1.12 (str2p): Nr. 126 Der Reichspräsident an den Reichsfinanzminister. 10. Oktober 1923

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 9). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

[536] Nr. 126
Der Reichspräsident an den Reichsfinanzminister. 10. Oktober 1923

Pol. Arch.: Büro RM PA, Bd. 1

[Betrifft: Herabminderung der Personalausgaben.]

Persönlich!

Hochverehrter Herr Reichsminister!

Unter den großen und wichtigen Aufgaben, die in Ihrem neuen Amtsbereich1 der Lösung harren, wird die Herabminderung der Personalausgaben des Reichs und der Länder eine politisch wie finanziell besonders bedeutsame Rolle spielen. Die Frage, wie ohne Schädigung die Aufgaben der Reichsverwaltung und unter tunlichster Schonung wohlerworbener Rechte der Beamten sowie unter sozialer Rücksichtnahme auf Angestellte und Arbeiter die übermäßig hohen Personalausgaben, unter denen jeder Versuch einer Sanierung der Reichsfinanzen ersticken muß, wesentlich verringert werden können, beschäftigt auch mich seit längerer Zeit und hat mir schon wiederholt Anlaß zu Erörterungen mit Ihren Herren Amtsvorgängern gegeben. Ansätze, hier bessernd einzugreifen, scheiterten immer an dem Grundsatz der Unverletzlichkeit „wohlerworbener Rechte“ (Art. 129 R.V.) und der Schwierigkeit der Lösung der hier auftretenden widerstreitenden Interessen durch die Parteien und den Reichstag. Nachdem nunmehr das Ermächtigungsgesetz2 auch auf diesem Gebiete der Reichsregierung das Recht überträgt, im Verordnungswege Rechtsnormen zu erlassen und hierbei auch in die Grundrechte einzugreifen, erscheint mir der Zeitpunkt gegeben, mit aller Beschleunigung eine Entlastung der Reichsfinanzen auf dem Gebiete der Personalausgaben durchzuführen. Ich darf Ihnen, Herr Reichsminister, nachstehend einige Anregungen hierzu übermitteln, die zum Teil in gleicher oder ähnlicher Formulierung schon früher von mir vertreten worden sind.

1

Zum Übergang Luthers in das RFMin. s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 115 u. Anm. 1 zu Dok. Nr. 118.

2

S. dazu Dok. Nr. 117 mit Anm. 22.

1. Es wird notwendig sein, in kürzester Frist mit einem systematischen Abbau überzähliger Behörden und Dienststellen, sowie einer erheblichen Verkleinerung der verbleibenden Behörden und Dienststellen zu beginnen. Um die rechtliche Grundlage für die Abstoßung der entbehrlich werdenden Beamten zu gewinnen, wird es sich m. E. empfehlen, den zur Zeit der Reichsregierung vorliegenden Entwurf eines Gesetzes betreffend die Verminderung des Beamtenkörpers (Beamtenabbaugesetz)3 […] in seinen Grundzügen durch Verordnung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes zur Rechtsnorm zu machen. Schon vorher, d. h. sofort, müßte m. E. mit der Lösung des Dienstverhältnisses der zahlreichen entbehrlichen Angestellten begonnen werden4; auch wird es[537] erforderlich sein, in ähnlicher Weise wie es in dem vorerwähnten Gesetzentwurf (Art. V) vorgesehen ist, durch Gewährung von Abfindungen und Übergangsbeihilfen den sozialen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen und so die Abstoßung dieser entbehrlichen Kräfte zu erleichtern.

