2.92.13 (sch1p): 13. [Steuervorlagen]

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13. [Steuervorlagen]

Auf Antrag des Reichsministers Dernburg erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß die im Staatenausschuß erledigten Steuervorlagen nunmehr der Nationalversammlung eingebracht werden13.

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Der NatVers wurde am 16.6.1919 ein Paket von Steuergesetzentwürfen vorgelegt. Im einzelnen handelte es sich um folgende GesEntw.:

1. Entwurf eines Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 372 ). Das Gesetz, das die Fortsetzung der bisherigen Kriegsgewinnbesteuerung brachte, indem es den Unterschied zwischen dem Friedenseinkommen und dem Kriegseinkommen erfaßte, wurde am 11.9.1919 veröffentlicht (RGBl. 1919, S. 1567 ).

2. Entwurf eines Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 373 ). Erfaßt wurde mit dieser einmaligen Abgabe der Vermögenszuwachs, der den Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen für die erstmalige Besitzsteuerveranlagung und dem am 31.12.1918 steuerbaren Vermögen ausmachte. Das Gesetz wurde am 10.9.1919 veröffentlicht (RGBl. 1919, S. 1579 ).

3. Entwurf eines Grundwechselsteuergesetzes (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 374 ). Die Grundwechselsteuer betraf den Übergang des Eigentums an inländischen Grundstücken und den Erwerb von herrenlosen Grundstücken. Das Gesetz wurde am 12.9.1919 veröffentlicht (RGBl. 1919, S. 1617 ).

4. Entwurf eines Vergnügungssteuergesetzes (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 375 ), s. Dok. Nr. 14 b, Anm. 12. Das Gesetz wurde nicht erlassen, da die Vergnügungssteuer den Gemeinden und Ländern zugewiesen wurde (RGBl. 1920, S. 404 ).

5. Entwurf eines Erbschaftssteuergesetzes, s. Dok. Nr. 43, P. 1.

6. Entwurf eines Rayonsteuergesetzes, s. Dok. Nr. 54a, P. 1.

7. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes [vom 6.1.1903, RGBl. 1903, S. 1 ] (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 378 ), s. Dok. Nr. 14 b, Anm. 13. Das Gesetz blieb unerledigt.

8. Entwurf eines Tabaksteuergesetzes (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 379 ). Das Gesetz betraf Tabakwaren und Zigarettenpapier; der Steuersatz war nach der Höhe der Preise gestaffelt und betrug zwischen 10 und ca. 40% des Verkaufspreises. Das Gesetz wurde am 12.9.1919 veröffentlicht (RGBl. 1919, S. 1667 ).

9. Entwurf eines Zündwarensteuergesetzes (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 380 ), s. Dok. Nr. 14 b, Anm. 13. Das Gesetz wurde am 10.9.1919 veröffentlicht (RGBl. 1919, S. 1629 ).

10. Entwurf eines Spielkartensteuergesetzes (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 381 ); s. Dok. Nr. 14 b, Anm. 14. Das Gesetz wurde am 10.9.1919 veröffentlicht (RGBl. 1919, S. 1643 ).

Weiteres zu dem Steuerpaket s.: Das Kabinett Bauer.

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