2.40.5 (ma11p): 5. Fürsorge für die freien Berufe im besetzten Gebiet.

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5. Fürsorge für die freien Berufe im besetzten Gebiet.

Zur Abwicklung der Fürsorge für die freien Berufe stellte der Reichsminister der Finanzen einen einmaligen Betrag von 100 000 Mark zur Verstärkung eines Hilfsfonds des Ministeriums für die besetzten Gebiete zur Verfügung15.

15

Vgl. Dok. Nr. 35, P. 4.

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