2.155 (cun1p): Nr. 155 Der Preußische Minister des Innern an den Reichswehrminister. 9. Mai 1923

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Text

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[469] Nr. 155
Der Preußische Minister des Innern an den Reichswehrminister. 9. Mai 1923

R 43 I /2730 , Bl. 83 f. Abschrift1

1

Von Severing dem RK zur Kenntnisnahme übersandt.

[Betrifft: Waffenlager]

Geheim!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Die innerpolitische Lage verschärft sich durch das unverantwortliche Treiben der zahlreichen rechts- und linksradikalen Elemente immer mehr in einem Maße, das – unterstützt durch den unerträglichen außenpolitischen Druck und die dadurch hervorgerufene wirtschaftliche Not weiter Kreise – mich zwingt, die Möglichkeit gewaltsamer Erhebungen gegen die Staatsordnung ins Auge zu fassen. Dies ist umsomehr meine Pflicht, als die Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Innern Sache der Länder, in Preußen daher meine Aufgabe ist.

In erster Linie ist es m. E. unerläßlich, dafür zu sorgen, daß sowohl die nach dem Friedensvertrage der Reichswehr als Reserve zustehenden Waffen, insbesondere die 50 000 Gewehre und Karabiner einschließlich der dazugehörigen Munition, als auch die sogenannten legalen Waffen- und Munitionsbestände ausschließlich und jederzeit den verfassungsmäßigen Organen des Reichs und der Länder zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist es geboten, Vorsorge zu treffen, daß im Falle der Not die Waffen nicht in falsche Hände geraten, sondern zum Schutze der Republik unbedingt verfassungstreuen Männern anvertraut werden. Ich wäre Ihnen, verehrter Herr Kollege, daher sehr dankbar, wenn Sie mir, auch im Sinne unserer verschiedentlichen Verhandlungen in bezug auf die Frage des Landesschutzes2, mündlich unverzüglich genauen Aufschluß über den Gesamtbestand und die bezirksweise Unterbringung aller legalen Waffen geben und die Wehrkreiskommandos anweisen würden, daß sie für ihre Bereiche mit den zuständigen Oberpräsidenten unverzüglich in Verbindung treten, diesen gleichfalls mündlich genauen Aufschluß über Waffen und Munition geben und nicht nur die Frage der Sicherung dieser Bestände, sondern auch der notfalls zu veranlassenden Verwendung dieser Waffen eingehend erörtern. Es wird weiter unverzüglich Vorsorge zu treffen sein, daß sofort in unauffälliger Form eine Kontrolle und Bewachung dieser Bestände durch zuverlässige republikanische Männer stattfindet, da nur so die Gewähr gegeben ist, daß die Waffenbestände den verfassungsmäßigen Behörden unbedingt zur Verfügung stehen.

2

Vgl. Dok. Nr. 61 und Dok. Nr. 117, Anm. 2.

Dem Herrn Reichspräsidenten sowie dem Herrn Reichskanzler und den preußischen Oberpräsidenten habe ich Abschrift dieses Schreibens zugehen lassen, den letzteren mit der Weisung, im gleichen Sinne sofort mit den Reichswehrdienststellen in Verbindung zu treten.

Mit den besten Grüßen Ihr ergebener

gez. Severing

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