1.85 (ma12p): Nr. 298 Aufzeichnung des Auswärtigen Amts betr. Notifizierung der Erklärung der Reichsregierung zur Kriegsschuldfrage. [10. September 1924]

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[1026] Nr. 298
Aufzeichnung des Auswärtigen Amts betr. Notifizierung der Erklärung der Reichsregierung zur Kriegsschuldfrage. [10. September 1924]1

1

Die Aufzeichnung ist weder datiert noch unterzeichnet, ein Anschreiben fehlt; am Kopf von der Hand Maltzans der Vermerk „geheim“. Die Aufzeichnung ist offenbar von StS Maltzan am 10. 9. verfaßt oder auf seine Veranlassung im AA angefertigt worden. Ein Exemplar dieser Aufzeichnung wurde von Maltzan am 11. 9. früh MinDirig. de Haas übergeben (Schreiben de Haas’ an Schubert vom 11. 9. im Pol. Arch. des AA, Büro StS, G, Kriegsschuldfrage, Bd. 1).

R 43 I /808 , Bl. 126-131

Freitag, den 29. August.

Die Erklärung des Reichskanzlers zur Kriegsschuldfrage2 wird in später Abendstunde durch WTB verbreitet.

2

Dok. Nr. 290.

Sonnabend, den 30. August.

Die Erklärung erscheint morgens in den Zeitungen. Im Auswärtigen Amt wird der Runderlaß an die Missionen angefertigt, der die Notifizierung der Erklärung anordnet. Die angekündigte Mitteilung an die fremden Mächte gleichzeitig mit der bereits erfolgten Veröffentlichung der Kanzler-Erklärung durch Übergabe obiger Note vorzunehmen, war aus technischen und diplomatischen Gründen nicht möglich.

Sonntag, den 31. August.

Das französische Ministerium des Äußern erläßt durch Haves eine drohend gehaltene offizielle Mitteilung, die für den Fall einer Notifizierung der Kanzler-Erklärung „unverzüglich die notwendige amtliche Antwort an Berlin“ in Aussicht stellt. Zugleich beginnt der Protest in der französischen und der belgischen Presse.

Montag, den 1. September.

Angesichts dieser Auslandsstimmen richtet der Staatssekretär von Maltzan an Reichsminister Stresemann einen Brief3, in dem er unter Hinweis auf die wirtschaftliche Räumung des Ruhrgebietes4 und auf die unmittelbar bevorstehende Tagung des Völkerbundes in Genf5 einen kurzen Aufschub der Notifizierung anregt.

3

Nach der Annahme der Dawes-Gesetze durch den RT am 29. 8. war Stresemann nach Norderney in Urlaub gefahren.

4

Am 1. 9. begannen die auf der Londoner Konferenz vereinbarten Fristen für die wirtschaftliche Räumung des besetzten Gebiets zu laufen. Vgl. hierzu Dok. Nr. 283, Abschn. III.

5

Am 1. 9. begann die 5. Vollversammlung des Völkerbundes.

Am Abend spricht der französische Botschafter6 bei Staatssekretär von Maltzan vor, um mit ihm einige Fragen zu besprechen. Als letzten Punkt berührt[1027] er die Kriegsschuld-Kundgebung des Reichskanzlers und hebt hervor, daß er sie in diesem Moment für äußerst unglücklich halte.

6

de Margerie.

Desgleichen in privater Form der englische, italienische und belgische Vertreter.

Dienstag, den 2. September.

Reichsminister Stresemann telegrafiert aus Norderney in Beantwortung dieses Briefes: „Hatte Opposition zugesagt, daß Notifizierung besagter Erklärung zugleich mit Annahme des Gesetzes im Reichstag7 erfolgen sollte und nahm an, daß dies auch geschehen sei. Wenn Notifizierung noch nicht erfolgt ist, so ist jetzt der Termin verhältnismäßig von geringer Bedeutung. Ich empfehle jedoch, nicht zu lange Zeit verstreichen zu lassen.“

7

Gemeint ist wohl das verfassungsändernde RB-Gesetz, das nur dann mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen werden konnte, wenn etwa die Hälfte der deutschnationalen RT-Fraktion dafür stimmte, was in der Schlußabstimmung über die Dawes-Gesetze am 29. 8. auch geschah. Vgl. Dok. Nr. 289, Anm. 4.

