1.57.2 (bru3p): 2. Senkung der freien Preise.

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2. Senkung der freien Preise.

Staatssekretär Dr. Heukamp erläuterte einen im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgearbeiteten vorläufigen Entwurf einer Verordnung zur Einsetzung eines Reichskommissars für die Senkung der Handelsspannen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs3. Nach längerer Aussprache beschloß das Kabinett, die Preisüberwachung auf Lebensmittel zu beschränken und einen Reichskommissar mit dieser Aufgabe zu betrauen.

3

Zu den Vorstellungen des REM siehe auch Dok. Nr. 568.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird den Entwurf einer entsprechenden Verordnung zur nächsten Kabinettssitzung, spätestens zum 28. November d. Js. vorlegen4. In dem Entwurf soll die Möglichkeit vorgesehen werden, das Innungsstrafrecht zu beschränken oder aufzuheben. Es soll geprüft werden, ob bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen oder die Anordnungen des Reichskommissars der Laden des Zuwiderhandelnden für eine bestimmte Zeit zu schließen sein wird.

4

Hierzu Dok. Nr. 577, P. 3.

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