2.8.1 (lut1p): 1. Wiederholte Vorlegung von Gesetzentwürfen an den Reichsrat nach Auflösung des Reichstags.

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1. Wiederholte Vorlegung von Gesetzentwürfen an den Reichsrat nach Auflösung des Reichstags.

[Es wurde beschlossen, einige Gesetzentwürfe, die vom RR bereits angenommen, vom zweiten RT aber nicht mehr behandelt worden waren, dem RR in veränderter Form erneut vorzulegen1.]

1

Nach der Kabinettsvorlage des RIM vom 13 1. 25 gehören hierzu u. a. die Gesetzentwürfe betr. Arbeitslosenversicherung, betr. Beamtenvertretungen, betr. Zölle- und Umsatzsteuern. Der Vorlage ist außerdem eine Liste einiger vom RR bereits angenommener Gesetzentwürfe beigegeben, die dem neuen RT unverändert vorgelegt werden sollen. Aufgeführt sind u. a. die Gesetzentwürfe betr. dt.-span. Handelsabkommen, betr. Änderung des Reichswahlgesetzes, betr. Washingtoner Übereinkommen vom 23.11.19 über die Arbeitszeit (R 43 I /1033 , Bl. 55-58).

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