In Verfolg dieses Telegramms wird beschlossen, den Runderlaß mit dem Auftrag zur Notifizierung so abzusenden, daß die Note am Montag, den 8. September in London, Paris, Rom und Brüssel überreicht werden kann. Für die deutschen Vertreter in London, Paris und Brüssel wird noch eine besondere Information zur Regelung der Sprache beigefügt, die vor allem betont, daß die Erklärung zur Kriegsschuldfrage keine Ablehnung der wirtschaftlichen und finanziellen Verpflichtungen Deutschlands bedeute. Zwecks gleichzeitiger Übermittlung des Erlasses an die genannten Vertretungen wird die Entsendung von Sonderkurieren für Freitag, den 5. und Sonnabend, den 6. September angeordnet.

Donnerstag, den 4. September.

Zwecks weiterer diplomatischer Beruhigung richtet Reichskanzler Marx an MacDonald und Herriot je einen „vertraulichen und persönlichen“ Brief8, in dem er unter Bezugnahme auf Londoner Vorgänge darlegt, daß er seine Erklärung aus Rücksicht auf die Stimmung des deutschen Volkes, das den Schuldspruch von Versailles als „entehrende Ungerechtigkeit“ empfindet, abgehen lassen müsse.

8

Der Brief des RK an MacDonald vom 4. 9. ist als Dok. Nr. 295 abgedruckt; zum Brief des RK an Herriot s. Dok. Nr. 295, Anm. 10.

Nach einem Telegramm des Grafen Kessler aus Genf9 sagt MacDonald diesem, er sei höchst beunruhigt wegen Wirkung und Folgen, die die deutsche Erklärung in der Schuldfrage haben muß. Wenn mit dieser Aktion fortgefahren würde, würde Deutschland nichts erreichen, als daß das Schuldurteil nochmals vor der ganzen Welt bestätigt würde. Obwohl er mit dem Ziel sympathisiere, warnt er dringend davor, irgendwelche weiteren Schritte in diesem Augenblick zu unternehmen, da die Folgen unabsehbar sein könnten.

9

Graf Kessler nahm an der Völkerbundsversammlung in Genf als inoffizieller dt. Beobachter und als Verbindungsmann zu MacDonald teil.

Dem englischen Botschafter wird von Staatssekretär von Maltzan nahegelegt, daß gegen die Notifizierung der Reichskanzler-Erklärung kein positiver[1028] Schritt der Ministerpräsidenten aus Genf an Deutschland übermittelt werden möge. Lord D’Abernon nimmt diesen Ausgang sympathisch auf, befürwortet eine persönliche private Fühlungnahme (vgl. Brief) in Genf.

Freitag, den 5. September.

Der Erlaß mit dem Auftrag zur Notifizierung geht durch Kurier nach Rom ab.

Der italienische Botschafter spricht bei Staatssekretär von Maltzan vor, um im Auftrage Mussolinis von der Notifizierung abzuraten, da sonst ein scharfer Gegenprotest der alliierten Regierungen zu erwarten sei10.

10

Eine Aufzeichnung über seine Unterredung mit dem ital. Botschafter Bosdari vom 5. 9. übermittelte StS Maltzan der Rkei (R 43 I /808 , Bl. 81a). MinDir. Kempner unterrichtete daraufhin RK Marx, der einen Erholungsurlaub in Sigmaringen angetreten hatte. Vgl. Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Teil II, S. 174 f.

Sonnabend, den 6. September.

Der Erlaß mit dem Auftrag zur Notifizierung geht durch Sonderkurier nach Paris, London und Brüssel ab.

