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[284] 5) Außerhalb der Tagesordnung:
Der Herr Reichsminister der Finanzen trägt zum Landessteuergesetz9 folgendes vor: Die Sozialdemokraten würden wahrscheinlich eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 2 auf 2½% ablehnen. Sei es nicht möglich, mit der Erhöhung der Steuer auf 2½% durchzudringen, so müsse auch die beabsichtigte Überweisung eines erhöhten Steueranteils an die Gemeinden fallen gelassen werden10. <Dem von der Sozialdemokratie beabsichtigten Vorschlag auf Überweisung eines Anteils aus der Kohlensteuer dürfe nicht gefolgt werden. Die Regierung solle im übrigen bezüglich der Gemeinden erklären, daß sie nicht desinteressiert sei, sondern daß sie im Rahmen des Möglichen in geeigneter Weise in der nächsten Zeit helfen werde.> Er bittet das Kabinett, diesem von ihm beabsichtigten Vorgehen zuzustimmen.
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Am 17.11.22 hatte der RFM dem RT einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung des Landessteuergesetzes vom 30.3.20 vorgelegt, mit dem der Anteil der Länder und Gemeinden an den Steuereinnahmen des Reiches erhöht werden sollte. U. a. sah der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 2 auf 2,5% vor sowie eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer von 5 auf 25%, während der Länderanteil bei den bisherigen 10% verbleiben sollte (RT-Drucks. Nr. 5263, Bd. 375). Die SPD lehnte die vorgesehene Erhöhung der Umsatzsteuer entschieden ab, da sie voll den Verbraucher treffe und zudem durch Gesetz vom 8.4.22 die Umsatzsteuer bereits einmal von 1,5 auf 2% erhöht worden sei (RGBl. I, S. 343 ff.). Der Vorschlag, bei einer weiteren Erhöhung Umsatzsteuerfreiheit für die Genossenschaften zu gewähren, traf auf starke Opposition bei anderen wirtschaftlichen Interessengruppen, die von StS Hamm unterstützt wurde. Schriftwechsel, Vermerke und Presseausschnitte dazu in R 43 I/2404 und 2357.
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Die beiden folgenden Sätze handschriftlich von StS Hamm, ursprünglich folgte: „Jeder Vermittlungsvorschlag, so etwa bezüglich der Konsumvereine, müsse abgelehnt werden.“
Das Kabinett stimmte zu11.