1.171.1 (bru3p): Bayerische Postabfindung

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[2326]Bayerische Postabfindung

1.) Staatsrat Schäffer erklärte, daß er Kenntnis von der gemeinsamen Kabinettsvorlage des Reichsministers der Finanzen und des Reichspostministers vom 19. Februar, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Postabfindung nebst Begründung, erhalten habe. Er befürchte, daß die Fassung dieser Vorlage ihm seine Absicht sehr erschweren werde, die bisherigen Vereinbarungen Bayerns zur Sache sowohl nur vor dem bayerischen Ministerrat wie auch vor dem Bayerischen Landtag durchzusetzen. Die bayerischen Ansprüche seien den Ansprüchen Württembergs1 in einer Form gegenübergesetzt worden, die einen Vergleich zu Ungunsten Bayerns allzu stark in den Vordergrund treten ließen. Er bitte deshalb, für den Gesetzentwurf und die Begründung möglichst eine Fassung zu wählen, die diesen Vergleich vermeide oder doch wenigstens in einem für Bayern günstigeren Licht erscheinen lasse.

1

Vgl. Dok. Nr. 638.

Der Reichsminister der Finanzen und der Reichspostminister sagten zu, die in Frage kommende Vorlage zurückzuziehen und durch eine den Anregungen von Staatsrat Schäffer möglichst gerecht werdende Fassung zu ersetzen2.

2

Hierzu Anm. 15 in Dok. Nr. 688.

Der Reichskanzler stellte in Aussicht, daß die Verabschiedung der neuen Vorlage durch das Reichskabinett am 29. Februar erfolgen werde3, so daß die Vorlage in der Sitzung des Postverwaltungsrates vom 1. März zur Erörterung gestellt werden könne.

3

Vgl. Dok. Nr. 688, P. 3.

2.) Staatsrat Schäffer erklärte ferner, daß er bereit sei, die Niederschrift über die Vereinbarung vom 20. Januar4 nunmehr auch seinerseits zu unterzeichnen. Die Unterschrift gelte zunächst nur für seine Person. Er werde aber bemüht sein, die Genehmigung der Bayerischen Staatsregierung zu der Vereinbarung in der nächsten Ministerratssitzung, die für den 29. Februar angesetzt sei, nachzuholen.

4

Vgl. die Anlage zu Dok. Nr. 639.

Seine Unterschrift müsse er ferner an den ausdrücklichen Vorbehalt knüpfen, daß er über die in der Niederschrift vom 20. Januar unter Ziffer 12 und 135 aufgeführten Raten spätestens zum 26. März voll verfügen könne, und daß der Verwaltungsrat der Reichspost dem Abkommen ohne jede Änderung zustimme und seine Entscheidung auch nicht vertage6.

5

Das formelle Abkommen über die bayer. Postabfindung, auf das sich Schäffer hier bezieht, konnte in den Akten der Rkei nicht ermittelt werden.

6

Zunächst hatte StR Schäffer auf einer Zahlung von 25–27 MioRM zum 1.3.32 bestanden, um seine Kassenschwierigkeiten überwinden zu können: siehe Dok. Nr. 639. In einem Schreiben vom 4.2.32 an den RK hatte Schäffer darauf gedrängt, daß die RP ihm die Überweisung von 12 MioRM fest zusagt; Ratenzahlungen am 15. 3. und 14.4.32 nützten ihm nichts, da am 1.3.32 40 MioRM an Schatzanweisungen fällig würden. Im übrigen reue ihn fast die Vereinbarung wegen des im Vergleich zu Bayern überaus günstigen Abschneidens Württembergs in der Postabfindung. Im übrigen habe Schäffer gehört, daß die am 20.1.32 vereinbarte Annuität von 4,4 MioRM nachträglich vom Reich noch herabgesetzt werden solle (Schreiben mit Sichtparaphe des RK in R 43 I /2007 , Bl. 245–247). Tatsächlich hatte der RFM in einem Schreiben an den StSRkei vom 23.1.32 dem RPM eine falsche Annuitätenberechnung vorgeworfen. Nach den Berechnungen des RFMin. konnte Bayern statt der festgesetzten 4,35 MioRM lediglich 3,98 MioRM beanspruchen (R 43 I /2007 , Bl. 232–233). Der RPM hatte mit Schreiben vom 1.2.32 diesen Vorwurf zurückgewiesen (R 43 I /2007 , Bl. 242–243). Am 9.2.32 hatte der RFM die Vereinbarung unterschrieben und dabei betont, daß die Falschrechnung des RPM offenbar politische Gründe hatte (R 43 I /2007 , Bl. 257). Am 17.2.32 hatte eine Besprechung mit Schäffer stattgefunden, die zu keinem Ergebnis geführt hatte (Vermerk Vogels’ vom 18.2.32, R 43 I /2007 , Bl. 264–265).

[2327] Der Reichspostminister erwiderte, daß die Reichspost die in der Vereinbarung genannten Raten nur zum 15. März und 15. April d. Js. leisten könne, und daß er die Zahlung pflichtgemäß davon abhängig machen müsse, daß der Verwaltungsrat der Reichspost der Vereinbarung vom 20. Januar zustimme. Ob er diese Zustimmung erreichen werde, könne er naturgemäß nicht mit Bestimmtheit voraussagen. Er sichere jedoch zu, sich mit allen Kräften beim Verwaltungsrat für die Annahme der Vereinbarung einzusetzen. Der Ausschluß des Verwaltungsrats sei für den 1. März einberufen, die Vollsitzung finde am 15. März statt.

3.) Sodann wurde der Vizepräsident des Reichsbank-Direktoriums Dreyse zur Besprechung zugezogen. Mit ihm wurde die Frage erörtert, ob die Reichsbank bereit sei, die zum 15. April fällig werdende Rate vorzufinanzieren.

Vizepräsident Dreyse erklärte sich aufgrund der Besprechung bereit, sich für eine derartige Vorfinanzierung bei der Reichsbank einzusetzen.

Es wurde in Aussicht genommen, daß die Reichsbank im Besitz der Bayerischen Staatsbank befindliche Wechsel der Bayerischen Großkraftwerke (sogenannte Wasserwechsel) am 26. März in Höhe der am 15. April von der Reichspost an Bayern zu leistenden Vergütung, d. h. ca. 5,7 Millionen RM, unter Berechnung der üblichen Zinsen ankauft, mit der Bedingung, daß der Verwaltungsrat der Post mit der Leistung der Vergütung einverstanden ist und daß der Betrag von der Post am Fälligkeitstage unmittelbar an die Reichsbank zur Einlösung der Wechsel abgeführt wird7.

7

Zu den Forderungen der Rbk siehe Dok. Nr. 694, P. 8.

4.) Staatsrat Schäffer leistete daraufhin für seine Person die Unterschrift unter die Niederschrift über die Vereinbarung vom 20. Januar.

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