1.80.5 (bru3p): 5. Aufhebung der Zuschläge für Steuerrückstände und Herabsetzung der Steuerzinsen.

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5. Aufhebung der Zuschläge für Steuerrückstände und Herabsetzung der Steuerzinsen.

Auf Vorschlag des Reichsministers der Finanzen billigte das Reichskabinett nach kurzer Aussprache den anliegenden Entwurf des Kapitels über die Aufhebung der Zuschläge für Steuerrückstände und Herabsetzung der Steuerzinsen9.

9

Vgl. hierzu Dok. Nr. 592. Der Entw. befindet sich in R 43 I /1453 , Bl. 410–411 und wurde unverändert in die Vierte NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.31 (RGBl. I, S. 699 , hier S. 704) übernommen. Über die Wiedereinführung der Zuschläge für Steuerrückstände siehe Dok. Nr. 641, P. 9.

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