2.175.5 (feh1p): 5. Schreiben der bayerischen Regierung in der Entwaffnungsfrage.

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5. Schreiben der bayerischen Regierung in der Entwaffnungsfrage6.

6

Siehe dazu Dok. Nr. 174. Noch am 12. 2. hatte der StSRkei das Schreiben der Bayer. Reg. abschriftlich dem RAM und dem RIM zugehen lassen und hatte mitgeteilt, daß das Schreiben zum Gegenstand der Erörterung in der Kabinettssitzung vom 15.2.1921 gemacht werden sollte (R 43 I /412 , Bl. 153).

Der Reichskanzler verlas das Schreiben der Bayerischen Regierung und der nachträglichen Erklärung7 und gab einen Überblick über den Lauf der Verhandlungen und den Inhalt der mit den einzelnen bayerischen Vertretern, insbesondere auch mit dem Gesandten v. Preger, geführten Gespräche8. Im Anschluß daran berichtete Geheimrat Brecht über die Eindrücke und über die Ergebnisse der Besprechungen, die er in München mit verschiedenen Persönlichkeiten[468] geführt habe9. Über die Frage, ob und was gegebenenfalls jetzt in der Angelegenheit noch zu geschehen habe, entspann sich eine längere eingehende Erörterung, deren Ergebnis schließlich darin bestand, folgende Notiz zu veröffentlichen:

7

Vgl. Dok. Nr. 174, Anm. 5.

8

Im Anschluß an die Übergabe des Schreibens der Bayer. Reg. am 12. 2. hatte zwischen dem RK und dem bayer. Gesandten v. Preger ein Gespräch stattgefunden. Dabei hatte v. Preger auf eine entsprechende Frage des RK erklärt, daß sich aus dem Schlußsatz der bayer. Note ergebe, daß die Bayer. Reg. keine Maßnahmen treffen werde, die sie mit der RV in Widerspruch setzen würde.

Am 14. 2. übersandte die bayer. Gesandtschaft eine Verbalnote, in der der Bayer. MinPräs. dem RK mitteilen ließ, daß er mit dieser Äußerung v. Pregers einverstanden sei. Er ließ jedoch hinzufügen, daß er seinerseits annehme, daß die RReg. an die Bayer. Reg. kein Verlangen stellen werde, das diese nach den bayer. Verhältnissen nicht erfüllen könne (Text der Verbalnote vom 14.2.1921, R 43 I /412 , Bl. 156).

9

MinR Brecht war im Februar 1921 vom RK nach München entsandt worden, um dort Erkundigungen über die Entwaffnung und Auflösung der Einwohnerwehren an Ort und Stelle einzuziehen. Siehe dazu die Schilderung der Besprechungen Brechts in München in Brechts Erinnerungen. A. Brecht, Aus nächster Nähe, Lebenserinnerungen 1884–1927, Stuttgart 1966, S. 330–338.

„Das Reichskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Antwort der Bayerischen Regierung in der Entwaffnungsfrage beschäftigt. Danach erkennt Bayern an, daß die Verantwortung und Zuständigkeit in dieser Frage beim Reiche liegt und daß es Sache der Reichsregierung ist, nach Maßgabe der Gesetze das Erforderliche zu veranlassen“10.

10

Diese Notiz wurde am 15. 2. durch WTB veröffentlicht und erschien am 16. 2. in der Morgenpresse (Vorwärts Nr. 77 v. 16.2.1921).

Weiter soll in der Angelegenheit zur Zeit nichts veranlaßt werden.

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