3

S. Dok. Nr. 51, P. 5; Dok. Nr. 63.

4

In den dem Schreiben des RPräs. beigefügten Bemerkungen „zur Herabminderung der Personalausgaben“ wird hierzu dargelegt, alle Angestellten zu entlassen und Ausnahmen nur in zwingenden Fällen zu genehmigen sei praktisch undurchführbar, da ohne Stenotypistinnen nicht auszukommen sei. „Zwingende dienstliche Rücksichten gegen eine Entlassung könnte unter Umständen in sehr weitgehendem Maße geltend gemacht werden, so daß ein wirksamer Abbau auf die vorgesehene Weise nicht erreicht wird. Besser wäre es auch bei den Angestellten einen Prozentsatz in eine Relation zu dem Beamtenabbau zu bringen, wobei die Prozentzahl für die Angestellten naturgemäß höher zu bemessen wäre. Vielleicht wäre überhaupt die Lösung vorzuziehen, den Prozentsatz des Abbaus für die Gesamtzahl der Beamten und Angestellten jeder Verwaltung zu bestimmen und es jeder Verwaltung zu überlassen, den Abbau unter Voraussetzung des Grundsatzes ‚erst Angestellte dann Beamte‘ da vorzunehmen, wo er dem finanziellen und dienstlichen Interesse am meisten entspricht.“

Auch bei großer Beschleunigung wird es nicht möglich sein, auf dem vorerwähnten Wege schon in den nächsten Wochen und Monaten eine nennenswerte Verringerung des Beamtenkörpers zu erreichen, da trotz der Vorarbeiten, die der Herr Sparkommissar des Reiches hier schon gemacht hat, die Ausarbeitung eines einheitlichen Abbauplanes einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es wird aber geboten erscheinen, schon jetzt durch Kabinettsbeschluß festzulegen, daß bis auf weiteres auch Anstellungen und Beförderungen in nach Maßgabe des Haushaltsplanes freie oder künftig freiwerdende Stellen nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Herrn Reichsfinanzministers oder des Herrn Sparkommissars erfolgen dürfen5. Diese Sperre müßte in geeigneter Form auch in den Ländern durchgeführt werden. Damit würde der spätere Abbau vorbereitet und insofern erleichtert werden, als bei Beginn der systematischen Verminderung der Behörden und Dienststellen schon eine größere Anzahl freier Etatsstellen zur Verfügung steht. Ich verkenne nicht, daß dieses Vorgehen eine Härte den Beamtenanwärtern und zur Beförderung heranstehenden Beamten gegenüber in sich schließt, aber da der spätere Abbau noch erheblich größere Eingriffe in bisher als gesichert geltende Rechte und Erwartungen mit sich bringt, kann vor diesen Rücksichten nicht Halt gemacht werden6.

5

In den dem Schreiben beigefügten Bemerkungen (s. o. Anm. 4) wird ausgeführt, die Aufgabe der RReg., die Entlassungsziffer der Beamten in den einzelnen Verwaltungen festzulegen, werde Schwierigkeiten bereiten. „Es wird daher vielleicht zu erwägen sein, die Verteilung durch eine neutrale Kommission vornehmen zu lassen, die wohl am zweckmäßigsten unter dem Vorsitz des Sparkommissars, Staatsministers Saemisch, stände.“

6

Von diesen Bestimmungen war aber das AA auszunehmen, wie die Bemerkungen zu diesem Schreiben (s. o. Anm. 4) ergeben. Danach sollte eine Kontingentierung bei den Attachés vorgenommen werden und ihre Ernennung zum Legationssekretär zugelassen sein. Außerdem sollten vom Verbot der Wiederbesetzung die Chefs der Auslandsbehörden, die Botschaftsräte und die Kanzler ausgenommen werden.

2. Eine weitere dringende Maßnahme, deren sofortiger Durchführung im Verordnungswege nichts entgegensteht, ist die Neuregelung der Pensions- und Wartegeldbezüge7 derjenigen früheren Beamten, die im Erwerbsleben stehen oder über größere eigenes Vermögen verfügen. Das Reich kann sich unmöglich länger den Luxus gestatten, an ausgeschiedene Beamte Pensionen zu zahlen, die solcher nicht benötigen. Wenn auch, wie vielfach behauptet wird, der finanzielle Erfolg der Maßnahme nicht sehr ins Gewicht fallen mag, so ist es doch aus politischen Gründen untragbar, in einer Zeit, die zur Entlassung zahlreicher[538] Angestellten und Beamten unter Zahlung nur einmaliger Abfindung oder kurzfristiger Übergangsbeihilfen nötigt, an Personen, die hohe private Einkommen beziehen, hohe Pensionen oder Wartegelder weiterzuzahlen.