Kessler telegrafiert aus Genf, MacDonald habe ihm unter Hinweis auf den Brief des Reichskanzlers11 erklärt: „Wenn die Schuldnote tatsächlich überreicht sei, wovon er bisher nicht Kenntnis habe, sei alles, was er bisher in Genf und sonst, um die Lage Deutschlands zu bessern, getan habe, ‚knocked on the head‘. Deutschland werde in eine Lage gebracht werden wie in Versailles. Frankreich und dessen Freundesstaaten seien entschlossen, den Schuldspruch von Versailles bestätigen und bekräftigen zu lassen. Die Militärkontrolle werde verschärft werden. Gewisse, sehr gemäßigte Anträge Frankreichs zur Rüstungskontrolle seien bereits gestern nach Bekanntwerden der Absicht, die Schuldnote zu überreichen, zurückgezogen worden. Diese ganze Staatengruppe werde, von schärfstem Mißtrauen gegen Deutschland erfüllt, gemeinsam gegen Deutschland rüsten. Ob es nicht möglich sei, noch in letzter Minute diesen verhängnisvollen Schritt zu unterlassen, der für Deutschland und die Welt eine Katastrophe bedeuten würde?“12

11

S. Anm. 8.

12

Dieses Telegramm Kesslers vom 6. 9. wurde von Maltzan abschriftlich der Rkei übersandt (R 43 I /808 , Bl. 82f).

Ein Telegramm Brantings aus Genf an den Reichspräsidenten bittet dringend, die deutsche Regierungserklärung zur Schuldfrage nicht notifizieren zu lassen.

Ein weiteres Telegramm Kesslers aus Genf berichtet, Henderson habe eine deutschfreundliche Rede wegen der zu erwartenden Schuldnote unterlassen, auch Boncour und Benesch warnten vor dem Schritt, der die ganze Völkerversöhnung wieder in Frage ziehe.

Der französische Botschafter spricht spät abends bei Staatssekretär von Maltzan vor und teilt ihm zur Übermittlung an den Reichskanzler mit: „Herr Herriot habe ihn beauftragt, dem Herrn Reichskanzler seinen Dank für das Zeichen des Vertrauens auszusprechen, das im letzten Brief13 zum Ausdruck[1029] gekommen sei. In demselben Geist des Vertrauens sehe Herr Herriot sich aber gezwungen, die Inopportunität (inopportunité) der offiziellen Note zu unterstreichen. Diese Note würde eine sehr schlimme Wirkung haben, insbesondere, wenn sie in dem Moment der sonst günstigen Genfer Versammlung erfolge.“14

13

S. Anm. 8.

14

Eine Aufzeichnung über diese Unterredung mit Margerie vom 6. 9. sandte Maltzan an die Rkei und den RK (R 43 I /808 , Bl. 84).

Fridtjof Nansen telefoniert an Reichsminister Stresemann und empfahl den Aufschub der Notifizierung „im Namen der Zukunft Europas“.

Ein Telegramm von Reichskanzler Marx teilt mit: „Habe Stresemann Aufschub Notifizierung vorgeschlagen und Telegramm an Maltzan. Bitte dort anwesende Minister zu befragen und deren Gutachten an Stresemann zu drahten.“15

15

Dieses Telegramm des RK aus Sigmaringen vom 6. 9. an die Rkei befindet sich in R 43 I /808 , Bl. 106.

Staatssekretär von Maltzan beauftragt die deutsche Vertretung in Paris, London, Rom und Brüssel, die Notifizierung erst auf besondere Drahtanweisung hin auszuführen.

Sonntag, den 7. September.

Der französische Botschafter sucht frühmorgens Staatssekretär von Maltzan auf und teilt ihm folgendes Telegramm Herriots auszugsweise mündlich mit: „Si cette démarche a lieu elle provoquera la réponse la plus énergique de la France. Le peuple français a donné récemment son entier approbation [à] une politique de paix pour l’application de laquelle Monsieur Herriot a fait à Genève à l’assemblée de la S.d.N. des efforts les plus importants. Les graves dangers que comporterait la notification annoncée, imposerai[en]t à l’Allemagne la pleine responsabilité des difficultés qui ressortiraient à [!] l’application de la politique pacifique préconisée par la France.“16

16

Eine Aufzeichnung Maltzans vom 7. 9. über diese Mitteilung Margeries wurde der Rkei zur Unterrichtung des RK übermittelt (R 43 I /808 , Bl. 85).

