1.153.1 (ma32p): Entwurf einer Verlautbarung über das Ergebnis der Länderbesprechung.

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Entwurf einer Verlautbarung über das Ergebnis der Länderbesprechung.

Es wurde der anliegende Entwurf einer Verlautbarung2 besprochen.

2

Anliegend ein von der RReg. vorgelegter Entwurf des ersten Teils eines Kommuniqués über das Ergebnis der Länderkonferenz (R 43 I /1875 , Bl. 42–44).

Ministerpräsident von Finckh bezeichnete es als notwendig, einen Satz ungefähr des Inhalts mitaufzunehmen, wonach besondere Schwierigkeiten grundsätzlicher Art in dem Verhältnis zwischen Reich und Preußen sowie in dem Verhältnis einiger Länder zu wichtigen Bestimmungen der Reichsverfassung beständen3.

3

Ein diesbezüglicher schriftlicher Antrag, der von Finckh, Held und Bazille unterzeichnet ist, befindet sich in R 43 I /1875 , Bl. 20.

Hiergegen äußerten fast alle anderen Anwesenden lebhafte Bedenken. Es wurde darauf hingewiesen, daß diese Schwierigkeiten allerdings beständen, jedoch in der Öffentlichkeit zu bekannt seien, als daß man nochmals besonders auf sie hinweisen müsse.

[1229] Ministerpräsident von Finckh erklärte schließlich, auf diesen Zusatz dann verzichten zu können, wenn der in Aussicht genommene Ausschuß4 sich auch wirklich mit diesen Fragen befasse.

4

Siehe unten Anm. 7.

Ministerpräsident Dr. Braun erklärte das als selbstverständlich.

Zu Ziffer 1 wurde in dem Satze über die Bekämpfung finanzieller Notstände von den Vertretern einiger Länder ein Zusatz als erwünscht bezeichnet, daß die Gewährung von Dotationen nicht in Frage kommen könne.

Mit einem Zusatz dieser Art erklärten sich die Versammelten einverstanden5.

5

Siehe Abschnitt I, Ziffer 1, Satz 3 in der Endfassung des Kommuniqués der Länderkonferenz: Dok. Nr. 398.

Es bestand ferner Einverständnis, daß eine Ziffer 2) und 3) in folgender Fassung geschaffen werden solle:

„[2)] Das Reich soll seinen Machtbereich nicht durch finanzielle Aushöhlung oder ähnliche Maßnahmen zum Schaden der Länder erweitern.“

„3) Wenn kleinere Länder im Wege freier Vereinbarung in Nachbarländern aufzugehen wünschen, so soll dieses Aufgehen nach Möglichkeit erleichtert werden. Die Auflösung der bestehenden zahlreichen kleinen Enklaven und Exklaven im Wege freier Vereinbarung erscheint wünschenswert.“6

6

Dieser Fassung der Ziffern 2 und 3 liegen die folgenden Sätze im Kommuniqué-Entwurf der RReg. (Anm. 2) zugrunde: „Einverständnis bestand ferner darüber, daß das Reich nicht durch finanzielle Aushöhlung oder ähnliche Maßnahmen seinen Machtbereich zum Schaden der Länder erweitern soll. Das Aufgehen von Zwergländern in Nachbarländern wie die Auflösung zahlreicher Enklaven und Exklaven im Wege freier Vereinbarung erscheint wünschenswert.“

Ministerpräsident Dr. Braun äußerte Bedenken dagegen, daß in Ziffer 3) nur kleinere Länder genannt seien. Z. B. hätten hessische Kreise mehrfach den Wunsch auf einen Anschluß Hessens an Preußen geäußert. Hessen werde man doch sicher nicht als kleineres Land bezeichnen können. Er müsse sich eventuell vorbehalten, im Landtage zu erklären, daß trotz dieser Verlautbarung naturgemäß auch große Länder in Nachbarländern aufgehen könnten.

Hiergegen wurden Bedenken nicht geäußert.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers wies zu Ziffer 3) darauf hin, daß das Reich natürlich auch das Recht habe, auf die Auflösung der Enklaven und Exklaven hinzuwirken. Der Artikel 18 der Reichsverfassung bleibe unberührt. Die Reichsregierung müsse sich vorbehalten, bei der Verlesung des Kommuniqués auf den Artikel 18 besonders hinzuweisen.

Sodann wurde noch folgende Fassung der Ziffer 4) beschlossen:

„Die Länder werden schließlich häufiger und beschleunigter als bisher untereinander Vereinbarungen zur Rechts- und Verwaltungsangleichung und -vereinfachung unter Mitwirkung der Reichsregierung treffen“.

Ministerpräsident Dr. Held (Bayern) äußerte Bedenken gegen diese Fassung, hielt sie jedoch nicht mehr aufrecht, als

Bürgermeister Dr. Petersen darauf hinwies, daß bei dem Kommuniqué der Volksstimmung Rechnung getragen werden müsse. Die Versammlung dürfe hier nicht bei kleineren Fragen völlig versagen.

[1230] Sodann wurde noch über die Zusammensetzung des für die Lösung des Gesamtproblems in Aussicht genommenen Ausschusses gesprochen7.

