2.217.1 (ma31p): Außenpolitische Mitteilungen. [Italienisch-jugoslawischer Konflikt].

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Außenpolitische Mitteilungen. [Italienisch-jugoslawischer Konflikt1].

1

Vgl. Dok. Nr. 209, P. 1.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug vor, daß ihm von englischer Seite Mitteilung gemacht worden sei, man beabsichtige von dort jetzt die Zustimmung Italiens, Jugoslawiens und Albaniens zu einer Kommission herbeizuführen, der der englische und der französische Militärattaché in Belgrad sowie ein deutsches Gesandtschaftsmitglied in Belgrad angehören sollten, die an der serbisch-albanischen Grenze für die Zeit, während der Italien und Jugoslawien direkte Verhandlungen zur Beilegung ihres Streites führten, bei neu auftauchenden Beschwerdepunkten die sofortige Kontrolle ausüben könnten2.

2

Siehe hierzu ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 53.

Vorangegangen sei ein scharfes Memorandum Englands an Italien, das eine sehr deutliche Verurteilung der bisherigen italienischen Politik in Albanien ausspräche. England sehe eine Einigungsmöglichkeit in gemeinsamer Behandlung des Nettuno- und des Tirana-Vertrages, wobei der erstere von Südslawien zu ratifizieren sein würde und für den letzteren eine Unschädlichkeitserklärung von Italien abgegeben werden müsse.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß eine Beteiligung an der Kontrollkommission natürlich stets ein Risiko bedeute, wenn auch gewisse Bedenken dadurch vermindert seien, daß das deutsche Mitglied nicht mehr ein Offizier, sondern ein Diplomat sein solle. Gleichwohl erscheine ihm ein Nein[672] unmöglich. Er schlage daher vor, falls die 3 betroffenen Mächte zustimmten und vorbehaltlich der Regelung im einzelnen, den Engländern das deutsche Einverständnis für weitere Schritte in dieser Richtung zu geben.

Der Reichsminister der Justiz erklärte sich stimmungsmäßig gegen eine Beteiligung an der Kontrolle. Man solle die führende Vermittlerrolle lieber England allein überlassen.

Auch der Reichspostminister bat, wenigstens keine Blanko-Vollmacht zu geben, sondern die neuerliche Zustimmung der beteiligten Mächte für jede Kontrollverhandlung zur Vorbedingung zu machen.

Der Reichswehrminister erklärte, daß er ressortmäßig keine Bedenken habe, da kein deutscher Offizier mehr beteiligt sei.

Nachdem der Reichskanzler und der Reichsminister der Justiz nochmals ausgeführt hatten, daß sie, auch wenn die Zustimmung gegeben werde, um größte Zurückhaltung und Vorsicht für den Fall der weiteren Beteiligung bäten, stellte der Reichskanzler fest, daß das Reichskabinett sich grundsätzlich mit dem vom Reichsminister des Auswärtigen vorgezeichneten Verfahren einverstanden erkläre3.

3

In der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des RT am 6.4.27 stieß die geplante Beteiligung Deutschlands an der Kontrollkommission bei allen Parteien mit Ausnahme der SPD auf „lebhafte Bedenken“. Der Abg. Hoetzsch erklärte, daß die Deutschnationalen „diesem Verfahren, wenn dies bei einer schwebenden diplomatischen Verhandlung überhaupt möglich wäre, nicht zustimmen würden“ (Aufzeichnung der Rkei in R 43 II /1457 , Bl. 66). Am 6. 4. abends übergab der brit. Botschafter im AA eine Note, die die Zustimmung Albaniens, Italiens und Jugoslawiens zu der brit.-frz.-dt. Kommission mitteilte und Vorschläge für die Arbeitsweise der Kommission unterbreitete. StS Pünder übersandte die Note mit Schreiben vom 7. 4. an Vizekanzler Hergt und teilte diesem mit, daß Stresemann den RK gebeten habe, den engl. Vorschlägen zuzustimmen. „Wie Herr von Schubert mir heute früh nochmals erklärt hat, ist die nunmehr vorgeschlagene Regelung nichts anderes als ein glattes Rückzugsgefecht Englands. Irgendeine wesentliche praktische Bedeutung soll dem Kontrollcomité im Rahmen der jetzt vorgesehenen Zuständigkeit überhaupt nicht mehr beikommen. Gerade aus diesem Grunde würde es aber das Auswärtige Amt bedauern, wenn nach der grundsätzlichen Zustimmung des Reichskabinetts neue Bedenken gegen den englischen Vorschlag auftauchen sollten.“ Nach einem Vermerk Plancks teilte Hergt noch am 7. 4. sein Einverständnis mit, „vorbehaltlich völliger Klarheit, daß das deutsche Kommissionsmitglied kein Offizier, sondern Diplomat sei, und daß in jedem praktischen Einzelfall zunächst dem Ausw. Amt zu berichten sei“ (R 43 II /1457 , Bl. 67–72).

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