7

S. dazu Dok. Nr. 40, P. 8.

Für die schnelle Regelung dieser Frage erscheint es mir zweckmäßig, den Entwurf des von Ihrem Herrn Amtsvorgänger vorgelegten Pensionskürzungsgesetzes, das s. Zt. im Reichstag die verfassungsmäßige Mehrheit (wegen Fehlens einer einzigen Stimme) nicht erreichen konnte und neuerdings […] dem Kabinett wieder unterbreitet worden ist, in seinen Grundzügen im Wege der Verordnung zur Rechtsnorm zu erheben. Freilich scheint mir der Entwurf der Erweiterung dahin dringend zu bedürfen, daß nicht nur die Arbeitseinkommen, sondern auch das Einkommen aus größeren Vermögen, insbesondere Grundbesitz, zur Kürzung der Pensionsbezüge führen muß. Die Ersparnis an Pensionen aus dieser Bestimmung wird ja nicht sehr erheblich sein, aber politische Gründe sprechen zwingend dafür; es wäre durch nichts zu rechtfertigen, wenn z. B. ein verabschiedeter, jetzt als Bankbeamter beschäftigter Offizier einen erheblichen Teil seiner Pension einbüßt, während ein verabschiedeter Offizier, der als Gutsbesitzer ein sehr hohes Privateinkommen genießt, die Pension unverkürzt erhielte. – Wegen des Maßstabes der Kürzung würde ich aus finanziellen Gründen die Frage einer Verschärfung der Entwurfsbestimmungen in Erwägung ziehen, ebenso eine Ergänzung des § 6 dahin, daß wissentlich oder fahrlässig falsche Angaben über Arbeitseinkommen (und Vermögen) den Verlust des Pensionsanspruchs nach sich ziehen können.