7

Der Hamb. Bgm. Petersen hatte in seinem am 16.1.27 auf der Länderkonferenz erstatteten Referat vorgeschlagen, mit der weiteren Bearbeitung des Reich-Länder-Problems einen unabhängigen Sachverständigen-Ausschuß zu beauftragen, der sich aus Politikern, Verwaltungspraktikern, Staats- und Verwaltungsrechtlern und Vertretern der Wirtschaft einschließlich der Arbeitnehmerorganisationen zusammensetzen sollte. Siehe das gedruckte, „nur zum Dienstgebrauch“ bestimmte Wortprotokoll der Länderkonferenz: Länderkonferenz am 16., 17. und 18. Januar 1928 im Kongreßsaal des Reichskanzlerhauses, Berlin 1928, S. 17 (Aktenexemplar in R 43 I /1875 ).

In Anlehnung an diesen Vorschlag Petersens heißt es in dem von der RReg. vorgelegten Entwurf eines Kommuniqués über das Ergebnis der Länderkonferenz (siehe oben Anm. 2): „Die positive Lösung des Gesamtproblems soll durch einen Ausschuß aus Verwaltungspraktikern, Politikern, Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft einschließlich der Arbeitnehmerorganisationen vorbereitet werden. Die Reichsregierung wird diesen Ausschuß aus Mitgliedern des Reichstags, des Reichsrats und des Reichswirtschaftsrats und aus anderen Persönlichkeiten zusammensetzen und für die Geschäftsleitung die Dienste der Reichskanzlei zur Verfügung stellen. Der Ausschuß soll besondere Sachverständige zuziehen, soweit seine eigene Sachkunde nicht reicht und zur Erleichterung und gründlichen Erörterung der Probleme Unterausschüsse einsetzen dürfen. Seine Aufgabe besteht darin, mit möglichster Beschleunigung in einem Gutachten (eventuell Minderheitsgutachten) Reformvorschläge zu machen. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei wird beauftragt, den Zusammentritt des Ausschusses in naher Zukunft sicherzustellen.“

Dagegen hatten die Ministerpräsidenten von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen und Oldenburg vorgeschlagen, dem Absatz des Kommuniqués, der von der Einsetzung des Ausschusses handelte, die folgende Fassung zu geben: „Mit der weiteren Klärung des Gesamtproblems wird der Verfassungsausschuß des Reichsrats beauftragt, welcher berechtigt ist, für einzelne Fragen andere Persönlichkeiten als Gutachter zuzuziehen. Seine Aufgabe besteht darin, mit möglichster Beschleunigung in einem Gutachten (ev. Minderheitsgutachten) der Länderkonferenz Vorschläge zu machen.“ (Antrag mit eigenhändigen Unterschriften in R 43 I /1875 , Bl. 19).

Ministerpräsident Heldt (Sachsen) erklärte, daß er gegen jede Beteiligung von Wirtschaftskreisen sei.

Gesandter Dr. Boden äußerte sich in demselben Sinne. Er erinnerte an die Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches8, die hauptsächlich deshalb, weil sie zuviele Mitglieder umfasse, schließlich nicht zu den geringsten positiven Ergebnissen gekommen sei. Vielleicht sei es am besten, den Verfassungsausschuß des Reichsrats, selbstverständlich unter Beteiligung der Reichsregierung, mit der weiteren Behandlung des Problems zu befassen.

8

Siehe hierzu Dok. Nr. 322, Anm. 10.

Bürgermeister Dr. Petersen sprach sich dahin aus, daß die Reichsregierung die Sache in der Hand behalten müsse. Die Reichsregierung müsse den Ausschuß einberufen, seine Zusammensetzung müsse der Reichsregierung vorbehalten bleiben.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß es sich hier zwar um staatspolitische Dinge handele, daß jedoch die Wirtschaft auch in hohem Maße interessiert sei. Er halte es für das zweckmäßigste, daß in dem Ausschuß möglichst viele Kreise vertreten wären. Vielleicht könne man auch aus dem Bund für Erneuerung des Reichs9 Herren in den Ausschuß nehmen.

9

Der „Bund zur Erneuerung des Reiches“ war am 6.1.28 gegründet worden; Vorsitzender des Bundes war der frühere RK Luther. Siehe: Schultheß 1928, S. 3 ff.

Ministerpräsident Dr. Held (Bayern) erklärte, daß am zweckmäßigsten der Reichsratsausschuß für Verfassung mit der weiteren Behandlung der Fragen betraut[1231] werde. Dieser Ausschuß könne natürlich noch geeignete Leute heranziehen. Seine Auswahl werde der Sach- und Rechtslage entsprechen.

Ministerpräsident Dr. Braun äußerte sich in dem Sinne, daß es darauf ankomme, wer die zweckmäßigste Arbeit leisten könne. Jedenfalls habe er Bedenken dagegen, die Parteien an diesen doch nur vorbereitenden Arbeiten, die gutachtlicher Natur seien, zu beteiligen.

Die Besprechung wurde hierauf geschlossen10.

10

Zum Fortgang der Beratungen über das Kommuniqué der Länderkonferenz siehe Dok. Nr. 396.

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