1.69.2 (bru2p): Ministerbesprechung.

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Ministerbesprechung.

In ihr wurde die Frage einer Kürzung der Amts- und Versorgungsbezüge des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und der Reichsminister erörtert.

Reichsminister DietrichDietrich schlug vor, die Amtsbezüge der genannten Personen um 10 v.H. zu kürzen und sie daneben der Krisensteuer für die Veranlagten zu unterwerfen.

Der Reichskanzler unterstützte diese Anregung. Er erklärte, daß er eine derartige Geste von den Mitgliedern des Reichskabinetts für erforderlich halte.

Reichsminister Dr. GroenerGroener erwiderte, daß er von einer derartigen Geste nicht viel halte. Einerseits werde die Geste nichts helfen, und andererseits dürfe man die Stellung der Minister nicht weiter vor der Öffentlichkeit degradieren.

Dieser Auffassung widersprach der Reichskanzler. Er meinte, daß die vorgeschlagene Geste speziell auf das Ausland großen Eindruck machen werde. Ferner werde die Erörterung über die Höhe der Ministergehälter in den Landtagen fortgesetzt werden. Die Reichsminister könnten sich unmöglich von dem Notopfer, das man den Beamten auferlege, ausschließen.

Es wurde berechnet, daß bei einer Kürzung der Ministergehälter um 7 v.H. und unter Anrechnung der Krisensteuer der Veranlagten eine Gesamtkürzung von 11 353 RM sich ergeben werde. Bei Unterwerfung der Gehälter unter die Krisenlohnsteuer und die Krisensteuer der Veranlagten würde sich der Abzug auf 11 080 RM berechnen. Bei Zugrundelegung des Vorschlags des Reichsministers der Finanzen, d. h. Abzug von 10 v.H. und Krisensteuer der Veranlagten, würde die Gesamtsumme 13 200 RM ausmachen.

Staatssekretär Dr. MeissnerMeissner erklärte, daß der Herr Reichspräsident den Wunsch habe, genauso behandelt zu werden wie die Beamten. Der Herr Reichspräsident nehme auch an, daß die Herren Reichsminister ebenfalls diesen Weg wählen würden.

Reichsminister DietrichDietrich bemerkte hierzu, daß in dem Entwurf über die Krisensteuer vorgesehen sei, die Lohn- und Gehaltsempfänger hinsichtlich des unter 16 000 RM liegenden Einkommens von der Krisensteuer zu befreien.

[1171] Der höchste Besoldungskürzungssatz für Beamte in Berlin betrage 7 v.H. Er empfehle für die Reichsminister eine besondere Stufe von 8 v.H. vorzusehen.

Der Reichskanzler stellte auf Grund der weiteren Aussprache die Zustimmung des Reichskabinetts dazu fest, daß die Amtsbezüge des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und der Reichsminister während der Amtszeit, sowie das Übergangsgeld des Reichskanzlers und der Reichsminister um 8 v.H. gekürzt werden sollen. Darüber hinaus sollen diese Bezüge der Krisensteuer für die Veranlagten unterliegen11.

11

Zur Gehaltskürzung der RM s. NotVO vom 5.6.31, 2. Teil, Kapitel I, § 3 (RGBl. I, S. 282 ), zur Krisensteuer a.a.O., 3. Teil, Kapitel III (RGBl. I, S. 298).

Es wurde ferner der Wunsch geäußert, nach außen hin zum Ausdruck zu bringen, daß die Amtsbezüge der Minister durch diese Kürzung unter Hinzurechnung der 20%igen Kürzung bei der ersten Kürzungsaktion eine Minderung von insgesamt 30 v.H. erfahren haben12.

12

Vgl. die Verlautbarung zur NotVO in WTB Nr. 1173 vom 6.6.31, hier in R 43 I /2369 , Bl. 272; Schultheß 1931, S. 125.

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