Eine Depesche Kesslers aus Genf meldet: „Herriot habe in einem kleinen Kreis von Vertretern der ‚Deutschen Liga für Menschenrechte‘ gesagt, ‚daß eine offizielle deutsche Erklärung in Sachen der Schuldfrage für die wünschenswerte Einigung Deutschlands mit der übrigen Kulturwelt von ganz verhängnisvoller Wirkung sein würde‘.“

Auch ein Telegramm des deutschen Gesandten in Bern, Adolf Müller, bestätigt, daß „Herriot im Falle einer Überreichung der Kriegsschuldnote zur schärfsten politischen Abwehr schreiten würde.“

Der Abgeordnete Fleischer telefoniert, „daß nach einem dringenden Telefongespräch des Herrn Röchling aus Genf dort allgemein auch in deutschen Kreisen die Auffassung herrsche, daß eine amtliche Notifizierung der Kriegsschulderklärung die ganze für Deutschland günstige Atmosphäre, insbesonders auch auf wirtschaftlichem Gebiet, zerstören könne. Herr Röchling bitte daher den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsaußenminister dringend, von einer Notifizierung der Kriegsschulderklärung Abstand nehmen zu wollen.“17

17

Eine diesbezügliche Aufzeichnung Maltzans vom 7. 9. in R 43 I /808 , Bl. 86.

[1030] Um 1.30 Uhr nachmittags telefoniert Ministerialrat Walther im Auftrage des Herrn Reichspräsidenten: „Der Reichspräsident teilt mit, daß er mit dem dortigen Vorschlag und dem Aufschub der Notifizierung bis zum 20., d. h. bis zur Rückkehr der beteiligten Herren nach Berlin, einverstanden ist.“

Sowohl von Reichskanzler Marx wie von Reichsminister Stresemann trifft Zustimmung zum Aufschub ein18.

18

S. hierzu Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Teil II, S. 177.

Montag, den 8. September.

Der holländische Geschäftsträger übermittelt Staatssekretär von Maltzan dringendste Vorstellungen Karnebeeks aus Genf, von einer Notifikation der Reichskanzler-Erklärung zur Zeit abzusehen.

Herr von Lindeiner-Wildau spricht bei Staatssekretär von Maltzan vor und erkundigt sich, wann die Notifizierung der Note erfolge. Es wird ihm geantwortet, daß Reichsminister Stresemann sich seiner übernommenen Verpflichtung durchaus bewußt sei, daß aber noch durch das Kabinett besondere Beschlüsse über Art und Weise der Notifizierung gefaßt werden müßten.

Dienstag, den 9. September.

Die Botschaft in Paris telegrafiert, daß die Nachricht von der deutschen Absicht, die Kundgebung des Reichskanzlers doch noch zu notifizieren, besonders starken Protest hervorruft. Die Blätter heben hervor, es handele sich um einen Stoß gegen das Fundament des Versailler Friedensvertrages.

Nach einer Depesche der deutschen Gesandtschaft im Haag fährt auch die holländische Presse fort, den Plan der Notifizierung zu bedauern.

Vertreter der Deutschen Bank, der Diskontogesellschaft und der Firma Bleichröder geben bei Staatssekretär von Maltzan die Erklärung ab, daß die bevorstehende Notifizierung einen unheilvollen Einfluß auf das deutsche Bankleben ausüben müsse.

Die Morgenpresse veröffentlicht folgende Erklärung der Deutschnationalen Volkspartei: „Die Reichsregierung hat in ihrer Kundgebung vom 29. August d. J., durch die sie das erzwungene Kriegsschuldbekenntnis feierlichst widerrief, erklärt, daß diese zur Kenntnis der auswärtigen Mächte gebracht werden solle. Eine Notifizierung der Erklärung ist bisher unterblieben. Die deutsch-nationale Volkspartei hat bisher der Erwägung Rechnung getragen, daß aus technisch-diplomatischen Gründen eine sofortige Notifizierung vielleicht nicht möglich erschien.

