1.196.3 (ma32p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Bericht des Reichsverkehrsministers über Verhandlungen mit dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft wegen Erhöhung der Tarife.

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[1346]3. Außerhalb der Tagesordnung: Bericht des Reichsverkehrsministers über Verhandlungen mit dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft wegen Erhöhung der Tarife.

Der Reichsverkehrsminister teilte mit, daß der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft9 die Reichsregierung um das grundsätzliche Einverständnis zu einer Tariferhöhung für Personen- und Gütertarife am 1. Juni 1928 gebeten habe. Hierbei bitte die Reichsbahn-Gesellschaft überdies, daß die Reichsregierung wegen der für die Maßnahme notwendigen Eile erforderlichenfalls auf die vorgeschriebenen Fristen verzichten möge. Die Reichsbahn-Gesellschaft begründe die Notwendigkeit dieser Tariferhöhungen mit der in letzter Zeit erfolgten Steigerung der Gehälter und Löhne.

9

Dorpmüller.

Der Reichsverkehrsminister erklärte, daß er für seine Person eine Tariferhöhung vorläufig nicht für erforderlich halte. Die Reichsbahngesellschaft habe bisher noch keinerlei sachliche Unterlagen beigebracht. Schon aus diesem Grunde könne weder von einer grundsätzlichen Stellungnahme der Reichsregierung, noch von einer Verkürzung der Fristen die Rede sein.

Das Reichskabinett ermächtigte den Reichsverkehrsminister, eine grundsätzliche Stellungnahme der Reichsregierung schon wegen des Mangels an sachlichen Unterlagen zunächst abzulehnen10.

10

Mit Schreiben vom 3.3.28 teilte RVM Koch dem Präs. des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft (v. Siemens) mit, daß nach Auffassung der RReg. „eine Erhöhung der Eisenbahntarife mit Rücksicht auf ihre tiefgreifende Rückwirkung auf die gesamte Wirtschaft, die letzten Endes auch die Reichsbahn-Gesellschaft selbst treffen würde, nur im äußersten Notfalle in Frage kommen könne. Da die vorliegenden Unterlagen über die gegenwärtige Finanzlage der Reichsbahn-Gesellschaft das Vorhandensein einer derartigen Notlage nicht erkennen lassen, hat das Reichskabinett dem Gedanken einer Tariferhöhung nicht nähertreten können.“ (R 43 I /1069 , Bl. 65). – Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 468.

[…]

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