge der besseren Witterung die Arbeitslosigkeit in wenigen Wochen über 1 Million nachgelassen hat, den deutschen Arbeitsmarkt und damit die Arbeitslosenversicherung und damit den Reichshaushalt erneut aufs schwerste belasten.

Was für einzelne Maßnahmen angesichts einer solchen Entwicklung von der Reichsregierung in den nächsten Wochen und Monaten noch getroffen werden müssen, wird im Augenblick noch kein Mensch übersehen können. Nur das eine ist meines Erachtens so gut wie sicher, daß es Entschließungen weittragendster Bedeutung sein können, die alles anders als populär sein werden. Deshalb wäre es nach meiner Auffassung das Gebot der Stunde, daß zunächst einmal auf dem eben beschrittenen Wege der schleunigen Erledigung des Reichshaushaltplanes 1929 mit aller Macht vorangeschritten wird. An die Beseitigung irgendwelcher Schönheitsfehler dieses Reichshaushaltsplanes sollte man jetzt nicht herangehen, denn es dürfte ganz sicher sein, daß angesichts der kommenden Entwicklung die tatsächliche Belastung des laufenden Reichshaushaltsjahres noch auf manchem Gebiete eine ganz andere sein wird. Nachdem dann hoffentlich in wenigen Wochen der Reichshaushaltsplan erledigt wäre, müßte meines Erachtens ernstlich mit den Fraktionen der Großen Koalition über den Erlaß eines Ermächtigungsgesetzes gesprochen werden. Vielleicht wäre es doch möglich, daß angesichts der eben anhebenden Entwicklung Deutschlands auch die bisher widerstrebenden Kreise für ein solches Ermächtigungsgesetz zu haben sein werden. Jedenfalls müßte ihnen ein solches Ermächtigungsgesetz doch wohl lieber sein, als selber vielleicht in wenigen Monaten Entschließungen treffen zu müssen, die für die Fraktionen als solche geradezu ein Harakiri bedeuten und sicher auch von keinem Reichstag getroffen werden würden5.

5

In einer Vorlage aus dem RFMin. über die Beschaffung neuer Kassenmittel, die Pünder dem RK am 27. 4. zuleitete, wurde gleichfalls mit Nachdruck ein Ermächtigungsgesetz zum Erlaß neuer Steuern gefordert (BA: Nachlaß Pünder  120).

gez. Dr. Pünder

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