Von seiten der Reichsregierung ist erklärt worden, daß sie ihre Verpflichtung, die Notifizierung vorzunehmen, anerkenne und entschlossen sei, ihr zu entsprechen.

Von seiten der Deutschnationalen Volkspartei ist mit großem Ernst darauf hingewiesen worden, daß bei den Mitteilungen der Reichsregierung vor Bekanntgabe der Erklärung nie ein Zweifel darüber gelassen worden ist, daß die Bekanntgabe an die auswärtigen Mächte alsbald nach der Veröffentlichung der Note erfolgen werde. Eine Aufgabe dieses Standpunktes der Reichsregierung[1031] werde nach Überzeugung der Deutschnationalen Volkspartei im In- und Auslande als ein unverständliches Zeichen der Schwäche gedeutet werden und die mit der Erklärung verbundene Absicht in ihr Gegenteil verkehren. Die Deutschnationale Volkspartei erwartet demnach, daß der bevorstehende Kabinettsbeschluß auf alsbaldige Notifizierung lautet.“

Mittwoch, den 10. September.

Reichsbankdirektor Schacht äußert in einer Besprechung mit Staatssekretär von Maltzan die Befürchtung, daß durch die Notifizierung die Deutschland zu gewährende Anleihe19 gefährdet werden könne20.

19

Gemeint ist die Dawes-Anleihe.

20

In einem Schreiben an StS Geib vom 10. 9. aus Ingenbohl (Schweiz) spricht sich auch RArbM Brauns gegen die Notifizierung der Kriegsschulderklärung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. „Außenpolitisch kann es jetzt nur schaden, und innenpolitisch würde zwar nach rechts ein Augenblickserfolg erzielt werden, der aber sehr bald ins Gegenteil umschlüge. Ich warne deshalb dringend, jetzt diesen Schritt zu tun und würde mich auch durch Drängen von rechts nicht dazu bewegen lassen.“ Brauns bittet Geib, diese Auffassung dem RK, dem RAM und dem AA zu übermitteln (R 43 I /808 , Bl. 124).

Am 11. 9. läßt StS Bracht über das Büro des RPräs. eine Mitteilung an den RK durchgeben, in der es u. a. heißt: „Absendung der Noten betreffend die Schuldlüge unterbleibt zum mindesten bis zur Kabinettssitzung am Montag, d. 15. d.Ms. Stimmung ist im allgemeinen gegen Absendung jedenfalls vor Ablauf dieses Monats.“ (R 43 I /808 , Bl. 132).

Stresemann, der seinen Erholungsurlaub vorzeitig abbricht und nach Berlin zurückkehrt, gibt auf der Pressekonferenz vom 12. 9. eine längere Erklärung ab, in der er auf die Vorgeschichte der Kriegsschuldkundgebung der RReg. vom 29. 8. eingeht und grundsätzlich für die Notifizierung der Kundgebung an die all. Regierungen eintritt. Zugleich weist Stresemann Pressemeldungen zurück, wonach er mit den Deutschnationalen hinter dem Rücken des RK verhandelt habe (Text der Erklärung Stresemanns vor der Presse vom 12. 9. sowie telegrafische Mitteilung Stresemanns hierüber an Marx vom 13. 9. in R 43 I /808 , Bl. 147-159, 134-144; leicht gekürzter Abdruck der Erklärung Stresemanns in: Stresemann, Vermächtnis I, S. 563 ff.).

Am 13. 9. telegrafiert StS Bracht an RK Marx in Sigmaringen, daß die Anwesenheit des RK in der Kabinettssitzung am 15. 9. notwendig sei. Durch die gestrigen Erklärungen Stresemanns auf der Pressekonferenz habe die Lage eine Verschärfung erfahren. Eine baldige Aussprache mit Stresemann sei erwünscht. Innerhalb des Kabinetts bestünden „erhebliche Abweichungen“ (R 43 I /1901 , Bl. 21). Zur Erörterung der Kriegsschuldfrage im Kabinett s. Dok. Nr. 301.

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