3. Eine fernere Maßnahme, die nunmehr auf Grund des Ermächtigungsgesetzes ohne weiteres durchgesetzt werden kann, ist die Neuregelung des Wartegelds durch Änderung der §§ 26 und 46 Ziff. 1 des Reichsbeamtengesetzes, und zwar mit rückwirkender Kraft auch für die alten Wartegeldempfänger. Die z. Zt. gültigen Bestimmungen haben zur Folge, daß Beamte, die vielleicht nur wenige Tage und Wochen oder Monate ein Amt innehatten, und dann, sei es wegen Unfähigkeit aus diesem Amte im Wege der Zurdispositionsstellung wiederentfernt wurden, sei es aus politischen Gründen in den einstweiligen Ruhestand treten mußten, lebenslänglich die hohe Rente des Wartegeldes beziehen und dadurch, daß die im einstweiligen Ruhestand verbrachten Jahre als Dienstjahre gelten (§ 46 Ziff. 1 des Reichsbeamtengesetzes), später sogar die Höchstpension der früher einmal kurze Zeit innegehabten Stelle erhalten können. Diese Regelung mag berechtigt erscheinen für Beamte, die nach langem Staatsdienst in den vorgesehenen Fällen in den einstweiligen Ruhestand treten, wird aber zu einem Mißbrauch der Reichsfinanzen in denjenigen Fällen, wo Personen nach kurzer Beamtenzeit zur Disposition gestellt werden. Ich halte es für dringend geboten, nunmehr die frühere Absicht Ihres Ministeriums durchzusetzen und das Wartegeld je nach der Dienstzeit abzustufen, wie es s. Zt. bei Vorlage der neunten Ergänzung des Besoldungsgesetzes (Reichstagsdrucksache Nr. 5928) vorgesehen war, aber im Ausschuß abgelehnt wurde; hierbei bitte ich aber bei dem dringenden Gebot der Sparsamkeit zu prüfen, ob nicht das volle Wartegeld erst bei 20jähriger Dienstzeit (statt schon bei 10jähriger) erdient ist und demnach Kürzungen in allen Fällen einer weniger als 20jährigen Dienstzeit eintreten und ob nicht bei Dienstzeiten unter 2 Jahren statt Wartegeld Übergangsgelder[539] gewährt werden sollen. Die Beilegung der rückwirkenden Kraft, die nach dem Ermächtigungsgesetz nun möglich ist, halte ich nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus politischen Gründen für erforderlich, weil es nicht tragbar wäre, wenn beim Beamtenabbau Beamte mit längerer Dienstzeit nur mit Übergangsbeihilfen ausscheiden müssen, während früher z. D. gestellte Beamten mit ganz kurzer Dienstzeit lebenslänglich hohe Wartegelder beziehen und später Anspruch auf noch höhere Pensionen haben. Im einzelnen erschiene mir noch eine Ergänzung der s. Zt. vorgesehenen Bestimmungen dahin zweckmäßig, daß auch das Wartegeld aus einem höheren Amte erst nach längerem (1–2jährigen) Verbleiben in diesem Amte erdient wird; da auch Reichskanzler und Reichsminister erst nach 2jährigem Bekleiden dieses Amtes pensionsberechtigt werden, erscheint mir auch eine gleiche Frist für Bezug von Wartegeld überhaupt und von Wartegeld aus einem höheren Amt nicht unbillig. – § 46 Ziff. 1 des Reichsbeamtengesetzes, welcher die Anrechnung der im einstweiligen Ruhestand unter Bezug von Wartegeld verbrachten Zeit als pensionsfähige Dienstzeit vorschreibt, muß m. E. gestrichen werden. Auch hier wäre in den Bestimmungen vorzusehen, daß die Länder gehalten sind, dieselben Bestimmungen zu treffen.

4. Fraglich erscheint es mir, ob die gegenwärtige Besoldungspolitik auf die Dauer von den Reichsfinanzen ertragen werden kann. Die durch die prozentualen Teuerungszuschläge zu den Besoldungen jeweils dem Reich erwachsenden Lasten sind umso größer, als sie automatisch auf das große Heer der Pensionen, Kriegs- und Sozialrentner übergehen. Die Frage einer Änderung der bisherigen Besoldungspolitik wird sehr schwierig sein und sorgfältiger Prüfung bedürfen; wesentlich einfacher und schneller zu lösen ist aber die Frage, ob es notwendig ist, den Pensionären usw. für ihre Bezüge dieselbe Teuerungsziffer zuzubilligen wie den aktiven Beamten. Zweifellos hat der im Dienst befindliche Beamte in oder gelegentlich der Ausübung seines Dienstes gewisse Aufwendungen zu machen, insbesondere für Wohnung, Kleidung, Verpflegung, Fahrgeld usw., die bei dem Pensionär wegfallen oder geringer sind; es fragt sich, ob diesem Umstande genügend Rechnung getragen wird durch die derzeitige geringe Spannung von 20%, die zwischen den Bezügen eines aktiven und eines mit der Höchstpension pensionierten Beamten ist. Mir sind z. B. lebhafte Klagen von einem hohen Militär in dieser Beziehung vorgetragen worden, der mit seinem Amtsvorgänger noch in derselben Dienstwohnung lebt und darlegte, daß sich sein pensionierter Amtsvorgänger finanziell erheblich besser stände als er nach Abzug seiner nur rein dienstlich notwendigen Ausgaben. Eine Prüfung, ob nicht angesichts der Notwendigkeit der Ausgabenverminderung eine Differenzierung im Teuerungszuschlag der Beamten und desjenigen der Ruhegehaltsempfänger usw. im Reiche und in den Ländern vorzunehmen wäre, erscheint mir notwendig.

5. Sehr erhebliche Ausgaben erwachsen dem Reiche durch die Auslandsbeamten, die ihre Bezüge zum größten Teil in hochwertigen Valuten erhalten. Hier erscheint mir eine beschleunigte, im Benehmen mit dem Herrn Sparkommissar, der auf Grund persönlicher Prüfungen Material hat, vorzunehmende Prüfung sowohl der Zahl wie auch der Bezüge unserer Auslandsbeamten notwendig.[540] Nach mir von verschiedenster Seite gewordenen Mitteilungen und Berichten scheint bisher nach beiden Richtungen der ernsten Finanzlage des Reichs nicht im erforderlichen Maße Rechnung getragen zu werden. Ganz unerträglich bei dem Devisenbedarf des Reiches erscheint es mir, daß in geringvalutarischen Ländern unsere Beamten statt in deutscher oder der Landesvaluta effektiv in fremder hochvalutarischer Währung, z. B. in Rußland in Dollars, bezahlt werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich auch zu prüfen, ob inzwischen die, im Etat nicht aufgeführten, aus dem Pauschalfonds besoldeten Beamten des Reichsverkehrsministeriums in Bern, Wien, Prag, Warschau und anderen Orten, die m. E. neben den Gesandtschaften entbehrlich sind, aber das Reich mit hohen Ausgaben in fremder Valuta belaste, den im Reichstag und vom Reichsfinanzminister geäußerten Bedenken entsprechend zurückgezogen worden sind. Wenn dies bisher noch nicht geschehen ist, ist es jetzt unumgänglich.

Dies sind, Herr Reichsminister, im wesentlichen die Gedanken, die ich schon öfters im einzelnen zum Gegenstand der Herabminderung der Personalausgaben des Reiches geäußert habe, und die ich Ihnen jetzt im Zusammenhang übermitteln darf. Bisher scheiterte ihre Durchführung an der Schwierigkeit der parlamentarischen Lösung dieser für alle Parteien gleich schwer tragbaren unpopulären Entscheidung und dem Grundrecht der Unverletzbarkeit der wohlerworbenen Beamtenrechte in Art. 129 der Reichsverfassung. Das Ermächtigungsgesetz beseitigt diese Schwierigkeiten, und es erscheint mir nun der Zeitpunkt gegeben, um mit aller Beschleunigung hier die notwendigen Reformen zu schaffen. Die öffentliche Meinung, die in letzter Zeit in steigendem Maße in der gegenwärtig bestehenden Beamtenpolitik eine der Hauptursachen unseres finanziellen Tiefstandes sieht und – wie ich glaube – das Parlament selbst, werden einer tatkräftigen und schnellen Sanierung keinerlei Schwierigkeiten in den Weg legen8.

8

Zur erneuten Behandlung dieser Fragen im RKab. s. Dok. Nr. 144, P. 5; Dok. Nr. 151, P. 1.

Dem Herrn Reichskanzler, dem für die Fragen des Beamtenrechts federführenden Herrn Reichsminister des Innern sowie dem Herrn Sparkommissar habe ich, ebenfalls unter persönlicher Adresse Abschrift dieses Schreibens zugehen lassen9.

9

In seinem an den RK „persönlich“ gerichteten Begleitschreiben hat der RPräs. ausgeführt: „Ich wäre Ihnen dankbar, wenn auch Sie dieser für unsere Finanzen hochwichtigen Frage besondere Aufmerksamkeit zuwenden und auf ihre beschleunigte Behandlung und Lösung bedacht sein wollten“ (10.10.23; Pol.Arch.: Büro RM PA, Bd. 1).

Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Wertschätzung

bin ich, Herr Reichsminister,

Ihr ergebener

gez. Ebert.

Reichspräsident

Extras (Fußzeile):